Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung der Möbel innerhalb des Forums Mietrecht
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| Rückforderung der Möbel Mieter B ist ohne Arbeit, Ausbildung und bekommt nur Kindergeld. Mieter B zahlt Mietkaution, Tapeten, Teppich und einen Teil der Möbel von seinem Ersparten. Nach einem knappen Jahr trennen sie sich und Mieter B, der nicht im Mietvertrag steht, zieht aus. Mieter A behält seine eigenen Möbel, Mieter B ebenfalls seine eigenen. Mieter A zahlt Mieter B die Mietkaution zurück. In Anwesenheit eines Zeugen wird über die Höhe des Abkaufs der zusätzlich gekauften Gegenstände verhandelt. Neupreis aller Anschaffungen ca. 3500 Euro. Zuerst möchte Mieter B keinerlei Geld dafür. Bekommt vom Mieter per Vertrag trotzdem 500 Euro zugesichert. Alles wir unterschreiben und fotografiert. Nach ein paar Wochen tritt Mieter B mit Mieter A in Verbindung und fordert mehr Geld. Um Streit zu vermeiden willigt Mieter A einem Betrag von 700 Euro zu. Nach 6 Monaten möchte Mieter B weiteres Geld für die Möbel. Darf Mieter B weiteres Geld einfordern? Mieter A hat die Kassenbons. Die größeren Möbel sind auf den Namen von Mieter B ausgestellt. Mieter A hat über Monate alle Kosten für die Wohnung, Lebensmittel und weitere Kosten für Mieter B mitübernommen. |
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| AW: Rückforderung der Möbel Dieses Beispiel ist eher kein Mietrecht ![]() Wenn über eine solche Entschädigung verhandelt wurde und das Ergebnis schriftlich von beiden unterschrieben wurde, dann gilt dies ähnlich wie ein Kaufvertrag - die weiteren Forderungen von B können wohl getrost abgelehnt werden. |
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