Dies ist eine Diskussion zu Schaden im Dielenboden - wer zahlt? innerhalb des Forums Mietrecht
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Hallo,![]() mal angenommen Mieter A fällt kurz vor seinem Auszug auf, dass ein Splitter aus dem alten Dielenboden in seiner Wohnung heraussteht, den er defintiv nicht selbst verschuldet hat (nichts ist heruntergefallen oder sonstiges), meldet dies aber nicht seinem Vermieter B, da dieser nicht zu erreichen ist und dann vergisst Mieter A in dem ganzen Umzugsstress noch einmal anzurufen. Nun schickt Nachmieter C Fotos von dem herausstehenden Splitter (2cm x 4,5cm) an den Vermieter B und Vermieter B behält nun einen Teil der Kaution von Mieter A ein, um damit die Reperatur des Schadens zu bezahlen. Mieter A ist aber der Meinung, dass er das nicht bezahlen muss , da er den Schaden nicht verursacht hat und es sich nun mal um einen ALTEN Holzdielenfußboden handelt, von dem zu erwarten ist, dass er irgendwann nich mehr so einwandfrei sein wird.![]() Ist Mieter A im Recht, wenn er die Reperatur des Schadens nicht bezahlen will oder ist es in Ordnung wenn Vermieter B das Geld einbehält um damit die Reperaturkosten zu decken? ![]() Hoffentlich kann jemand helfen! ![]() ![]() Danke schon mal im Vorraus. LG, Lisa |
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Zitat:
Nun habe ich aber ein Problem damit zu verstehen, wie ein Splitter durch Alterung entstehen kann. Da sich der Mieter nicht nur sein persönliches verschulden, sondern auch das seiner Mitbewohner und Besucher zurechnen lassen muss, wird die Behauptung, er habe den Schaden nicht selbst verursacht, nicht ausreichen. Allerdings muss der Vermieter zuerst nachweisen, dass der Splitter durch unsachgemäßes Verhalten entstenden ist. |
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Zitat:
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Was wurde denn bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter an Mängeln festgestellt? Was der Nachmieter, während er schon die Wohnung benutzt, an den Vermieter meldet, hat mit dem Vormieter nichts zu tun. Insgesamt wäre ein solches Missgeschick ein Fall für eine Haftpflichtversicherung, aber nur wenn der Schädiger feststeht. OT: Ein wenig Holzleim ... |
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Ob der Splitter beim Auszug oder bereits 1-2 Wochen vorher entstanden ist, spielt keine Rolle. Unstrittig ist doch, dass der Splitter während der Mietzeit entstenden ist. Entscheidend ist letztlich, ob der Splitter durch unsachgemäßen Gebrauch oder einfach durch Abnutzung oder Alterung entstanden ist. |
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Entscheidend ist, dass der Mangel bei der Wohnungsübergabe als Mangel erkannt und registriert wurde. Wenn dies z.B. und das ist nun wirklich ein alter Hut, nicht in einem Übergabeprotokoll erscheint, dann kann sich der Vermieter mit diesem Splitter die Zähne putzen. ![]() Daher meine Frage nach der Wohnungsübergabe. |
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Zitat:
Das denkt der Mieter auch aber der Nachmieter ist da anderer Meinung. Der Nachmieter möchte sogar, dass die gesamte Diele ausgetauscht wird. Und der Schaden wurde von der Mitbewohnerin des Mieters gesehen, bevor der Nachmieter das Zimmer benutzt hat. |
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Zitat:
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Wenn es gar keine Übergabe gab, wie könnte dann der Vermieter Ansprüche an den Vormieter stellen. Ansprüche des Nachmieters gehen den Vormieter nichts an, sondern nur den Vermieter. |
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| AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt? Zitat:
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| dielenschaden, kaution, kosten, zurückbehalten |
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