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Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Dies ist eine Diskussion zu Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 22:47
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Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Mieter M wohnt in einem vom Vermieter V vermieteten Haus, das mehrere Wohnungen(Mietparteien), Kellerräume und allgemein zugängliche Räume (z.B. zum Fahrrad abstellen oder Wäsche trockne)beinhaltet.

Eines Tages stellt Vermieter V fest, dass das Kabel für Kabelfernsehen, welches u.a. durch einen (allgemeine zugänglichen) Fahrradabstellraum verläuft beschädigt ist. V muss es reparieren lassen, da die Versorgung mit Kabelfernsehen Teil des Mietvertrages ist.

Nachdem er auf vereinzeltes Nachfragen bei einzelnen Mietern keine hilfreiche Antwort bekommt, hängt er einen Zettel im Hausflur auf aufdem (sinngemäß) steht:

" Wenn sich derjenige, der das Fersehkabel beschädigt hat nicht meldet, müssten die Kosten für die Reparatur eben auf die nächste Betriebskostenabrechnung draufgeschlagen, und somit auf alle verteilt werden"

Gehn wir mal davon aus es meldet sich keiner.

1. Kann V die Reparatur des KAbels für Kabelfernsehn auf die Betriebskosten draufschlagen oder sonst irgendwie auf alle Mieter umlegen?

(Schließlich lässt sich doch nicht alles auf Betriebskosten draufschlagen. Mir ist als könnte man verallgemeinert sagen: Bei reinen Instandhaltungsmaßnahmen evtl. schon, bei Wertsteigernden MAßnahmen nicht. Andererseits zahlt der Mieter ja mit seiner Miete auch nicht den reinen Gewinn an den Vermieter, sondern eben für das Recht zu wohnen, welches naturgemäß gewissere Verschlechterungen der Mietsache impliziert und deswegen von der Miete bereits gedeckt sein muss. Wie ist es nun in diesem fiktiven Fall?

2. Könnte M mit Erfolgsaussichten irgendetwas einwenden, damit die Kosten nicht auf alle Mieter umgelegt werden können.


Über eine angeregte Diskussion zu diesem Fall würde ich mich freuen.

Danke
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Alt 22.08.2008, 23:07
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AW: Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Zitat:
Zitat von otto_normal
Kann V die Reparatur des KAbels für Kabelfernsehn auf die Betriebskosten draufschlagen oder sonst irgendwie auf alle Mieter umlegen?
Einfache Frage: Einfache Antwort: Nein, kann er nicht!
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 23:31
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AW: Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Einfache NAchfrage: Warum nicht?
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  #4 (permalink)  
Alt 23.08.2008, 00:13
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AW: Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Der Vermieter darf nur Verbrauch, Wartung und Reinigung umlegen, aber nicht eine Reperatur.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.08.2008, 00:28
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AW: Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Aha, sowas in der Art meinte ich gehört/gelesen zu haben. Wußte aber nicht mehr wo.

Weißt du denn wo´s steht, dass nur dies und nichts anderes umgelegt werden darf?

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Alt 23.08.2008, 13:02
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AW: Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Zitat:
Zitat von otto_normal
Weißt du denn wo´s steht, dass nur dies und nichts anderes umgelegt werden darf?
Nach § 535 BGB hat der Vermieter die gemietete Sache während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Veränderungen und Verschlechterungen der Mietsache, die auf einen vertragsmäßigen Gebrauch zurückgehen, hat der Mieter gemäß § 538 BGB nicht zu vertreten. Aus diesen beiden Vorschriften folgt, dass die Kosten der Instandsetzung und Instandhaltung vom Vermieter zu tragen sind. Zum Begriff der Instandhaltung gehören dabei solche Maßnahmen, die zur Aufrechterhaltung eines vertragsgemäßen Zustands erforderlich sind (z. B. Wartungsarbeiten). Instandsetzung ist demgegenüber die Beseitigung eines vertragswidrigen Zustands (z. B. Reparatur einer beschädigten Sache). Die dem Mieter nach § 276, § 278, § 823, § 831 BGB obliegende Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen der Mietsache wird von der gesetzlichen Regelung über die Instandsetzungs- und Instandhaltungspflicht nicht tangiert.
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  #7 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 16:30
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AW: Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Dann dürfte doch ein gleiches für folgenden Sachverhalt gelten:

Ein Unbekannter "Täter" hat einfach seinen defekten Fernseher im Kellerflur abgestellt. Die Hausverwaltung teilt mit, die Kosten für die Abholung und die Entsorgung auf die Betriebskosten umlegen zu wollen. Dürfte eine Hausverwaltung Kosten solcherart umlegen? Ist das nicht das gleiche?
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  #8 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 16:49
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AW: Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Zitat:
Zitat von Jurafritze
Dann dürfte doch ein gleiches für folgenden Sachverhalt gelten:Ist das nicht das gleiche
Nein, das eine ist Instandsetzung und das andere Müllbeseitigung!
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  #9 (permalink)  
Alt 03.09.2008, 22:59
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AW: Schaden am Fernsehkabel - Umlegung der Kosten auf Mieter

Sehr richtig,

daß eine ist wohl Instandsetzung und damit im Regelfall eher nicht umlegbar, es sei denn es ist (wer weiß ob sowas rechtmäßig wäre) gemäß§ 2 Nr. 17 vertraglich vereinbart, wovon eher nicht auszugehen sein dürfte im Regelfall.

Das andere ist entweder Müllbeseitigung und nach § 2 Nr. 8 BetrKV umlegbar oder nach § 2 Nr. 9 (Gebäudereinigung) oder im mglw. auch noch unter Kosten des Hauswarts (mit ausnahme der kosten für instandhaltung usw. ) zu subsumieren.

damit hätte ich mir ja am Ende die Frage fast nochmal selbst beantwortet.

Kabelreparatur = Instandsetzung = grds. nicht umlegbar --> right?
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