Dies ist eine Diskussion zu Risiken bei möblierten Wohnungen ? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Risiken bei möblierten Wohnungen ? ich frage mich, ob es bei möblierten Wohnungen eigentlich ein größeres Risiko gibt, was die Renovierung etc betrifft. Selbst verursachte Schäden muss man natürlich ersetzen. Aber ein Bett (mit Matratze) und ein Sofa nutzen sich normal ab und dies ist meines Wissens ja nicht auf den Mieter abzuwälzen. Besteht bei einer möblierten Wohnung und normaler Abnutzung ein höheres Risiko, dass man am Ende Möbel kaufen muss, nur weil sie nicht mehr neu aussehen, sondern Gebrauchsspuren aufweisen ? Lese/Höre auch oft von dem Dilemma, dass der eine etwas noch als Gebrauchsspur bezeichnet und der andere schon als atypischer Schaden. Gibt es irgendwelche Richtlinien für möblierte Wohnungen, an sie sich Mieter halten sollten ? Muss etwas Besonderes im Vertrag stehen im Gegensatz zu unmöblierten Wohnungen ? Und sollte man bei einer Wohnungsübergabe die Möbel besonders kritisch unter die Lupe nehmen ? (Was ja auch nicht gerade nett auf den Vermieter wirken würde) Viele Grüße, skys |
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| AW: Risiken bei möblierten Wohnungen ? Es gelten die ganz normalen Bestimmungen. Normale Abnutzung muss der Vermieter hinnehmen ebenso ist er für Ersatz von Dingen verantwortlich, die sich, durch normalen Gebrauch, wesentlich verschlechtert haben. Diskussionen kann es immer geben. Es versteht sich von selbst, dass ein Mieter mit solchen eingebrachten Gegenständen sorgfältig umgeht. |
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| AW: Risiken bei möblierten Wohnungen ? Ich denke, der folgende Paragraph beantwortet die Frage: § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags (1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen. (2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten. Man muss das ganz pragmatisch betrachten. Solange die Möbel voll funktionsfähig sind, ist auch die Miete gerechtfertigt. Ob man als Vermieter allerdings eine möblierte Wohnung mit schäbig aussehendem Inventar vermieten kann, ist fraglich. |
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| AW: Risiken bei möblierten Wohnungen ? Vielen Dank für die Antworten ![]() Meine Überlegung war, wenn es neue Möbel sind und man ein paar Jahre darin wohnt, dass es dann einfach nicht mehr nach neu aussehen könnte. Über ein Sofa zB einen Überwurf legen könnte, nur ist das auf Dauer auch irgendwie etwas komisch. Antworten halfen mir aber schon weiter, danke ![]() Viele Grüße, skys |
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| AW: Risiken bei möblierten Wohnungen ? Zitat:
Durch "normalen Gebrauch" verschlechtern sich Dinge i.d.R. nicht "wesentlich". Nicht ganz glückliche Ausdrucksweise. Eine wesentliche Verschlechterung der Mietsache hätte schon der Mieter durch Schadensersatz zu verantworten. |
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| AW: Risiken bei möblierten Wohnungen ? Zitat:
Das müssen die Möbel auch nicht. Es ist logisch, dass durch jedes Wohnen eine Abnutzung stattfindet. Das sollte man aber klar abgrenzen von Beschädigungen wie z.B. Brandlöcher, sehr starke Verunreinigungen etc. Das ist nicht gleich normale Abnutzung. Bei normalem Wohnen und Sorgfalt ist es aber möglich, dass z.B. eine Wohnzimmergarnitur auch nach 5 Jahren Wohnzeit noch "normal" aussieht. Wenn ich allerdings jedes Wochenende Parties veranstalte in meiner Wohnung, dann kann das schon in einem Jahr austauschwürdig sein. Wollte damit nur den Unterschied klarstellen. |
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