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Rechte bei Wohnungsmängel

Dies ist eine Diskussion zu Rechte bei Wohnungsmängel innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 16.03.2004, 22:09
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Rechte bei Wohnungsmängel

Hallo,

kann mir hier jemand einen Tip geben wie ich am besten vorgehen kann ? Ich wohne seit ca. 1 Jahr in einer Wohung, anfangs dacht ich die Gerüche ( kalter Rauch ) kommen vom Vormieter. Ich ging der Sache nach und es wurde festgestellt ( auch vom Vermieter schriftlich bestätigt ) das der Rauch von einem Untermieter durch meine Dielen drückt. Nun habe ich ein wenig recherchiet und dabei ein Musterurteil gefunden in dem dem Mieter eine Mietminderung von 25% zusteht. In einen anderen Urteil wird dem Mieter ein fristloses Kündigungsrecht eingeräumt. Nun meinen Frage verwirke ich das Kündigungsrecht wenn ich die Miete um die 25% mindere ? Ich weis das ich die Formalitäten ( Fritsetzung usw. ) einhalten sollte was ichj auch machen werde.

vielen Dank
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Alt 16.03.2004, 23:00
fob fob ist offline
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Mietminderung ist stets von allen anderen Ansprüchen zu trennen und bedarf auch keiner Fristsetzung. Ist die Whg im Wert gemindert, z.B. durch Rauchemission, kann entsprechend der tatsächlichen Wertminderung der Mietpreis gemindert werden - bis zu 100 Prozent.

Fristlose Kündigung immer nur in Ausnahmefällen, insbesondere wenn ein Weiterwohnen eine erhebliche Gesundheitsgefahr bedeutetn würde.

Gruß,

fob
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