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Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Dies ist eine Diskussion zu Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche innerhalb des Forums Mietrecht

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  #21 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 11:48
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AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Zitat:
Zitat von Karlchen123 Beitrag anzeigen
Die Frage ist nun nur, wie würde Frau S. nachweisen
Muss sie gar nicht, der Vermieter müsste! Schließlich will der ja was von ihr.
__________________
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  #22 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:03
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AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

@Karlchen

Zitat:
Wo liegt denn genau der Unterschied zwischen Zusatzvereinbarung und individuell ausgehandelter Vereinbarung? Gibt es da gewisse Merkmale, die darauf hinweisen?
Wie sieht der Text hier denn aus, gibt es etwa z.B. Merkmale die nach Interessenausgleich aussehen ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #23 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:21
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AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Der fiktive Mietvertrag von Frau S. sieht unter "§23 - Weitere Vereinbarungen" unter "2" einen handschriftlichen Verweis "siehe Anlage" vor, der auf ein angeheftetes Papier hinweist. Dort ist, neben anderen Vereinbarungen, wie der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit Mietsachschäden und der Schneeräumpflicht auch folgendes zu lesen

"Die Einbauküche wird nicht mitvermietet, sie wird zur unentgeltlichen Nutzung überlassen. Reparaturen an Herd, Kühlschrank, Dunstabzugshaube, Geschirrspülmaschine etc. gehen zu Lasten des Mieters."

Dieses zusätzliche Blatt ist mit Angabe von Ort, Datum und Unterschriften beider Parteien versehen. Ort und Datum sind handschriftlich eingefügt.

Was genau wäre denn ein Interessenausgleich? Etwa die unentgeltliche Nutzung?
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  #24 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:36
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AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Ich frage mal andersrum.
Wäre die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohnung einschl. Küche wesentlich teuerer ?

Der Sinn der Zusatzvereinbarung ist doch deutlich. Die vereinbarte Instandhaltungspflicht wäre unwirksam, wenn die Küche mitvermietet wäre.

Einen Interessenausgleich kann man nirgends erkennen.
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Mit Gruß Spezi-3

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  #25 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:43
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AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

was dort "steht" oder ob ein Interessensausgleich aufgeführt iust, ist völlig egal! Maßgeblich ist, ob das alles "ausgehandelt" wurde, d.H. ob jeder seine Intentionen einbringen konnte.
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  #26 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 12:47
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AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Zitat:
was dort "steht" oder ob ein Interessensausgleich aufgeführt iust, ist völlig egal! Maßgeblich ist, ob das alles "ausgehandelt" wurde, d.H. ob jeder seine Intentionen einbringen konnte.
Völlig richtig. Nur deutet auch der Text hier an, das es keine Verhandlungen gab.
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  #27 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 21:20
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Wenn Frau S. nun aber schon eine Reparatur an andere Stelle in der Küche auf eigene Kosten vorgenommen hat, wäre das ein Indiz, daß sie dise Vereinbarung angenommen hat bzw. daß eine "Aushandlung" der Bedingungen stattgefunden hat?
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  #28 (permalink)  
Alt 02.02.2012, 21:40
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AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Unwirksame Klauseln kann man nicht "annehmen".
Die Unterschrift wäre sonst ja die stärkste Form einer Annahme !!
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  #29 (permalink)  
Alt 03.02.2012, 18:40
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AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Wenn sie die Vereinbarung nicht unterschrieben hat, dann gibt es keine Individualvereinbarung.
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  #30 (permalink)  
Alt 04.02.2012, 10:45
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Unterschrieben hat Frau S. diese "§ 23 - weitere Vereinbarungen".
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