Dies ist eine Diskussion zu Rücknahme einer Kündigung wegen Eigenbedarfs innerhalb des Forums Mietrecht
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| Rücknahme einer Kündigung wegen Eigenbedarfs betrachten wir nun folgenden 'fiktiven' Fall: Vermieter X ist mit seiner Gattin zerstritten weshalb er seinem Mieter Y wegen Eigenbedarfs kündigt, um die Mietwohnung selbst zu beziehen. Mieter Y fügt sich seinem Schicksal und sucht sich eine neue Wohnung, am 14.01 ist es so weit: Er verlässt morgens die Wohnung, um seinen neuen Mietvertrag zu unterschreiben. Als er dann frohen Mutes mit seinem frisch unterzeichneten Vertrag nach Hause kommt, finder er in seinem Briefkasten ein Schreiben des Vermieters (datiert am 13.01) indem dieser (der Vermieter) seine Kündigung zurückzieht. Hier nun meine Frage an das fachkundige Publikum: Kann Mieter Y Schadensersatz fordern ?? |
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