Dies ist eine Diskussion zu Satellitenschüssel innerhalb des Forums Mietrecht
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| Satellitenschüssel folgender fiktive Fall: A wohnt zur Miete bei B. Am Haus befinden sich 2 Satellitenschüssel der Anschlüsse in die Mietwohnungen verlegt sind. Bzgl. der Satellitenschüsseln steht nichts im Mietvertrag. Die Anschlüsse sind vorhanden und die Mieter nutzen sie. Eine der Schüsseln weißt ab einem bestimmten Zeitpunkt Empfangsprobleme auf, von denen mehrere Mieter betroffen sind. A spricht B mehrfach darauf an, ohne dass etwas passiert. Bei einem weiteren Gespräch sagt B, dass die Schüsseln privat sind, und wenn man Fernsehempfang haben möge, solle man sich eine eigene Antenne abschaffen. Wie wäre ein solcher Fall zu beurteilen? Nachdem die Schüsseln von Beginn an vorhanden waren, genauso wie die Anschlüsse in den Wohnungen, geht A davon aus, dass B sehr wohl für die Instandhaltung der Anlage zuständig ist, und es deshalb nicht rechtens wäre, dies zu Verneinen. Hätte A Aussicht auf Erfolg, wenn er sich gegen die Darstellung von B wehrt, und sogar die Miete geringfügig mindert? Falls A sich, um des lieben Friedens willen, doch eine eigene Schüssel anschafft, welche Möglichkeiten/Rechte hätte er, bzgl. Positionierung? Dürfte er sie vor seinem Fenster anbringen? Gruß Carola |
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| AW: Satellitenschüssel Wenn die SAT-Anlage in diesem Beispiel nicht (teilweise) bei Mietbeginn eindeutig ins Eigentum des Mieters übergegangen ist, gehört sie dem Vermieter und der wäre für die Instandhaltung und ggf. Modernisierung (Digitalempfang) zuständig. Neben Mietminderung könnte der Mieter auch den Vermieter bzgl. der Arbeiten in Verzug setzen und anschließend eine Ersatzvornahme androhen und durchführen (Handwerker beauftragen, Rechnung bezahlen und von der Miete abziehen). Ein Rückbehalt der Miete während des Ausfalls wäre auch denkbar. Bzgl. einer mieterseitigen SAT-Anlage gilt, dass die Aufstellung und Befestigung an der Außenwand/Dach oder im Garten nur mit Einwilligung des Vermieters möglich wäre. Einzig das unbefestigte Aufstellen auf dem Balkon oder innerhalb der Wohnung wäre wohl uneingeschränkt möglich. |
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| AW: Satellitenschüssel Zitat:
Nachfrage: Würde es eine Rolle spielen, wie so ein Anschluss an die Schüssel in der Vergangenheit zustande kam (Stichwort: Frühere Verwendung der Wohnung), oder wäre es ausreichend, festzustellen, dass der Anschluss bei Vermietung/Einzug in die Wohnung vorhanden war, und somit eben zum Bestandteil der Mietsache wurde, wodurch der Vermieter für die Instandhaltung zuständig wäre? Gruß Carola |
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| AW: Satellitenschüssel Zitat:
Egal was früher war, der Vermieter wäre ggf. Eigentümer der Hinterlassenschaften geworden. |
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