Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Renovieren bei Auszug

Dies ist eine Diskussion zu Renovieren bei Auszug innerhalb des Forums Mietrecht

Like Tree1Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 11:32
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 13
Keine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Renovieren bei Auszug

Hallo,
in einem fiktiven Mietvertrag könnte folgendes zu den Schönheitsreparaturen (SR) stehen:


1. Der Mieter übernimmt die notwendigen SR auf eigene Kosten. Zu den SR gehören: Anstrich der Wände und Decken, dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleichsteht, Reinigen von Kunststoff-, Parkett- und Teppichböden, Anstrich von Innentüren, Aussentüren, sowie Fenstern von Innen, Anstrich von Heizkörpern und Heizrohren, sowie von streichbaren Holztüren bei Einbaumöbeln, Beseitigen kleinerer Putz- und Holzschäden. Die allgemeinen Reinigungspflichten im Rahmen einer ordnungsgemäßen Rückgabe der Mieträume bleiben unberührt.

2. Der Vermieter kann die nach Maßgabe des nachstehenden Fristenplanes üblicherweise fälligen SR bereits während der Laufzeit des Vertrages fordern, spätestens jedoch bei Ende des Mietverhältnisses. Alles bis zu diesem Zeitpunkt nach dem Grad der Abnutzung und Beschädigung gemäß nachstehenden Fristenplan erforderlichen SR verlangen.
Als angemessene Zeitabstände der SR gelten im Allgemeinen:
Wand- und Deckenanstriche in Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Räumen alle sieben Jahre; Reinigen von Parkett- und Teppichböden alle fünf Jahre; Lackieren von Heizkörpern und Rohren, Innentüren, Fenstern und Außentüren von Innen, sowie von streichbaren Holztüren bei Einbaumöbeln alle sechs Jahre.
Die Fristen laufen ab Beginn des Mietverhältnisses bzw. ab der letzten während des Vertrages ordnungsgemäß durchgeführten SR.
Für den Umfang und den Zeitpunkt von während der Mietzeit ausgeführten SR ist der Mieter beweißpflichtig.

3. Sind bei Ende des Mietverhältnisses SR nach dem vorstehenden Fristenplan entweder ab Einzug des Mieters oder seit den zuletzt durchgeführten SR noch nicht fällig, kann der Vermieter verlangen, dass der Mieter anteilige Renovierungskosten trägt, die sich im Allgemeinen wie folgt berechnen: Liegen die letzten SR während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20% der Renovierungskosten, länger als zwei Jahre 40%, länger als 3 Jahre 60%, länger als vier Jahre 80%. Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäfts ermittelt. Die Selbstdurchführung der erforderlichen SR bleibt dem Mieter unbenommen.

4. Die Kosten kleiner Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter zu tragen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind. Kleine Instandhaltungen umfassen nur das Beheben von Schäden bis zum Betrag von Eur120,- , im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriffs des Mieters ausgesetzt sind, wie z.B. Hähne und Schalter für Wasser, Gas und Strom, Bedienungselemente für Jalousien und Markisen, Verschlussvorrichtungen für Fenster, Türen und Fensterläden, Spiegel, Verglasungen und Beleuchtungskörper, Gebrauchsteile der WC- und Badezimmereinrichtung. Die Verpflichtung besteht nur bis zu einer jährlichen Gesamtsumme aller Einzelreparaturen von bis zu 8% der Jahresbruttokaltmiete.

5. Ist Gewerberaum vermietet hat der Mieter alle Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen mit Ausnahme der Instandsetzung des Daches, der Wände und der sänitären und elektrischen Installation durchzuführen.

Die beiden virtuellen Mieter wissen nicht was Sie bei Auszug machen müssen.
Nehmen wir mal an beide sind fast 80 Jahre alt und nicht mehr besonders "helle".
Was meint Ihr müßte gemacht werden.

LG CarolL.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 11:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Renovieren bei Auszug

Zitat:
dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleichsteht,
damit müsste die geasmte klausel ungültig sein. die mieterin wäre unverhältnismäßig benachteiligt, weil sie ihre tapete nicht in einer anderen neutralen farbe streichen könnte.

dh. die mieter müssen gar nicht s weiter machen oder zahlen. sie können die wohnung besenrein verlassen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:02
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 13
Keine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Renovieren bei Auszug

Danke für die gute und schnelle Antwort.

Aber was wäre, wenn der Vermieter meint die beiden alten blicken es eh nicht mehr und auf einer Renovierung besteht.
Was könnten die zwei dem entgegenhalten?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:10
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Renovieren bei Auszug

Ich bin da völlig anderer Auffassung als schielu. Das Angebot des Vermieters, dass man außer dem Steichen mit einer beliebigen Farbe auch weiße Raufasertapenten anbringen darf ohne zu streichen halte ich nicht für unwirksam.

Zitat:
Zitat von zeiten
weil sie ihre tapete nicht in einer anderen neutralen farbe streichen könnte.
Das Streichen in einer anderen Farbe wird in der Klausel doch gar nicht untersagt.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:19
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 13
Keine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Renovieren bei Auszug

Na ,nun ist der virtuelle Mieter ganz durcheinander.
Müsste er deswegen wirklich zum Anwalt?
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Renovieren bei Auszug

Ich bleibe dabei!
Zitat:
Anstrich der Wände und Decken,dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleichsteht...
Beinhaltet eine klare, unzulässige Farbvorgabe. Es geht nicht nur um das Anbringen einer streichfähigen Tapete sondern es wird auch verlangt, wie die gestrichen sein soll. Diese Vorgabe könnte bestenfalls zur Endrenovierung gemacht werden.
Im übrigen wäre hier auch z.B. das Anbringen einer Fototapete nicht erlaubt.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:44
Boardneuling
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 13
Keine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, CarolaL hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Renovieren bei Auszug

Der virtuelle Mieter findet das virtuelle Leben schwer.:-(((
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:44
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Renovieren bei Auszug

ich bleib auch dabei.

generell tapezieren zu verbieten, wäre doch auch unzulässig.

es wäre hier also jede tapete unzulässig, außer einer rauhfaser und diese dürfte ausschließlich weiß gestrichen sein. das halte ich für nicht zulässig.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:48
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.192
98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1192 Beiträge, 107 Bewertungen)  
AW: Renovieren bei Auszug

Ich bleibe bei meiner Auffassung, da dieses Zitat nicht eine, sondern zwei alternative Vorgaben enthält. Nach dem Wortlaut der Klausel muss der Mieter nach eigener Wahl entweder die Wände und Decken streichen (ohne Farbvorgabe) oder eine weiß gestrichene Raufasertapete anbringen. Ein Tapezierverbot mit einer beliebigen Tapete enthält die Klausel nicht.

Eine Farbvorgabe gibt es daher nur für den Fall, dass der Mieter eine gestrichene Raufasertapete anbringt, nicht jedoch für den Fall, dass der Mieter einfach nur streicht. Da somit die Farbwahl nach meiner Einschätzung nicht eingeschränkt ist, bleibe ich dabei, dass die Klausel wirksam ist.

Wenn man den Halbsatz "dem das Anbringen einer weiß gestrichenen Rauhfasertapete gleichsteht" weglässt, dann handelt es sich um eine ganz normale und unstrittig wirksame SR-Klausel. Da steht dann auch nichts von Tapezieren. Das führt aber nicht dazu, dass dem Mieter das Tapezieren verboten wäre. Die hier verwendete Klausel erlaubt dem Mieter lediglich, auf das eigetnlich notwendige Streichen zu verzichten, wenn er eine bereits weiß gestrichene Raufasertapete anbringt.

Der Fragestellerin überlasse ich es dabei, selbst durch sorgfältiges Lesen der Klausel herauszufinden, wer denn recht haben könnte. Dieses sorgfältige Lesen sollte man machen, bevor man zum Anwalt geht.

Ich möchte dabei die grundsätzliche rechtliche Lage bestätigen, dass der Vermieter dem Mieter nicht vorschreiben darf, in welcher Farbe er die Wände streichen muss. Das hat der Vermieter hier nach meiner Auffassung hier auch nicht gemacht.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 06.02.2012, 12:55
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Renovieren bei Auszug

Zitat:
Zitat von hambre

Ich möchte dabei die grundsätzliche rechtliche Lage bestätigen, dass der vermeiter dem Mieter nicht vorschreiben darf, in welcher Farbe er die Wände streichen muss. Das hat der vermeiter hier nach meienr Auffassung hier auch nicht gemacht.
täuscht es mich denn, oder wär es zulässig dem mieter das anbringen von rauhfaser zu verbieten oder bei beendigung wieder entfernen zu lassen? kann ich mir nicht vorstellen - oder?
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Renovieren bei Auszug Mietrecht 23.09.2011 06:16
Renovieren bei Auszug Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 11.09.2011 17:59
Renovieren bei Auszug? Mietrecht 13.10.2010 23:28
Renovieren bei Auszug ? Mietrecht 25.10.2006 19:54





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN