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Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Dies ist eine Diskussion zu Schaden im Dielenboden - wer zahlt? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 15:37
Boardneuling
 
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Question Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Hallo,

mal angenommen Mieter A fällt kurz vor seinem Auszug auf, dass ein Splitter aus dem alten Dielenboden in seiner Wohnung heraussteht, den er defintiv nicht selbst verschuldet hat (nichts ist heruntergefallen oder sonstiges), meldet dies aber nicht seinem Vermieter B, da dieser nicht zu erreichen ist und dann vergisst Mieter A in dem ganzen Umzugsstress noch einmal anzurufen. Nun schickt Nachmieter C Fotos von dem herausstehenden Splitter (2cm x 4,5cm) an den Vermieter B und Vermieter B behält nun einen Teil der Kaution von Mieter A ein, um damit die Reperatur des Schadens zu bezahlen. Mieter A ist aber der Meinung, dass er das nicht bezahlen muss, da er den Schaden nicht verursacht hat und es sich nun mal um einen ALTEN Holzdielenfußboden handelt, von dem zu erwarten ist, dass er irgendwann nich mehr so einwandfrei sein wird.

Ist Mieter A im Recht, wenn er die Reperatur des Schadens nicht bezahlen will oder ist es in Ordnung wenn Vermieter B das Geld einbehält um damit die Reperaturkosten zu decken?

Hoffentlich kann jemand helfen!

Danke schon mal im Vorraus.
LG,
Lisa
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  #2 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 16:02
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Zitat:
Ist Mieter A im Recht, wenn er die Reperatur des Schadens nicht bezahlen will oder ist es in Ordnung wenn Vermieter B das Geld einbehält um damit die Reperaturkosten zu decken?
Das hängt davon ab, wie der Splitter entstanden ist. Der Mieter muss den Schaden dann nicht tragen, wenn er durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist, also z.B. durch Alterung.

Nun habe ich aber ein Problem damit zu verstehen, wie ein Splitter durch Alterung entstehen kann. Da sich der Mieter nicht nur sein persönliches verschulden, sondern auch das seiner Mitbewohner und Besucher zurechnen lassen muss, wird die Behauptung, er habe den Schaden nicht selbst verursacht, nicht ausreichen. Allerdings muss der Vermieter zuerst nachweisen, dass der Splitter durch unsachgemäßes Verhalten entstenden ist.
schielu likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 16:15
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Zitat:
Zitat von hambre Beitrag anzeigen
Das hängt davon ab, wie der Splitter entstanden ist. Der Mieter muss den Schaden dann nicht tragen, wenn er durch vertragsgemäßen Gebrauch entstanden ist, also z.B. durch Alterung.
Nun, der Vermieter wirft dem Mieter vor, dass der Schaden beim Auszug entstanden sei. Der Mieter weiß aber, dass dies nicht der Fall ist, da nichts fallengelassen wurde und der "Splitter" bereits 1-2 Wochen vor seinem Auszug "aufgetaucht" ist, da er selbst mit dem Socken daran hängengeblieben ist und sich sogar daran verletzt hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 17:10
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Was wurde denn bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter an Mängeln festgestellt?

Was der Nachmieter, während er schon die Wohnung benutzt, an den Vermieter meldet, hat mit dem Vormieter nichts zu tun.

Insgesamt wäre ein solches Missgeschick ein Fall für eine Haftpflichtversicherung, aber nur wenn der Schädiger feststeht.

OT:
Ein wenig Holzleim ...
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  #5 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 17:25
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Ob der Splitter beim Auszug oder bereits 1-2 Wochen vorher entstanden ist, spielt keine Rolle. Unstrittig ist doch, dass der Splitter während der Mietzeit entstenden ist.

Entscheidend ist letztlich, ob der Splitter durch unsachgemäßen Gebrauch oder einfach durch Abnutzung oder Alterung entstanden ist.
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  #6 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 17:37
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Entscheidend ist, dass der Mangel bei der Wohnungsübergabe als Mangel erkannt und registriert wurde.
Wenn dies z.B. und das ist nun wirklich ein alter Hut, nicht in einem Übergabeprotokoll erscheint, dann kann sich der Vermieter mit diesem Splitter die Zähne putzen.

Daher meine Frage nach der Wohnungsübergabe.
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  #7 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 17:37
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Was wurde denn bei der Wohnungsübergabe an den Vermieter an Mängeln festgestellt?
Es gab keine Wohnungsübergabe. Der Vermieter ist zu solchen Dingen nicht zu bewegen. Aktiv wird er nur, wenn es an seine Geldbörse geht.

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
OT:
Ein wenig Holzleim ...
Das denkt der Mieter auch aber der Nachmieter ist da anderer Meinung. Der Nachmieter möchte sogar, dass die gesamte Diele ausgetauscht wird. Und der Schaden wurde von der Mitbewohnerin des Mieters gesehen, bevor der Nachmieter das Zimmer benutzt hat.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 17:38
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Zitat:
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Ob der Splitter beim Auszug oder bereits 1-2 Wochen vorher entstanden ist, spielt keine Rolle. Unstrittig ist doch, dass der Splitter während der Mietzeit entstenden ist.

Entscheidend ist letztlich, ob der Splitter durch unsachgemäßen Gebrauch oder einfach durch Abnutzung oder Alterung entstanden ist.
Aber wie kann der Mieter diesen Umstand positiv für sich auslegen, denn es war definitiv kein unsachgemäßer Gebrauch?!?
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  #9 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 17:39
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Wenn es gar keine Übergabe gab, wie könnte dann der Vermieter Ansprüche an den Vormieter stellen.

Ansprüche des Nachmieters gehen den Vormieter nichts an, sondern nur den Vermieter.
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  #10 (permalink)  
Alt 21.09.2011, 17:42
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AW: Schaden im Dielenboden - wer zahlt?

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Wenn es gar keine Übergabe gab, wie könnte dann der Vermieter Ansprüche an den Vormieter stellen.

Ansprüche des Nachmieters gehen den Vormieter nichts an, sondern nur den Vermieter.
Das heißt, der Mieter könnte nun zum Vermieter sagen, dass das Ansprüche sind, die der Nachmieter stellt, obwohl der Schaden schon beim Mieter entstanden ist, und dass der Mieter damit nix zu tun hat? Das würde dann also heißen, dass der Mieter seine volle Kaution zurück bekommen würde?
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