Dies ist eine Diskussion zu Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen innerhalb des Forums Mietrecht
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| Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Bitte um ernstgemeinte Beiträge. DANKE! Person A ist schwerst Allergiker was heißt: Sämtliche Chemikalien verursachen schwerste Atemwegsschwellungen mit Wassereinlagerungen in den Atemwegen bis hin zum anaphylaktischen Schock. Zigarettenrauch ist für Person A mit das Schlimmste was passieren kann. Person A ist schwer krank, verträgt keinerlei Medikamente und selbst was die Nahrungsmittel angeht muß alles selber zubereitet werden. PersonA ist vor ca. 1 Jahr auf Wohnungssuche und teilt dem Vermieter sofort die extreme Allergieproblematik bzgl. Zigarettenrauch mit und fragt nach einer Wohnung, wo möglichst in den öffentlichen Räumen wie Treppenhaus, Keller, Dachboden etc. nicht geraucht wird. Der Vermieter hat eine kleine 30 m² Whg und erwähnt, daß genau drüber ebenfalls eine Frau Person B wohnt, die die gleiche akute Problematik hat. So weit so gut. Person A lebt ca. 10 Monate dort und alles ist Bestens. Einzig und allein fällt die zerrüttete von Gewalt geprägte Ehe von Person B auf, die zwar offiziell von ihrem Mann getrennt lebt, dieser aber trotz eigener Whg. bei Person B mit in der 30 m² Whg wohnt ohne dort gemeldet zu sein. Nach jeder häuslichen Gewaltattacke läßt Person B ihn dann letztendlich wieder herein egal wie angetrunken er mal wieder ist. Der Ex-Mann von Person B ist starker Raucher. Person B möchte aber nicht, daß in ihrer Whg geraucht wird und schickt ihren Ex-Mann dann zum Rauchen raus. Person A eher der Nachtaktive Typ, fällt am Ende des Sommers auf, daß der Ex-Mann vermehrt zu extrem späten Uhrzeiten unter ihren Fenstern (EG) herumschleicht die Rollos waren nur 3/4 heruntergezogen. Vorher rauchte er immer ganz woanders. Person A läßt ab sofort die Rolladen ganz herunter. Der Ex-Mann von Person B raucht dann im Treppenhaus, im Keller - auch im Wäschekeller wo frisch gewaschene Wäsche hängt und auf dem Dachboden er ascht auf den Boden und wirft die Kippen oft ohne auszutreten weg. Stellt sich einen Liegestuhl in den Waschkeller und fröhnt da lustig seinen Zigaretten neben der frisch gewaschenen Wäsche von Person A. Hat Person B dort Wäsche hängen raucht er dort nicht... ;-) Person A hat die Befürchtung, daß es so irgendwann mal zu einem Brand kommen könnte. Vor allem wenn der Ex-Mann wieder mal stark alkoholisiert ist. Es sind in unserem Fall Migranten die bestens ;-) von HartzIV leben... Derartiges kam bis dato in unserer Geschichte nicht vor, daß Blatt hatte sich unerklärlicherweise gewendet. Wir wundern uns dann mal an dieser Stelle, daß in unserer Geschichte solche Leute sich offensichtlich einen Mittelklassewagen als Neuwagen leisten können - und mal kurz symbolisch ... sorry, aber ich konnte nicht anders...Person B verhält sich Person A vom ersten Tag an sehr unhöflich gegenüber und grüßt noch nicht mal zurück. Die Mutter von Person B die auch mit im Haus lebt ist aber sehr nett und hat für den Ex-Mann von Person B auch nichts über hat aber Angst offiziell gegen ihn etwas zu sagen. Aufgrund des massiven Zigarettenrauchs durch den Ex-Mann von Person B der nur Besucher - kein Mieter ist, ist Person A arbeitsunfähig erkrankt. Es liegen starke Atemwegsschwellungen vor die mittlerweile schon lebensbedrohliche Ausmaße annehmen. Die HAUSORDNUNG regelt eindeutig, daß im Treppenhaus, auf dem Dachboden und in den Kellerräumen absolutes Rauchverbot ist!!! Der Vermieter in unserer story eine Wohnungsbaugesellschaft steht da voll und ganz dahinter. Person A hat Person B und den Ex-Mann während eines Zigarettenpäuschens im Treppenhaus angesprochen - null Reaktion, die Haustür wurde vor der Nase zugeknallt und plötzlich: "Nix verstehen Deutsch mehr..." räusper Person A ist mittlerweile in einem extremen Allergiezustand und hat aufgrund dessen noch einmal das Gespräch mit Person B und dem Ex-Mann gesucht und geklingelt. Der Ex-Mann öffnet schaut Person A noch nicht einmal an - völlig desinteressiert und sagt kein Wort. Wieder ganz urplötzliches: "Nix verstehen Deutsch mehr..." Sonst verstanden sie sehr gut Deutsch ;-) Er möchte wieder die Tür zu machen. Person A läßt nicht locker und macht mit Schirm Charme und Melone deutlich, daß hier eine Lösung her muß. Während der Ex-Mann das Ganze mittlerweile einsieht, schreit Person B sofort dazwischen der raucht nur draußen - drinnen nie...." Hä- Person A ist völlig platt, waren sie sich nicht einen Tag vorher im Treppenhaus beim Zigarettenpäuschen begegnet? ;-) Person A erwähnt dies noch mal. Person B sagt gar nichts mehr und der Ex-Mann von Person B verspricht, daß Rauchen in den gemeinsam genutzten Räumen zu lassen, nachdem Person A noch einmal erklärt hat, daß es keine persönliche Sache ist sondern allein wegen der starken Allergie. Es macht auf Person A nachhaltig den Eindruck, daß Person B diejenige ist, welche einer Einigung im Weg steht... 2 rauchfreie Tage vergehen und Person A geht es deutlich besser. Am 3. Tag stellt Person A mit Entsetzen fest, daß wieder mal im Waschkeller geraucht wurde und die frische Wäsche noch einmal gewaschen werden darf weil sie riecht als sei sie nicht in der Maschine sondern in der Kneipe gewesen. Am 4. Tag dann alles wieder wie gehabt. Person A kommt nach Hause, das Treppenhaus stinkt wie eine Wirtschaft - Asthma, Luftnot - schönen Feierabend.... im Sitzen geschlafen... Krankenschein... Person A nimmt mit dem Vermieter Kontakt auf und schildert die Problematik. Es wird besprochen, daß der Vermieter Person B anschreibt und Person A einen Aushang ins Treppenhaus heftet wo noch einmal auf die Hausordnung bezüglich des Rauchens hingewiesen wird und um Rücksichtnahme gebeten wird. In unserem Fall ist nun tagsüber Ruhe, aber normalerweise arbeitet Person A ja auch tagsüber.... Person A stellt abends im Treppenhaus weiterhin starke Rauchbelästigung fest. Die Mutter von Person B versucht das einer anderen Mieterin in die Schuhe zu schieben - die dafür absolut nicht in Frage kommt. Der Gipfel: Person A möchte abends den Müll rausbringen öffent die Wohnungstür und erschrickt sich zu Tode: Da steht der Ex-Mann im "dunkeln" im Treppenhaus und raucht! Person A schließt sofort die Tür und ist kurz davor den Notarzt rufen zu müssen... Der Rauch ist durch das öffnen der Tür nun auch in der Wohnung... Im Hinblich auf die Anschuldigungen die einer anderen Mieterin gegenüber getroffen wurden recherchiert Person A auf anraten des Vermieters kurz und stellt fest, daß der Ex-Mann von Person B permanent im dunkeln das Treppenhaus betritt und dort dann genüßlich weiterhin raucht. In unserer Geschichte läuft das Schreiben von dem Vermieter auch ins Leere da Person B alles abstreitet. Was kann Person A tun um schnelle Abhilfe zu schaffen (einstweilige Verfügung)? Umzug ist sehr langwierig und es dauert extrem lange wieder ein Haus zu finden, was Vermieter eigentlich für Leute vorgesehen haben, die keinen Rauch vertragen. Und wo sich dann wie in unserer Story ein Besucher wieder mal nicht dran hält... Solche Häuser gibt es in unserer Geschichte kaum... Von daher wenn nicht in diesem Haus wo dann leben mit so einer Krankheit? Kann man dem Ex-Mann Hausverbot erteilen? Kann das Sozialamt eingreifen? Die bezahlen in unserem Fall schließlich einen Neuwagen und 2 Wohnungen wovon nur 1 genutzt wird. Die Gefahr besteht, daß Person A aufgrund dieser Misere auch ein Sozialfall wird. Hat jemand eine Erklärung dafür, warum der Ex-Mann sich in unserer Story plötzlich so verhält? Sonst konnte er auch draußen rauchen. (Person A's Tabakallergie ist bekannt - könnte in unserer story evtl. ein Interesse vorliegen Person A aus der Whg zu mobben um diese selber zu beziehen? oder ist das Eurer Meinung nach zu weit hergeholt?) Ein Umzug ist in unserem Fall im Hinblick auf die finanzielle Situation nicht durchführbar. Danke schon mal für Eure Beiträge! |
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Zitat:
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Was mir allerdings nicht ganz einleuchtet. Frau B leidet doch an der selben Allergie. Wieso wird sie von dem Zigarettenrauch im Haus nicht krank? Zitat:
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Das alle Mietparteien dem Hausverbot zustimmen ist unwahrscheinlich, da in unserem Fall das halbe Haus aus dieser Migranten-Familie besteht die das Sozialamt alle kennen dürfte. Vielleicht könnte das Sozialamt mal den vorliegenden Sozialhilfefall prüfen und vielleicht haben die eine Erklärung woher das ganze Geld für den Neuwagen in unserem Fall kommt. Diesen Luxus können sich ja teilweise noch nicht einmal Leute leisten die für ihr Geld arbeiten gehen. Frau B wurde in unserem Fall gesagt hat die gleiche Problematik und auch sehr starkes Asthma. Deswegen raucht der Ex-Mann ja wohl nicht in der Wohnung. Und die Frage stellt sich, Du hast Recht, warum kann sie das vertragen. Zumal sie beim Zigarettenpäuschen im Treppenhaus auch noch mitverweilte.... Hm in unserem Fall ist Frau B vor dem Sozialamt so krank, daß sie natürlich nicht arbeiten gehen kann... Vielleicht ist sie ja gar nicht sooo krank und bei ihr schlägt beim Aufenthalt in den Gemeinschaftsräumen das Bronchialsystem noch nicht an (dafür aber um so mehr bei Aussicht auf Arbeit ;-)]. Allergien verlaufen bei jedem anders und die Toleranzgrenze ist bei jedem anders. Vielleicht ist bei ihr erst eine Reaktion durch Dauerkontamination wie sie z.B. in der eigenen Wohnung wäre da. Andere Möglichkeit wäre natürlich, daß Person B mit ihrem Ex-Mann nun eine gute Lösung für das Rauchproblem gefunden haben, und Person B zwar auch Probleme hat aber dies hinnimmt vielleicht auch nicht zuguterletzt weil gewalttätiger Ex-Mann "schlagkräftige" Argumente besitzt... ;-) und das immer noch besser ist als wenn der Ex-Mann in Person B's Whg raucht. Allerdings gibt es sogar Asthmatiker, die selber rauchen, wie das geht frage ich mich auch... Soviel mal am Rande zu der aufkommenden Frage, die aber letztlich nicht ausschlaggebend für die hier bestehende Problematik der Person A ist. In diesem Fall gibt es eine Hausordnung die so etwas klar regelt. Wenn diese sowieso nicht greift, wenn Personen diese völlig ignorieren dann kann man doch gleich auf Hausordnungen verzichten. Im Übrigen ist in unserem Fall der Rest des Hauses völlig in Ordnung - einzigster Störenfried ist der Ex-Mann - der wie ich noch mal betone in unserem Fall nur Besucher der ungemeldet bei Person B wohnt und KEIN Mieter ist. Dieser fällt durch regelmäßige Gewaltausbrüche und Alkoholexzesse auf die der Rest der Migrantenfamilien aber völlig hinnimmt, was wohl daher abzuleiten ist, daß so ein Verhalten gegenüber Frauen in dieser Art von Kulturkreis durchaus nichts ungewöhnliches ist. Person A hat in unserer Story aufgrund dieser Konstellation auch Bedenken energischer vorzugehen, da dieser Mensch einer sehr niedrigen Gruppe angehört und es wäre nicht der erste Fall, daß solche Spezies auch gegen andere Personen gewalttätig werden. Dann heißt es dann wieder: "Ich viel getrunken - ich nix mehr wissen - ich nix verstehen Deutsch mehr...." ;-) |
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Zitat:
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Wenn in der Hausordnung das Rauchen im Treppenhaus untersagt ist (die hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages), dann ist ein wiederholter Verstoß dagegen ein ausreichender Grund - insbesondere angesichts der Allergie von A um den Besucher von B Hausverbot zu erteilen. Das Hausverbot kann der Vermieter alleine aussprechen, allerdings benötigt er einen massiven und beweißbaren Grund dafür. Das wäre ein Protokoll. Wenn der Vermieter nicht selbst im Haus wohnt, muss das ein betroffneer Nachbar machen. In einem Protokoll muss alles relevante aufgeschrieben werden. Beispiel: Zeitpunkt -Wäsche stinkt stark nach Rauch. Zeitpunkt - Ex von B raucht im Waschkeller. Zeitpunkt - Glimmende Zigarettenstummel liegt im Treppenhaus. Zeitpunkt - Der Ex von B steht rauchend im Treppenhaus. Etc. Wenn der Typ massiv randaliert kann auch die Polizei ein Hausverbot aussprechen. |
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Auch die Mieterin ist für das Verhalten ihres "Besuchers" verantwortlich. Vielleicht kann der Vermieter diese mal abmahnen und die Kündigung androhen! |
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Erst mal Danke für Eure Antworten. In unserer story eskaliert das Ganze nun: Person B streitet alles vehement ab, obwohl sie beim Rauchen des Ex-Mannes im Treppenhaus selber dabei ist. Die Treppenhausfenster werden extra zu gemacht und auch die Haustür darf zum lüften nicht mehr geöffnet werden da es wohl zu kalt sei... Person B beschwert sich jetzt über den Wecker den sie morgens von Person A hört. Person A wurde von der Mutter im Treppenhaus abgepaßt und wie das bei Migranten wohl so üblich sein muß waren dann sofort Person B, sowie noch Geschwister zur Stelle und schimpften verbal auf Person A ein. Der Ex-Mann (also der Verursacher) hingegen lachte nur und entzog sich dem ganzen Volksauflauf im Treppenhaus. Person A wurde gesagt sie solle ausziehen, sie würde den Hausfrieden stören und sie hätte damit nicht zum Vermieter zu gehen... Wenn Person A in unserer story auf die Hausordnung verweist, die das Rauchen im Treppenhaus ausdrücklich nicht gestattet sowie auf zahlreiche gescheiterte Gesprächsversuche verstehen die Migranten aber plötzlich kein Deutsch mehr. Person A platzt in unserer story dermaßen der Kragen und sie setzt sich verbal dementsprechend zur Wehr, so daß Person B mit einem Teil des Gefolges den Rückzug antritt. Auf Hinweis (dem restlichen Gefolge gegenüber) von Person A, sie wolle mal zu ihren Arbeitskollegen (im weiten Sinne) vom Sozialamt gehen und nachfragen, wie man von Sozialhilfe so ein pompöses Leben in Saus und Braus mit Mittelklasse Neuwagen führen könne wurde dann in unserer story plötzlich der Rest der Sippe ganz freundlich und man wollte versuchen, daß zu klären und noch mal mit Person B und dem ExMann reden. Dies wurde dann tatsächlich auch getan und es wurde wieder mucksmäuschenstill im Haus. Da die Wohnungstüren nicht dementsprechend Abdichten kommt in unserer Story der Rauch vom Treppenhaus auch in die Wohnung von Person A. Sind Zeugen da, was aufgrund der Hellhörigkeit des Hauses und der Wohnungsfenster neben der Haustür seitens der Migranten sofort registriert wird, wird im Treppenhaus nicht geraucht. Reicht in unserem Fall ein Protokoll aus? Der Ex-Mann in unserer story wird sich bestimmt nicht beim Rauchen im Treppenhaus freiwillig fotografieren lassen. Und Rauch sieht man nicht. Was für Möglichkeiten hat Person A zur Beweissicherung? |
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Vor Gericht ist es immer am besten, Zeugenaussagen anzustreben. Dann zählt eben nicht (wie viele meinen) Aussage gegen Aussage und wer die meisten Zeugenaussagen hat, der gewinnt, sondern es zählt ausschließlich die Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage. Wenn A also Menschen / Besucher kennt (auch Freunde und enge Verwande), die diese Geschehnisse bestätigen können und glaubwürdig sind, dann reicht das aus, um die Richtigkeit eines Protokolls zu belegen. Das Protokoll ist notwendig, um zu belegen, dass diese Geschehnisse nicht gelegentlich - vielleicht wenn das Wetter schlecht ist, vorkommt, sondern dass das regelmäßig geschieht. Nochmal zu den zeugenaussagen. Die Zeugen müssen angegeben werden und diese werden dann vor Gericht geladen. Dort müssen sie wahrheitsmäßig aussagen. A muss also nicht diese Zeugen fragen, ob sie bereit wären auszusagen (meistens winden sich dann die Leute und verneinen schließlich). |
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Bezüglich des Protokolls meinte ich in unserem Fall, ob das für den Vermieter ausreichend ist. Einen Prozeß anzustreben ist in diesem Fall für Person A aus gesundheitlichen Gründen nicht machbar. Da hier noch sehr viel Zeit ins Land gehen würde und Person A aufgrund der massiven Atemwegsschwellungen diese Zeit nicht hat und auf schnelle Lösung durch den Vermieter hofft. Falls dies nicht möglich ist, müßte PersonA in unserem Fall tatsächlich darüber nachdenken, ob ein Auszug nicht doch irgendwie machbar wäre... |
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| AW: Rechte von schweren Allergikern in Mietwohnungen Der Vermieter benötigt natürlich die Bestätigung des Protokollierenden (A), dass diese Angaben eben stimmen. Er kann, muss eventuell sogar sofort handeln und den Freund von B Hausverbot erteilen. Natürlich muss er darauf achten, dass das alles Hand und Fuß hat und eben rechtlich durchsetzbar ist. Deswegen sollte ein derartiges Protokoll schon über einige Wochen geführt werden, damit deutlich wird, dass das alles nicht auf eine augenblickliche Situation zurückzuführen ist, sondern ein dauerhafter Zustand ist, ohne Aussicht auf Besserung. |
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