Dies ist eine Diskussion zu Renovieren bei Auszug innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Renovieren bei Auszug Zitat:
Es ist die Farbe "weiß" vorgeschrieben! Denn: wenn das Anbringen einer weiß gestrichenen Raufasertapete einem (normalen) Anstrich der Wände und Decken gleichsteht, so kann dies nur bedeuteten, dass ansonsten auch weiß gestrichen werden muss. Denn: was steht einer weiß gestrichenen Raufasertapete gleich? Etwa eine blaue oder grüne Wand? Auch eröffnet sich m.E. nicht die Alternative einer beliebigen Tapezierung. "Wand/Decken" streichen oder "weiß gestrichene Raufaser" ist für mich eine abschließende Aufzählung - sonst würde es schlicht heissen "Decken und Wände sind zu renovieren". Damit ist für mich die Formulierung im MV nicht zulässig.
__________________ Gruß Klaus |
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