Dies ist eine Diskussion zu Rückgabe der Mietsache - Vermieter weigert sich innerhalb des Forums Mietrecht
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| Rückgabe der Mietsache - Vermieter weigert sich Folgende Frage habe ich: Trotz Fristsetzung behebt ein Vermieter gravierende Mängel nicht. Daraufhin kündigt der Mieter fristlos; der Vermieter weist die Kündigung zurück. Der Mieter bietet dem Vermieter nach Räumung die Mietsache (Lagerräume für Waren) zur Rückgabe an. Der Mieter nennt dem Vermieter drei Termine, der Vermieter kündigt an, die Rücknahme der Mietsache abzulehnen. Der Vertrag läuft regulär noch zwei Jahre weiter. Was kann, muss und darf der Mieter tun? Darf der Mieter die Mietsache abschließen und verlassen? Könnte der Mieter die Schlüssel zB hinterlegen? Was ist, wenn der Vermieter die Annahme der Schlüssel schlicht verweigert (sagen wir mal, die passen nicht in einen Briefkasten)? Was ist (zB im Winter) mit der Gebäudesicherheit (Heizung, Verkehrspflichten, Brandschutz, Versicherungen, ...)? Darf der Mieter den Strom abstellen? Mal vorausgesetzt, die Kündigung ist gerechtfertigt ... Hintergrund: Nehmen wir einmal an, ein Mieter hat einen Lagerraum für 10 Jahre als Warenlager angemietet. Aufgrund von Mängeln (Undichtigkeiten, Nässe, etc.) kann der Lagerraum nur noch in geringem Umfang genutzt werden. Gehen wir mal davon aus, der Mieter hat den Vermieter immer sofort und umfassend die Mängel gemeldet und zur Behebung aufgefordert, der Vermieter hat aber über mehrere Jahre hinweg den Mangel nicht behoben. Nun kommt es vermehrt dazu, dass Waren im Lagerraum unbrauchbar werden. Die Mängel sind mit der Zeit immer gravierender geworden; sie sind sachverständig bestätigt, ein Verschulden des Mieters kann ausgeschlossen werden und wird auch vom Vermieter nicht behauptet. Der Vermieter wurde zur Mangelbehebung gemahnt, es wurde Frist gesetzt, und auch eine Minderung hat nicht geholfen. |
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| AW: Rückgabe der Mietsache - Vermieter weigert sich Der Mieter muss die Mietsache zurückgeben, der Vermieter muss sie zurücknehmen, sonst ist er in Annahmeverzug. Nach mehreren nachweisbar vom Vermieter vereitelten Versuchen könnte der Mieter wohl die Schlüssel behalten und abwarten was kommt, produktiver wäre jedoch, die Rückgabe zu forcieren: - "Einwurf" in die Räumlichkeiten des Vermieters, wenn dieser die Tür öffnet (unter Zeugen natürlich) - Versand als Einschreiben mit Rückschein (Nicht-Annahme löst wieder Annahmeverzug aus) - Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher (Privatauftrag) Bei Briefen gibt es noch die öffentliche Zustellung, aber bei Schlüsseln...(??) |
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| AW: Rückgabe der Mietsache - Vermieter weigert sich Ich schließe mich 772 an! Die Rückgabe ist erfolgt, wenn die Mietsache geräumt ist und alle Schlüssel dem Vermieter zurückgegeben wurden. Der einfachste Weg scheint mir, wäre, mit Zeugen, der Einwurf der Schlüssel in den Briefkasten des Vermieters.
__________________ Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.(Dieter Hildebrandt) |
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| AW: Rückgabe der Mietsache - Vermieter weigert sich Zitat:
![]() Zitat:
Dabei wäre es wohl egal, ob der Vermieter, seine Frau oder ein Angestellter zugegen wäre - die Zustellung wäre auch denen gegenüber wirksam. Geändert von 772 (17.11.2011 um 14:01 Uhr). Grund: Mini-Ergänzung |
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