Dies ist eine Diskussion zu Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf ich versuche folgenden Fall zu lösen. In einem Haus mit drei Wohnungen wohnt jeweils eine Mietpartei. Der private Vermieter wohnt an einem anderen Wohnort. Mieter M hat die kleinste Wohnung gemietet. Die Mieter aus einer der größeren Wohnung ziehen aus. Der private Vermieter nimmt nun im Grundbuch eine Teilung des Gebäudes vor, so dass sich in einem Haus eine Wohnung und in dem anderen Haus zwei Wohnungen befinden, eine davon die Wohnung von Mieter M. Das Haus, in dem die Wohnung von Mieter M liegt, wird nun an die Mieter der größeren Wohnung im selben Haus verkauft, ab jetzt neue Vermieter nV genannt. Diese wollen mit Mieter M einen neuen Mietvertrag machen, was dieser aber verweigert. Die neuen Vermieter nV pochen deshalb jetzt auf das vereinfachte Kündigungsrecht, da Mieter M ihre Einliegerwohnung bewohne. Können sie dies, obwohl Mieter M bei seinem Einzug keine Einliegerwohnung bezogen hatte und diese erst durch die Teilung und den Verkauf des Hauses dazu wurde? Muss Mieter M von den neuen Vermietern nV kurzfristig angekündigte Besichtigungen (ohne Angabe des Besichtigungszwecks) an Sonntagvormittagen dulden? Danke für Eure Meinungen zu diesem Problem. |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf Ich würde es verneinen, da Kauf nicht Miete bricht (§566 BGB). Zitat:
An Werktagen mindestens 24 Std. vorher muß der Vermieter den Besichtigungstermin bekanntgeben und einen ordentlichen Grund benennen.
__________________ "Es gibt zwei Arten von Weltgeschichte: die eine ist die offizielle, verlogene, für den Schulunterricht bestimmte. Die andere ist die geheime Geschichte, welche die wahren Ursachen der Ereignisse birgt" Honoré de Balzac |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf Eine Veränderung des Mietvertrages ist nur mit Einwilligung des Mieters möglich (§ 566 BGB). Ich habe den Vorgang so verstanden, dass hier eine Umwandlung in Eigentumswohnungen stattgefunden hat. Dann wäre durch den Erwerber zu erst mal eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren zu beachten, in denen der Mieter nicht gekündigt werden kann (§577a Abs. 1 BGB). Je nach Gemeinde kann eine solche Sperrfrist durch die Landesregierung bis auf 10 Jahre verlängert werden. Zum Besuchsrecht des Vermieters ist in dem Fall des Verkaufs der M verpflichtet, dem V die Möglichkeit zu geben. Aber auch hier sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Einige wurden schon genannt. |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf ist es ein doppelhaus mit 2 HAUSeingangstüren ?
__________________ ----------------------------------------------------------- Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218: Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt, so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden. |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf Ja, das ist es. |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf Und es hat keine Umwandlung in Eigentumswohnungen stattgefunden, sondern das Grundstück ist real geteilt worden? |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf Ja, laut Grundbuch ist das Grundstück geteilt worden in zwei Teile. Die kleine Wohnung ist nicht als eigene abgeschlossene Wohnung im Grundbuch eingetragen, obwohl sie de fakto abgeschlossen ist und über einen separaten Hauseingang verfügt. Das eine Haus also, das das ganze nicht betrifft hat einen eigenen Hauseingang. Und das andere, um das es geht, hat zwei separate Hauseingänge. |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf Ich will die Frage noch mal präzisieren um zu veremiden, dass wir in die falsche Richtung laufen. Ist das Grundstück aufgeteilt worden, d.h. es gibt neue Bezeichnungen dur Flurnummern des Grundstücks oder ist im Grundbuchauszug irgendwie ein Miteigentumsanteil vermerkt? Ersteres wäre dann ein Auszug aus dem normalen Grundstücksgrundbuch, letzteres wäre ein Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Beide Möglichkeiten kommen hier in Betracht und sind für den Laien nicht immer ganz einfach zu unterscheiden. Für diese Fragestellung ist diese Unterscheidung jedoch wichtig. |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf Danke für die Präzisierung! Es ist ein Auszug aus dem Wohnungsgrundbuch. Es sind Miteigentumsanteile neu vermerkt worden. |
| |||
| AW: Rechtslage bei Vermieterwechsel nach Hausverkauf Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Neuerungen durch Vermieterwechsel nach ca. 25 Jahren | Mietrecht | 15.11.2011 18:47 |
| Mietkaution nach Besitzer/Vermieterwechsel | Mietrecht | 21.06.2011 19:47 |
| Kaution bei Vermieterwechsel nach Zwangsversteigerung | Mietrecht | 08.06.2009 14:38 |
| Kündigung nach Vermieterwechsel | Mietrecht | 17.02.2009 15:01 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios