Dies ist eine Diskussion zu Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist? Wenn man zur Zischenmiete in einer Wohnung gewohnt hat, der entsprechende Vertrag mit den "normalen" Mietern bestand (nicht primär mit dem Vermieter) und nach dem Auszug ein zu reparierender Mangel festgestellt wurde, gibt es eine Frist in welcher dieser zu beseitigen ist? Der Mangel wurde nicht auf dem Übergabeprotokoll festgehalten, allerdings hat man sich unter den Mietern und Zwischenmietern geeinigt, die Reparaturkosten untereinander aufzuteilen, da nicht eindeutig geklärt werden konnte, wer nun für den Schaden verantwortlich ist (und die Reparaturkosten sehr wahrscheinlich nicht unbezahlbar hoch sein werden...). Deshalb haben die Mieter einen Betrag der Zwischenmiet-Kaution vorerst einbehalten. Sie haben sich dazu bereiterklärt, einen Kostenvoranschlag zu besorgen und dann alles weitere zu veranlassen. Gibt es einen Zeitraum, innerhalb welchem sie sich damit "auskäsen" müssen? Der Auszug liegt mittlerweile 4 Monate zurück. |
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| AW: Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist? Hier käme es auf Vereinbarungen (die fehlen) oder eine allgemein als zumutbar angesehene Frist an. Wie auch immer, 4 Monate wären garantiert zu lange! Der ZM könnte nun selbst eine angemessene Frist (z.B. bis zu 4 Wochen) setzen, indem er HM zur Tat auffordert (schriftlich, Fristsetzung, Zustellung(!)). Anschließend könnte HM durch eine Erinnerung (=Mahnung, schriftlich, Fristsetzung, Zustellung(!)) in Verzug gesetzt werden. Anschließend könnte die Angelegenheit einem Anwalt übergeben werden - für die Kosten müsste HM aufkommen. Dieser könnte wohl eine Leistungsklage oder die Forderung und Mahnung des Geldbetrages betreiben. Zustellung heißt z.B. Einschreiben mit Rückschein, bei manchen Adressaten wirkt das schon. Der Hinweis auf die Anwaltskosten könnte auch motivierend sein. Mit der Mahnung wäre auch der Vergleichsvorschlag einer (gering geschätzten) Beteiligung des ZM denkbar. |
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| AW: Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist? Vielen Dank erstmal! Vereinbarungen gab es schon (allerdings keine wirkliche Frist und alles nur per email), es wurde vereinbart wer was zu bezahlen hat und von seiten der Zwischenmieter wurde mehrfach betont, dass alles bis (in diesem Falle Mitte Februar) zum Abschluss zu bringen ist. Die Reparaturkosten werden 100€ in keinem Falle übersteigen, weswegen man sich vor dem Hinzuziehen eines Anwaltes etwas scheut. |
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| AW: Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist? "Mitte Februar" wäre in diesem Beispiel doch schon eine gewisse Festlegung. Leider ist der Text beim zweiten Hinsehen nicht ganz eindeutig darüber, wer denn den KV einholen wollte. Daher noch der allgemeine Hinweis, dass der HM als (Unter-)Vermieter seine Forderungen bis 6 Monate nach Auszug präzise übermitteln müsste, sonst könnte der Anspruch gemäß §548 BGB verfallen. Danach hätte der ZM alles Recht, die Kaution vollständig zurück zu fordern (normale Verjährung von 3 Jahren). |
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| AW: Reparatur nach Zwischenmiete nötig - Frist? Zitat:
Eine Einigung untereinander ist zwar nett, aber mit Mietrecht hat diese nichts zu tun. |
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| frist, kaution, reparatur, zwischenmiete |
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