Dies ist eine Diskussion zu Rechte Mitgleider Wohngemeinschaft Vetrag nur auf 1 Perso innerhalb des Forums Mietrecht
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| Rechte Mitgleider Wohngemeinschaft Vetrag nur auf 1 Perso Eines Tages beendet A die Beziehung und kündigt das Haus, der Mietvertrag lief nur auf A obwohl das Haus von Anfang an von A und B bewohnt wurde, die Miete von beiden zur Hälfte bezahlt wurde, ebenso die Kaution. A nimmt seine persönlichen Sachen und behauptet, der Rest gehöre B. Tatsächlich hat B diese Dinge einmal bezahlt, sie aber nur in Abstimmung mit A angeschafft und eingebracht (Schränke, Teppiche, Geschirr, Vorhänge etc). B kann zwar unterkommen, hat aber keine Möglichkeit den gemeinsamen Hausrat mitzunehmen oder unterzubringen. A droht B alles zu vernichten. B ist aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage zu räumen (was A genau weiß), hat auch keine finanziellen Möglichkeiten mehr Lagerräume oder Möbelpacker zu mieten. B möchte nicht das ihre Sachen vernichtet werden, weder die persönlichen Dinge, noch die Werte, die in den Möbeln etc. stecken. Was kann B tun? Hat B gar keine Rechte nur weil sie nicht im Mietvertrag stand? Darf A machen was er will nur weil der Mietvertrag auf ihn lief? Ist A nicht verpflichtet mit B eine Einigung zu erzielen da er ebenso in diesem Hausrat gelebt hat? A ist zu keiner Einigung bereit weil er B damit quälen will, er übernmmt keine Aufgabe, stellt nur die gewaltsame Entsorgung in Aussicht. |
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| AW: Rechte Mitgleider Wohngemeinschaft Vetrag nur auf 1 Perso B kann aus dem Mietvertrag keinerlei Rechte ableiten. Es gibt keine Rechtsnorm, wonach A verpflichtet werden kann im Sinne von B zu handeln.
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
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| AW: Rechte Mitgleider Wohngemeinschaft Vetrag nur auf 1 Perso 1. Da die NLEG eine auf Dauer angelegte eheähnliche Gemeinschaft bildet muss evtl. bei Trennung die mutwillige Zerstörung vom Zerstörer z.T. ausgeglichen werden. 2. A hat die Räumlichkeiten gekündigt und ist evtl. für Folgen wie Räumung und Lagerraum und abgestimmte gemeinsam angeschaffte Güter "mit"verantwortlich. B sollte im Mietvertrag stehen, da die Person namentlich gemeldet sein muss. B hat durch gesundheitliche und finanzielle Probleme keine adäquate Möglichkeit. B braucht Attest bzgl. des Gesundheitszustandes und körperliche Unmöglichkeit der Räumung B braucht evtl. Sozialhilfeantrag für auch nur kurzfristige Mittel. Entscheid schriftlich erteilen lassen - Nachweis der Mitwirkung. M.E. könnte Zerstörung und Ausgleichszahlung sinnvoll sein, da ansonsten für geringen Ausgleich veräussert oder amtlich bestellt entsorgt wird, was kostet. Zahlungsbelege sammeln und Fotos. Der Versuch es angemessen zu veräussern hingegen ist mindestens genauso sinnvoll. Schriftlich beide Alternativen unterbreiten evtl. mit Lagerraumangebot. Rückzahlung des Kautionsanteiles ohne Abzug plus Zins. A haftet allein meine ich. |
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| AW: Rechte Mitgleider Wohngemeinschaft Vetrag nur auf 1 Perso In der Vermutung, dass es sich bei B um eine Frau handelt, rate ich zwecks Hilfeersuchen hierzu: http://www.praevention.org/frauenhaeuser.htm
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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