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Renovierungsfristen

Dies ist eine Diskussion zu Renovierungsfristen innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By zeiten
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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 13:26
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Renovierungsfristen

Hallo,
in einem Vertrag bzgl. einer Wohnung steht, das im Bad alle 3 Jahre, im Wohnzimmer alle 5 Jahre, in der Küche alle 3 J usw. und beim Auszug renoviert werden muss.
Wie ist die Rechtslage? Was müsste man wirklich einhalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 14:18
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AW: Renovierungsfristen

würde das wirklich wörtlich genauso drin stehen? nein, das ist nicht haltbar. starre fristen sind ungültig. und eine pflicht bei auszug zu renovieren ist ebenfalls formularmäßig ungültig.

daher ist die gesamte klausel ungültig und die mieterin trifft keine pflicht zur schönheitsreparatur. dh: nicht streichen, nicht renovieren, keine dübellöcher verschließen. die wohnung wäre besenrein zu übergeben.
DrumBum likes this.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 14:50
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AW: Renovierungsfristen

Aber aufpassen: wenn bei den Renovierungs-Fristen so etwas auftaucht wie "im allgemeinen" kann das die starren Fristen in soweit aufweichen, dass sie wieder gültig werden und doch eine Renovierung durchgeführt werden muss.
Also immer genau lesen!
Ron-Wide likes this.
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 16:06
V.I.P.
 
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AW: Renovierungsfristen

Es sollte die Klausel hier genau aufgeführt werden!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 18:32
V.I.P.
 
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AW: Renovierungsfristen

... und ich stimme zeiten zu!
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