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Rücktritt vom Mietvertrag da Mietobjekt nicht bezugsfertig?

Dies ist eine Diskussion zu Rücktritt vom Mietvertrag da Mietobjekt nicht bezugsfertig? innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 22.01.2012, 12:55
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Post Rücktritt vom Mietvertrag da Mietobjekt nicht bezugsfertig?

Mal angenommen Mieter (M) hat nach einer Wohnungsbesichtigung einen Mietvertrag unterschrieben und mündlich mit dem Vermieter (V) vereinbart die Wohnung selbst zu renovieren. Die Schlüsselübergabe ist bereits erfolgt und die Renovierungsarbeiten sind ebenfalls im Gang. Nun Stellt sich während der Renovierungsarbeiten heraus, dass die Wohnung von Schimmel befallen ist. Die Aussenwände wurden hier mit Styropor gedämmt und mehrfach übertapeziert. Im 1. Kinderzimmer ist der Schimmel "nur" auf dem Styropor und der Tapete. Daraufhin entfernt V die Styroporplatten. Nun würde sich zB. beim entfernen der Styroporplatten herausstellen, dass im 2.Kinderzimmer das Mauerwerk ebenfalls von Schimmel befallen ist. V und M entfernen gemeinsam den Putz um den Schimmelbefall zu beheben. Dabei bröckelt nun der Sandputz unter dem oberen Putz stellenweise bis auf die Aussenmauer ab. Laut Aussage des beauftragten Stuckateurs wäre das Zimmer frühestens in einem Monat bezugsfertig. Einzugstermin laut Mietvertrag wäre aber bereits in einer Woche. Hätte M nun das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten? Falls nicht, inwieweit ist es M gestattet die Miete ganz oder teilweise zu kürzen? Hat M bei Rücktritt vom Vertrag ein Recht auf Kostenerstattung für das Material der bereits erbrachten Renovierungsarbeiten?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 10:23
V.I.P.
 
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AW: Rücktritt vom Mietvertrag da Mietobjekt nicht bezugsfertig?

Zitat:
Hätte M nun das Recht vom Mietvertrag zurückzutreten?
Nein, er hat nur die Rechte, die er auch hätte, wenn er schon eingezogen wäre.

Zitat:
Falls nicht, inwieweit ist es M gestattet die Miete ganz oder teilweise zu kürzen?
Solange die Wohnung unbewohnbar ist, kann er die Miete um 100% kürzen. Außerdem hat M ggf. Anspruch auf Schadenersatz.

Zitat:
Hat M bei Rücktritt vom Vertrag ein Recht auf Kostenerstattung für das Material der bereits erbrachten Renovierungsarbeiten?
Wenn M aus seiner alten Wohnung raus muss bevor er in die neue Wohnung einziehen kann, kann das für V teuer werden. In so einem Fall kann es natürlich sein, dass sich V auf eine Aufhebung des Mietvertrages einlässt. Die Bedingungen der Aufhebung sind frei verhandelbar.
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nicht bewohnbar, nicht bezugsfertig, rücktritt mietvertrag, schimmelbefall

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