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Rückstellung auf Jahresabrechnung

Dies ist eine Diskussion zu Rückstellung auf Jahresabrechnung innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 11.12.2009, 17:15
Boardneuling
 
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Rückstellung auf Jahresabrechnung

Hallo Leute,
die alte Wohnung ist weg,Übergabe erfolgreich,nur der Vermieter will jetzt auf einmal 200€ von der Kaution einbehalten,aufgrund : "Rückstellung auf Jahresabrechnung 2009(anteilig)....
Frage.....geht das?
Danke und Gruß an alle
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 17:29
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AW: Rückstellung auf Jahresabrechnung

Das geht.
Von der Kaution kann der Ex-Vermieter einen Teil bis zur letzten
Nebenkostenabrechnung einbehalten.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 17:40
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AW: Rückstellung auf Jahresabrechnung

Danke,dann werden wir wohl weiter warten müssen....
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 20:27
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AW: Rückstellung auf Jahresabrechnung

vielen Dank für die Antworten.......und ein schönes Wochenende an alle
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