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Rückforderung

Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 08:27
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Rückforderung

X- bezieht Hartz 4 Er hat die Miete über 3 Jahre gekürzt und der Arge nicht in Kenntnis gesetzt.
Jetzt fordert die Arge die Überbezahlung zurück die Forderung ist richtig.
Jetzt droht die Arge mit eine Ermittlungsverfahren und Bußgeld bis zu 5000€.
Frage Wenn eine Selbstanzeige gemacht wird kann man dann eventuell eine Bußgeldstrafe umgehen.
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  #2 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 09:06
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AW: Rückforderung

Wäre dies nicht im Forum "Sozialrecht" besser aufgehoben? Es geht doch nicht um mietrechtliche Forderungen, sondern um Themen zu ARGE und Hartz 4.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 09:27
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AW: Rückforderung

Zitat:
Zitat von 010660
X- bezieht Hartz 4 Er hat die Miete über 3 Jahre gekürzt und der Arge nicht in Kenntnis gesetzt.
Jetzt fordert die Arge die Überbezahlung zurück die Forderung ist richtig.
Jetzt droht die Arge mit eine Ermittlungsverfahren und Bußgeld bis zu 5000€.
Frage Wenn eine Selbstanzeige gemacht wird kann man dann eventuell eine Bußgeldstrafe umgehen.
X ist eindeutig im Nachteil. Eine Selbstanzeige ist m.E. nutzlos, weil doch die ARGE schon eine Ermittlung eingeleitet hat und fordert.

Man könnte sich eventuell Gedanken darüber machen, wenn sich herausstellt, dass die Mietminderung zu unrecht abgewickelt wurde und der Vermieter jetzt noch die Mietminderung zurückfordert.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 11:00
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AW: Rückforderung

Das ermittlungverfahren wurde noch nicht eröffnet
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  #5 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 12:00
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AW: Rückforderung

Selbstanzeige bringt nichts! Es würde sowieso (wenn überhaupt) nur eine Strafe vermieden. Bußgeld ist keine Strafe in dem Sinne!
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  #6 (permalink)  
Alt 27.02.2010, 12:14
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AW: Rückforderung

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