Dies ist eine Diskussion zu Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters innerhalb des Forums Mietrecht
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| Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters nehmen wir an, A bewohnt ein älteres Haus zur Miete. Der Dachboden ist teilweise ausgebaut, über dem ausgebauten Raum befindet sich ein Spitzboden und daneben ein unausgebauter Speicherraum. Weder Spitzboden noch Speicher sind isoliert, die Deckendämmung des ausgebauten Raumes ist ebenfalls recht dürftig (über den Deckenpaneelen wurde etwas Steinwolle verteilt...). Das Haus wird mittels Öl-Zentralheizung beheizt und es ist nicht nur schwierig sondern auch teuer, den oberen Wohnraum warm zu bekommen - und zu behalten. Frage: Inwieweit ist der Vermieter verpflichtet, eine "ordnungsgemäße" Isolierung/Dämmung herzustellen und welche Möglichkeiten hätte ggfls. der Mieter, ihn dorthin zu bewegen, wenn ein vernünftiges Gespräch nicht den gewünschten Erfolg bringt ? Der Vermieter möchte irgendwann das Objekt verkaufen und ist grundsätzlich nicht zu größeren Investitionen bereit. Für hilfreiche Antworten bedanke ich mich schon jetzt ! Viele Grüße liebeliese |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters der Vermieter hat garkeine Verpflichtung eine Modernisierung durchzuführen. Es gilt der Zustand bei Mietvertragsabschluss als vereinbart. Nur bei einer Verschlechterung gegenüber diesem Zustand ist der Vermieter zur Instandsetzung/Instandhaltung verpflichtet. |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters ...und wie steht es mit § 8 der WärmeschutzVO ? Den hat der Vermieter beim Ausbau eines Teiles des Dachgeschosses zu Wohnzwecken doch offensichtlich nicht beachtet... |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters Wann wurde denn der Dachausbau vorgenommen? Die Wärmeschutzverordnung ist aus 1994.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters ...im Jahr 1998 wurde das Dach ausgebaut, d.h. die Verordnung galt damals schon. Was hat das nun für Folgen für den Mieter ? |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters Dann ist m.E. der Vermieter verpflichtet der Wärmeschutzverordnung nachtzkommen! Es handelt sich, sofern ihr nicht entsprochen ist ganz klar um einen Mangel!
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters Muss der Mieter da gleich zum Anwalt ? Inwieweit kann sich der Vermieter darauf berufen, dass der Mieter den Mangel der Mietsache bei Abschluss des Vertrages gekannt hat/gekannt haben muss ? Eine Besichtigung des Objektes hat ja vorher stattgefunden - und einen nicht isolierten Dachstuhl kann wohl auch der Laie erkennen - nur, MUSS er das auch erkennen ? |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters Wenn dieser Mangel vor Vertragsschluss dem durchschnittlich, technisch und juristisch nicht besonders versierten Mieter nicht erkennbar war, würde auch ich sagen, dass es sich um einen vom Vermieter unverzüglich zu behebenden Mietsachenmangel handelt, weil der Mieter von zumindest durchschnittlich ausreichender Wärmedämmung in gesetzlich vorgegebenem Rahmen ausgehen durfte; bis zur Abhilfe besteht dann (nach Anzeige des Mangels und fruchtlosem Fristablauf) ein nicht unerhebliches Mietminderungsrecht. Eines Anwaltes bedarf es hierbei zunächst noch nicht.
__________________ Was weiß ich schon ...? Zu geringer Sicherheitsabstand, überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsmissachtung -- 95 % aller Verkehrsunfälle sind vermeidbar. |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters Zitat:
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Reduzierung der Heizkosten- Pflichten des Vermieters Kann der Vermieter die Kosten der Renovierung/Isolierung nicht auf den Mieter abwälzen ? DAS wär´s ja noch...ein Haus vermieten, das nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und dann die Kosten an den Mieter weitergeben... |
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