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Rücktritt vom Mietvetrag wie lange möglich ?

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Mietvetrag wie lange möglich ? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 15:05
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Rücktritt vom Mietvetrag wie lange möglich ?



A und B wollen eine gemeinsame Wohnung, möglichst im Grünen auf dem Land mieten.
Nach langem Suchen wird eine solche gefunden. Vermieter und Mieter sind sich einig, es kommt zum Termin zwecks Unterschrift des M-Vertrag.
Hierbei erwähnt der Vermieter erstmals ganz nebenbei das Tierhaltung (Katze, Hund) grundlegend verboten wäre.
Dies wiederum war ein wichtiger Anreiz zur Wohnlage gewesen. Ebenfalls werden pö a pö immer weitere Deteils z.Bsp. zum Inhalt der Nebenkosten vorgebracht, so unterschreiben A + B den Mietvertrag erst einmal nicht, sondern nehmen diesen mit um zu hause noch einmal zu überlegen ob es immer noch ihre Traumwohnung ist. (also Nichts passiert)

Was wäre wenn A und B den Vertrag trotzdem am 09.01.12 unterschreiben würden, Mietbeginn ist der 01.05.12 festgelegt und am 25.01.12 finden Sie IHRE tatsächliche Traumwohnung -
und wollen nun den 1. Mietvertrag nicht wahrnehmen.

Bis wann müssen A + B den noch nicht angetretenen Mietvertrag kündigen oder zurücktreten ohne Kosten ?
Ab wann hätte der Vermieter das Recht auf eine Miete oder "Ausfallentschädigung".

Danke für Informationen
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Alt 09.01.2012, 15:14
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AW: Rücktritt vom Mietvetrag wie lange möglich ?

Einen Rücktritt vom Mietvertrags gibts nur, wenn er vertraglich ausdrücklich vorgesehen ist - dürfte wohl die Ausnahme sein. Der Grund "hab was besseres gefunden" ist gesetzlich nicht vorgesehen, der Mieter kann nur das tun, was er immer kann: Ordentlich unter Einhaltung der vertraglichen Frist kündigen. Natürlich muss er während der Mietzeit dann auch den vereinbarten Mietzins zahlen.
Gruß
Marcus
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  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 15:54
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AW: Rücktritt vom Mietvetrag wie lange möglich ?

Dann müsste er also den Mietvertrag bis zum 31.01.2012 fristgemäß kündigen und wäre somit pünktlich zum 01.05.12 ( dem ursprünglichen Einzugstermin) raus aus dem Vertrag ohne irgend eine Miete oder Kosten übernehmen zu müssen.
Richtig?
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Alt 09.01.2012, 16:07
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AW: Rücktritt vom Mietvetrag wie lange möglich ?

Genau!

Nachweisbare Zustellung beachten!
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  #5 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 17:26
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AW: Rücktritt vom Mietvetrag wie lange möglich ?

Zitat:
Zitat von marnao Beitrag anzeigen
Dann müsste er also den Mietvertrag bis zum 31.01.2012 fristgemäß kündigen und wäre somit pünktlich zum 01.05.12 ( dem ursprünglichen Einzugstermin) raus aus dem Vertrag ohne irgend eine Miete oder Kosten übernehmen zu müssen.
Richtig?
Genau müsste die Kündigung dann am 3. Werktag des Februar dem Vermieter nachweislich zugegangen sein, um zum Ablauf des April wirksam zu werden.
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