Dies ist eine Diskussion zu Rechtsanwaltkosten bei unwirksamer fristloser Kündigung wegen Mietschulden innerhalb des Forums Mietrecht
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| Rechtsanwaltkosten bei unwirksamer fristloser Kündigung wegen Mietschulden ![]() Mieter A bewohnt eine Wohnung von Vermieter B. Mieter A kommt nun 3 Monate in Mietrückstand, welches Vermieter B in Folge dessen zur Kündigung veranlasst. (Alternativ ein Mietrückstand, welcher die fristlose Kündigung rechtfertigt - das ist nicht der Kern hier) Mieter A gleicht nun prompt nach erfolgter Kündigung, welche in diesem Fall die erste war, sein Mietkonto bei Vermieter B vollständig aus. Frage 1: Meines Wissens ist eine derartige Kündigung unwirksam, sobald der geschuldete Betrag (natürlich bevor ein Gericht ein Urteil fiel) ausgeglichen ist, richtig? Wenn dem so ist, kann der Mieter die Kündigung dann dennoch anerkennen und somit eine 3-monatige Kündigungsfrist seinerseits umgehen? (Ich hoffe ja fast nicht, sonst bringe ich sicher viele auf blöde Gedanken :-)) Frage 2, bei welcher es bisher zwei Meinungen gibt. Die Frage lautet: Angenommen Vermieter B hat nun eigens für diese Kündigung einen Rechtsanwalt beauftragt. Wer hat in solch einem Fall, der bisher nur beim Rechtsanwalt "lag" und den bis dato kein Richter vor Augen hatte die Kosten für den Rechtsanwalt zu tragen? Dieser Sachverhalt war heute Thema bei einer Diskussion, der ich beiwohnte. Meiner Meinung nach hat die Rechtsanwaltskosten klar der Vermieter zu tragen. Wäre dieser vor Gericht gegangen, DANN könnte dieses dem Angeklagten ggf. diese Kosten auferlegen. Jetzt würden mich brennend mal eure Meinungen dazu interessieren :-) Vielen Dank vorab |
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| AW: Rechtsanwaltkosten bei unwirksamer fristloser Kündigung wegen Mietschulden Da der Mieter mit den Mietschulden unmittelbar und ohne weiteres in Verzug gerät (§286 II BGB Satz 1), fällt der RA unter Verzugskosten, die der Schuldner/Mieter zu tragen hat. Dabei wäre nur die Kostenminderungspflicht des Vermieters zu beachten - hätte er den RA einsparen können? Ich meine, bei einer Mahnung ja, bei fristloser Kündigung nein. Es wäre mMn berechtigt, die Kosten auf den Mieter abzuwälzen. (Das ist nicht ohne, Streitwert ist regelmäßig die Jahresmiete!) |
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| AW: Rechtsanwaltkosten bei unwirksamer fristloser Kündigung wegen Mietschulden zu Frage 1: Durch Zahlen der kompletten Schulden wird die fristlose Kündigung hinfällig. Aber auch wenn der Mieter nicht gleich zahlt, sondern sofort auszieht und danach erst zahlt, bleibt er dem Vermieter gegenüber Schadensersatzpflichtig in Höhe der Miete (bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete), bis Neuvermietung erfolgen kann, längstens bis zur regulären Kündigungsfrist. zu Frage 2: wie 772 geschrieben hat: der Mieter ist in Verzug und die Kosten des Rechtsanwalts gehören zum Verzugsschaden, sind also vom Mieter zu tragen. |
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