Dies ist eine Diskussion zu Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt? innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt? Nehmen wir weiter an in der Wohnung gibt es eine Glasfront im Wohnzimmer die sowohl feststehende Elemente, als auch öffenbare Flügelfenster hat. Gehen wir mal davon aus, dass die neu einziehenden Mieter einen Umzugskarton ca. 20-30cm von der Scheibe entfernt abstellen, dahinter die Couch. Nachdem die Mieter den Karton nach einer Woche nach Abstellen entfernen wollen, sehen sie, dass zwei Scheiben auf ca. 40 und 55 cm von Boden aus gesehen strahlenförmige Risse haben, die jeweils vom linken Rand der SCheiben (im Rahmen) ausgehen. Gehen wir einmal davon aus, dass die Mieter dies dem Vermieter unverzüglich mitteilen und der Vermieter einen Bausachverständigen mit Handwerker schickt, da sowieso noch mehrere Mängel am Gebäude zu beseitigen sind. Gehen wir einmal davon aus, besagter Sachverständige und Handwerker können bei einem Vor-Ort-Termin nicht genau feststellen, woran die Beschädigung lag. Es könnten Aussagen wie "es kann schon sein, dass die Scheiben vorher leicht angeschlagen waren und jetzt aufgrund der Temperaturuntschiede unter Spannung geraten sind" fallen. Nehmen wir einmal an - nachdem die Mieter den Vermieter zweimal erinnert haben sie über die weitere Abwicklung der Reparatur zu informieren - informiert der Vermieter die Mieter lapidar, dass der Schaden von der Privathaftpflicht der Mieter zu tragen sei. Nehmen wir einmal an besagter Vermieter gibt keine Antwort darauf, warum die Aussagen so unterschiedlich sind und jetzt auf einmal die Haftpflicht des Mieters einspringen soll. Was kann der Mieter tun? Muss er den Schaden über seine Privathaftpflicht abwickeln? Oder ist der Vermieter hier in der Zahlungspflicht? |
| |||
| AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt? Der Mieter wäre nur zur Verantwortung zu ziehen wenn ihm die Verursachung des Schadens nachgewiesen werden kann. Die sonstigen Mängel am Haus sprechen für einen möglichen Schaden von außen. Die Haftpflichtversicherung wäre geeignet den Schaden zu prüfen, zu bezahlen oder die Forderung abzuwehren, falls sie unberechtigt wäre. |
| |||
| AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt? Der Vermieter hätte den Schaden unverzüglich nach § 535 BGB zu beheben. Forderungen an den Mieter könnte er nur stellen, wenn er dem Mieter die Beschädigung nachweisen kann. Der Vermieter sollte den Schaden seiner Glasversicherung melden. Eine Privathaftpflichtversicherung reguliert kein Glasschäden in einer gemieteten Wohnung. |
| |||
| AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt? Zitat:
__________________ Wer immer auf sein Recht pocht, bekommt wunde Finger. (Volker Schlöndorff) |
| |||
| AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt? Vielen Dank schon mal für Eure ganzen Antworten...da weiß ich ja jetzt was ich den Mietern raten kann ![]() Zitat:
Danke Euch!!! |
| |||
| AW: Risse in der Innenscheibe bei Doppelverglasung - wer zahlt? Hier geht es aber nicht um Meinungen, sondern um Beweise. Wenn ein Schadensabwickler vor Ort war, dann hat der Vermieter offensichtlich eine Glasversicherung. Da es sich bei solchen Versicherungen um eine Allgefahrendeckung handelt, ist vorerst zweitrangig ob es einen Schädiger gibt oder nicht. Die Beweislast liegt beim Vermieter. Ohne den Nachweis, dass der Mieter diesen Schaden verursacht hat, wird der Vermieter den Schaden übernehmen müssen, bzw. die Glasbruchversicherung regulieren. Der Vermieter ist außerdem nach § 535 BGB zur sofortigen Instandsetzung verpflichtet. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| glasschaden |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Risse im Lack heilen von selbst | Nachrichten: Wissenschaft | 21.10.2010 16:00 |
| Kratzer und Risse im Gehäuse - Sachmangel gem. §434 | Kaufrecht / Leasingrecht | 05.05.2009 11:54 |
| Einfach Verglasung der Fenster oder Doppelverglasung der Fenster? | Mietrecht | 04.10.2007 09:54 |
| ersteigerter Monitor hat am Gehäuse Risse | Internetrecht | 12.03.2005 02:06 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios