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Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt?

Dies ist eine Diskussion zu Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 13:18
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Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt?

Nehmen wir einmal an Mieter A und B ziehen in eine Wohnung eines Wohnhauses, welches erst Juni 2010 fertig gestellt wurde.
Nehmen wir weiter an in der Wohnung gibt es eine Glasfront im Wohnzimmer die sowohl feststehende Elemente, als auch öffenbare Flügelfenster hat. Gehen wir mal davon aus, dass die neu einziehenden Mieter einen Umzugskarton ca. 20-30cm von der Scheibe entfernt abstellen, dahinter die Couch. Nachdem die Mieter den Karton nach einer Woche nach Abstellen entfernen wollen, sehen sie, dass zwei Scheiben auf ca. 40 und 55 cm von Boden aus gesehen strahlenförmige Risse haben, die jeweils vom linken Rand der SCheiben (im Rahmen) ausgehen. Gehen wir einmal davon aus, dass die Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitteilen und der Vermieter einen Bausachverständigen mit Handwerker schickt, da sowieso noch mehrere Mängel am Gebäude zu beseitigen sind. Gehen wir einmal davon aus, besagter Sachverständige und Handwerker können bei einem Vor-Ort-Termin nicht genau feststellen, woran die Beschädigung lag. Es könnten Aussagen wie "es kann schon sein, dass die Scheiben vorher leicht angeschlagen waren und jetzt aufgrund der Temperaturuntschiede unter Spannung geraten sind" fallen.
Nehmen wir einmal an - nachdem die Mieter den Vermieter zweimal erinnert haben sie über die weitere Abwicklung der Reparatur zu informieren - informiert der Vermieter die Mieter lapidar, dass der Schaden von der Privathaftpflicht der Mieter zu tragen sei.
Nehmen wir einmal an besagter Vermieter gibt keine Antwort darauf, warum die Aussagen so unterschiedlich sind und jetzt auf einmal die Haftpflicht des Mieters einspringen soll.

Was kann der Mieter tun? Muss er den Schaden über seine Privathaftpflicht abwickeln? Oder ist der Vermieter hier in der Zahlungspflicht?
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  #2 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 14:41
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AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt?

Der Mieter wäre nur zur Verantwortung zu ziehen wenn ihm die Verursachung des Schadens nachgewiesen werden kann. Die sonstigen Mängel am Haus sprechen für einen möglichen Schaden von außen.

Die Haftpflichtversicherung wäre geeignet den Schaden zu prüfen, zu bezahlen oder die Forderung abzuwehren, falls sie unberechtigt wäre.
fernetpunker and schielu like this.
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  #3 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 14:50
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AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt?

Der Vermieter hätte den Schaden unverzüglich nach § 535 BGB zu beheben.
Forderungen an den Mieter könnte er nur stellen, wenn er dem Mieter die Beschädigung nachweisen kann.
Der Vermieter sollte den Schaden seiner Glasversicherung melden.

Eine Privathaftpflichtversicherung reguliert kein Glasschäden in einer gemieteten Wohnung.
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  #4 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 13:35
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AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt?

Zitat:
...dass zwei Scheiben auf ca. 40 und 55 cm von Boden aus gesehen strahlenförmige Risse haben, die jeweils vom linken Rand der SCheiben (im Rahmen) ausgehen.
Das spricht eher für Spannungsrisse. Da dieses auch der SV und der Hnadwerker betätigen, wird es dem Vermieter nicht gelingen, vom Mieter einen Schadensersatz zu fordern.
__________________
Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff)
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  #5 (permalink)  
Alt 27.04.2012, 23:36
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AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt?

Vielen Dank schon mal für Eure ganzen Antworten...da weiß ich ja jetzt was ich den Mietern raten kann

Zitat:
Zitat von schielu Beitrag anzeigen
Das spricht eher für Spannungsrisse. Da dieses auch der SV und der Hnadwerker betätigen, wird es dem Vermieter nicht gelingen, vom Mieter einen Schadensersatz zu fordern.
Leider ist es so, dass der Schadensabwickler, der mit dem Handwerker vor Ort war inzwischen eine andere Meinung hat (Mieter's Vermutung: wurde ihm vom Vermieter "auferlegt").

Danke Euch!!!
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  #6 (permalink)  
Alt 29.04.2012, 09:08
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AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt?

Hier geht es aber nicht um Meinungen, sondern um Beweise.

Wenn ein Schadensabwickler vor Ort war, dann hat der Vermieter offensichtlich eine Glasversicherung. Da es sich bei solchen Versicherungen um eine Allgefahrendeckung handelt, ist vorerst zweitrangig ob es einen Schädiger gibt oder nicht.

Die Beweislast liegt beim Vermieter.

Ohne den Nachweis, dass der Mieter diesen Schaden verursacht hat, wird der Vermieter den Schaden übernehmen müssen, bzw. die Glasbruchversicherung regulieren.

Der Vermieter ist außerdem nach § 535 BGB zur sofortigen Instandsetzung verpflichtet.
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