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Reinigung bei Mietende

Dies ist eine Diskussion zu Reinigung bei Mietende innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 31.12.2011, 15:54
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Reinigung bei Mietende

Kann der Vermieter etwas dagegen tun, wenn bei Mietende starke Schimmelablagerungen an Dusche (Fugen) und Fenstern (Scheibendichtungen) vorliegen? Müssen Fensterrahmen innen gereinigt werden (schwarze Ablagerungen) oder darf das so bleiben, da die Wohnung nur besenrein übergeben werden muss?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 17:45
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AW: Reinigung bei Mietende

zu "besenrein" ist mir kein Legaldefinition bekannt. Auch der BGH hat sich um eine klare Definition "gedrückt"
http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec4/94.html
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 18:09
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AW: Reinigung bei Mietende

Zum Umfang der Reinigungspflicht wenn die Wohnung "besenrein" übergeben werden soll kann jedoch aus dem Urteil des BGH folgendes entnommen werden:
1. Ist ein Mieter verpflichtet, die Wohnung bei seinem Auszug "besenrein" zu hinterlassen, bedeutet dies, daß er die Wohnung ordentlich durchkehren und grobe Verschmutzungen beseitigen muß.
2. Fenster sind aber grundsätzlich nicht zu putzen, es sei denn, dass sich darauf grobe Verschmutzungen wie bspw. Kleberreste befinden. Der Umstand, dass die Fenster während der Mietzeit lange nicht geputzt wurden, ändert an dieser Beurteilung nichts; Spinnweben (auch im Keller) sind jedoch zu entfernen.
3. Unkrautbewuchs auf dem Balkon ist nicht zu entfernen, jedoch hat der Mieter den Balkon bspw. von einer Schmierschicht zu reinigen.
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