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Rechtskräftiges Urteil wird nicht beachtet -> Folgen ?!

Dies ist eine Diskussion zu Rechtskräftiges Urteil wird nicht beachtet -> Folgen ?! innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 21.08.2008, 17:18
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Rechtskräftiges Urteil wird nicht beachtet -> Folgen ?!

Mal angenommen, ein Mieter wechselt in einem Bereich die Schlösser aus, wo er nicht zu befugt ist. Das ganze geht vor Gericht, der Mieter wird aufgefordert die Schlösser wieder auszutauschen um dem Besitzer den Zugang möglich zu machen.
Nachdem die Einspruchsfrist abgelaufen ist und das Urteil somit rechtskräftig ist, macht der Mieter dies jedoch nicht.
Wie würde ein solcher Fall weiter verlaufen? Kommt ein Gerichtsvollzieher? Trägt der Mieter, der den Zugang verweigert ( nicht nur mit Worten sondern auch durch das ausgetauschte Schloss und Androhung mit Gewalt ) die Kosten?
Mfg Stefan
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  #2 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 17:31
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AW: Rechtskräftiges Urteil wird nicht beachtet -> Folgen ?!

Jau, der Gewinner des Prozesses beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung, zuvor muss er noch eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beim Gericht beantragen.
Die Kosten hat der Gegner zu tragen, aber vorschießen muss man sie dennoch.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.08.2008, 17:34
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AW: Rechtskräftiges Urteil wird nicht beachtet -> Folgen ?!

Hallo,
danke für die schnelle antwort. mal angenommen die "höllischen mieter" geben auch nachdem der gerichtsvollzieher da war keine ruhe und untersagen bzw verhindern den zugang erneut. wie sieht es dann mit einer fristlosen Kündigung/Zwangsräumung des bewohnten Hauses aus? Welchen Zeitraum sollte man für solche Aktion einplanen?
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  #4 (permalink)  
Alt 22.08.2008, 12:49
V.I.P.
 
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AW: Rechtskräftiges Urteil wird nicht beachtet -> Folgen ?!

Zitat:
Zitat von ManuelP
wie sieht es dann mit einer fristlosen Kündigung/Zwangsräumung des bewohnten Hauses aus? Welchen Zeitraum sollte man für solche Aktion einplanen?
Hier ist eine außerordentliche Kündigung angezeigt. - Gesamtablauf (Rechtsstreit) kann locker bis 2 Jahre verschlingen, kommt auf den Fleiß des Gerichtes an.
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