Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Dies ist eine Diskussion zu Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 12:44
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 40
Keine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Mahlzeit in die Runde.

Mich würde mal eure Einschätzung zu folgendem (wie immer) fiktiven Fall interessieren.

Frau S. mietet eine Wohnung. Dort ist eine Einbauküche vorhanden, die aber per Zusatzvereinbarung im Mietvertrag ausgenommen, jedoch zur Nutzung überlassen ist. Laut Vereinbarung im Mietvertrag gehen Reparaturen an der Küche zu Lasten des Mieters.

Herd geht nun nach 4 Jahren kaputt, Marke relativ unbekannt. Da Frau S nun in 3 Monaten auszieht, möchte sie den defekten Herd nicht mehr reparieren lassen und auch keinen Austausch gegen ein neues Gerät vornehmen. Vielmehr möchte sie bei Auszug dem Vermieter den Zeitwert des Geräts erstatten.

Meine Frage(n) hierzu wäre:

Kann Frau S. eine Reparatur verweigern und auf den Zeitwert pochen oder muss sie in jedem Fall den Herd reparieren lassen, respektive einen neuen Herd kaufen, wenn es der Vermieter verlangt? Wäre hier ggf. auch der Wiederbeschaffungswert in Betracht zu ziehen? Auf welcher Basis müsste Frau S. den Wiederbeschaffungswert leisten?

Würde mich freuen, wenn ihr mir da mal eure Sicht der Dinge darlegen würdet.


Viele Grüße vom Karlchen123
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 13:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.674
98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Zitat:
1.)jedoch zur Nutzung überlassen ist. 2.) Laut Vereinbarung im Mietvertrag gehen Reparaturen an der Küche zu Lasten des Mieters.
1.) da Frau S nicht Eigentümer der Küche ist, hat sie keine Reparaturverpflichtungen.
2.) Die Vereinbarung im Mietvertrag ist unwirksam, da sie Teil der Vereinbarung über die Wohnungsüberlassung ist.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 13:12
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 40
Keine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Hallo Spezi-3,

danke für deine Einschätzung.

Würde hier aber nicht die Tatsache greifen, daß sie sich bei Vertragsunterzeichnung über die Klausel im Klaren war? Sie hat dem Vertrag ja ansich zugestimmt. Und eine unentgeltliche Nutzung der Küche, die nicht mitvermietet ist, ist ja in heutigen Mietverträgen Gang und Gäbe. Bei Frau S. war es übrigens eine Zusatzvereinbarung, die hinten an den Formmietvertrag geheftet wurde. Ist dies relevant?

Im Übrigen, entschuldige bitte meine Unwissenheit, verstehe ich den 2. Teil deiner Antwort nicht ganz. Was ich verstanden hab, angeblich soll diese Vereinbarung unwirksam sein. Den Teil nach dem Komma versteh ich aber nicht so ganz.

Aber auf jeden Fall schonmal ein Dankeschön für deine Mühe.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 13:28
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.674
98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Wie kann man über die Instandhaltung einer Küche etwas vereinbaren, wenn die Küche garnicht Gegenstand des Mietvertrages ist ?
Selbst wenn die Küche mitvermietet wäre, wäre die Vereinbarung unwirksam.

Die ganze Klausel ist doch ein unwirksamer Versuch der Umgehung der Mieterschutzregelungen und keineswegs
Zitat:
eine unentgeltliche Nutzung der Küche, die nicht mitvermietet ist, ist ja in heutigen Mietverträgen Gang und Gäbe.
gültig, selbst wenn sie Gang und Gäbe wäre.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 13:44
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 40
Keine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Wäre in dem Fall lediglich der Abschnitt über die nicht mitvermietete Küche und deren Reparatur hinfällig oder generell die gesamte weitere Vereinbarung? Dort wurde ja mit der fiktiven Frau S. auch die Schneeräumpflicht vereinbart.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 13:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

N.m.M. handelt es sich um eine Leihe.

Nach § 602 BGB :
§ 602 Abnutzung der Sache
Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.


... hätte der Mieter nach dieser Konstellation nichts zu zahlen.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 13:49
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.674
98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Nach dem seltsamen Text mit der "nicht vermieteten, aber in der Wohnung befindlichen Küche" muß man davon ausgehen, dass der Mietvertrag auch weitere unwirksame Regelungen enthält.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 14:03
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 40
Keine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Karlchen123 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Hallo ihr beiden, danke für eure Beiträge.

Ich hab eben beim Recherchieren gelesen, daß einem im Falle einer Leihe die Instandhaltungskosten per Vereinbarung übertragen werden können.

Womit ich wieder zur eingangs gestellten Frage zurückkomme:

Kann Frau S. eine Reparatur verweigern und auf den Zeitwert pochen oder muss sie in jedem Fall den Herd reparieren lassen, respektive einen neuen Herd kaufen, wenn es der Vermieter verlangt? Wäre hier ggf. auch der Wiederbeschaffungswert in Betracht zu ziehen? Auf welcher Basis müsste Frau S. den Wiederbeschaffungswert leisten?
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 14:14
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.674
98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Ich bleibe bei meiner Auffassung, dass man einem Wohnungsmieter weder im Mietvertrag noch in einem Anhang die Reparaturpflicht für eine "pro Forma leihweise überlassene Küche" wirksam auferlegen kann.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 01.02.2012, 16:09
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Reparaturen an nicht mitvermieteter Küche

Dem stimme ich zu!

Für Schäden dieser Art gilt grundsätzlich die Zeitwertberechnung.
Einfach dem Gedanken folgen: Der Geschädigte darf nach der Schadensregulierung nie besser gestellt sein wie vor dem Schaden.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Nutzung mitvermieteter Gemeinschaftsflächen über notwendiges Maß hinaus Mietrecht 19.11.2011 11:14
Mitvermietete Küche - Reparaturen Mietrecht 13.04.2011 12:43
Küche nicht in Mietvertrag Mietrecht 03.06.2010 07:10
WEG+HV: Notwendigen Reparaturen werden nicht gemacht Immobilienrecht 16.02.2010 21:12
Vermieter will notwendige Reparaturen nicht zahlen Mietrecht 24.07.2008 17:42





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN