Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist?

Dies ist eine Diskussion zu Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist? innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 07.02.2012, 18:25
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist?

Hallo!
Wenn man zur Zischenmiete in einer Wohnung gewohnt hat, der entsprechende Vertrag mit den "normalen" Mietern bestand (nicht primär mit dem Vermieter) und nach dem Auszug ein zu reparierender Mangel festgestellt wurde, gibt es eine Frist in welcher dieser zu beseitigen ist? Der Mangel wurde nicht auf dem Übergabeprotokoll festgehalten, allerdings hat man sich unter den Mietern und Zwischenmietern geeinigt, die Reparaturkosten untereinander aufzuteilen, da nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer nun für den Schaden verantwortlich ist (und die Reparaturkosten sehr wahrscheinlich nicht unbezahlbar hoch sein werden...). Deshalb haben die Mieter einen Betrag der Zwischenmiet-Kaution vorerst einbehalten. Sie haben sich dazu bereiterklärt, einen Kostenvoranschlag zu besorgen und dann alles weitere zu veranlassen. Gibt es einen Zeitraum, innerhalb welchem sie sich damit "auskäsen" müssen? Der Auszug liegt mittlerweile 4 Monate zurück.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 08:43
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.212
100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist?

Hier käme es auf Vereinbarungen (die fehlen) oder eine allgemein als zumutbar angesehene Frist an. Wie auch immer, 4 Monate wären garantiert zu lange!
Der ZM könnte nun selbst eine angemessene Frist (z.B. bis zu 4 Wochen) setzen, indem er HM zur Tat auffordert (schriftlich, Fristsetzung, Zustellung(!)). Anschließend könnte HM durch eine Erinnerung (=Mahnung, schriftlich, Fristsetzung, Zustellung(!)) in Verzug gesetzt werden. Anschließend könnte die Angelegenheit einem Anwalt übergeben werden - für die Kosten müsste HM aufkommen. Dieser könnte wohl eine Leistungsklage oder die Forderung und Mahnung des Geldbetrages betreiben.
Zustellung heißt z.B. Einschreiben mit Rückschein, bei manchen Adressaten wirkt das schon. Der Hinweis auf die Anwaltskosten könnte auch motivierend sein.
Mit der Mahnung wäre auch der Vergleichsvorschlag einer (gering geschätzten) Beteiligung des ZM denkbar.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 11:33
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 2
Keine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, kitkat hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist?

Vielen Dank erstmal!
Vereinbarungen gab es schon (allerdings keine wirkliche Frist und alles nur per email), es wurde vereinbart wer was zu bezahlen hat und von seiten der Zwischenmieter wurde mehrfach betont, dass alles bis (in diesem Falle Mitte Februar) zum Abschluss zu bringen ist. Die Reparaturkosten werden 100€ in keinem Falle übersteigen, weswegen man sich vor dem Hinzuziehen eines Anwaltes etwas scheut.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 11:44
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.212
100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist?

"Mitte Februar" wäre in diesem Beispiel doch schon eine gewisse Festlegung.

Leider ist der Text beim zweiten Hinsehen nicht ganz eindeutig darüber, wer denn den KV einholen wollte.

Daher noch der allgemeine Hinweis, dass der HM als (Unter-)Vermieter seine Forderungen bis 6 Monate nach Auszug präzise übermitteln müsste, sonst könnte der Anspruch gemäß §548 BGB verfallen. Danach hätte der ZM alles Recht, die Kaution vollständig zurück zu fordern (normale Verjährung von 3 Jahren).
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 08.02.2012, 12:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.107
99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9107 Beiträge, 1038 Bewertungen)  
AW: Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist?

Zitat:
Der Mangel wurde nicht auf dem Übergabeprotokoll festgehalten,...
Damit sollte der Untermieter (Zwischenmieter) aus dem Schneider sein. Übergabeprotokolle sind für beide Parteien bindend.

Eine Einigung untereinander ist zwar nett, aber mit Mietrecht hat diese nichts zu tun.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
frist, kaution, reparatur, zwischenmiete

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Angebohrte Fensterrahmen, Frist zur Reparatur, Wohnungsübergabe Mietrecht 30.11.2009 15:39
Gewährleistungsanspruch nach Reparatur Handelsrecht 23.03.2009 16:11
HRK-Mitgliederversammlung: Vorverlegung der Semesterzeiten nach wie vor nötig Nachrichten: Wissenschaft 28.01.2009 14:00
Folgeschäden nach Reparatur Kaufrecht / Leasingrecht 21.01.2007 21:24
Frist zur Nachbesserung verstrichen - Mangel selber beheben oder erst Mahnung nötig? Kaufrecht / Leasingrecht 08.11.2006 10:05





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN