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Recht für eine andere wohnung !!

Dies ist eine Diskussion zu Recht für eine andere wohnung !! innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 04.06.2009, 00:11
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Recht für eine andere wohnung !!

Sry hatte das Theme ausversehen geschlossen

Hier ist nochmal meine letzte Frage!!

Hallo ich habe mal eine Frage ich habe von paar leuten gehört das wenn man ein Jahr aus seinem Elternhaus Rausgeschmissen wurde das man dann ein Recht auf eine eigene Wohnung gestellt bekommt. Stimmt das oder hab ich da was falsch verstanden?

Nehmen wir an Person A (17 Jahre) möchte mit Person B (20 Jahre) zusammen ziehen Person A hat dicke probleme mit seinem Vater der droht Person A das Jugendamt an den hals zu hetzen und der mutter von Person A den bruder abzunehmen.Obwohl der Vater von Person A genau weiß das Person A in einer Psychatichen Klinik war wegen dem Stress in der Familie und anstadt ihm zu helfen macht er es schlimmer.Person A will auch von zuhause weg weil er seiner Mutter nicht zur lasst fallen will .Und auserdem will er sein leben auf die reihe bekommen sprich schuhl abschluss,Ausbildung und einen festen job.Person A Ziel ist es den anderen zu beweisen das er es Schaffen kann auch ohne hilfe.Naja aber sein Hauptziel ist es seinen Vater los zu werden und dem zu Zeigen das er sich nicht alles gefallen lässt .Der Vater von Person A hat sich viel erlaubt der vater von Person A nahm bzw nimmt vill noch Drogen der versucht ihn mit gewalt zu zwingen das zu machen was er will bestes beispiel an einem morgen hat er Person A am arm festgehalten und an seinem arm gezogen.Die Folge 5 tage die streifen auf dem arm und das bett ist mindestens 3 meter nach vorne gerutscht und das Handgelenk von Person A tat weh.Zusätzlich zahlt Vater von Person A seit knappen 17 Jahren immer den gleichen unterhalt bzw diesen monat hat der garnix überwiesen.

So jetzt mal Paar wichtige fragen wofür ich dringen eine antwort brauche.

1:Kann Person A seinen Vater wenn es so ein Gutachten gibt für den Psychichen Schaden verantwortlich machen??

2:Kann Person A seinen Vater wenn es eine Drohung ist anzeigen weil er Selbst Person A mutter gedroht hatte das er ihr den Bruder abnimmt und das Jugendamt einschaltet??

3:Kann Person A seinen Vater anzeigen wegen dem versäumten Unterhalt kann er ihn denn dafür in rechenschaft Ziehen und wenn ja wie muss der das dann bezahlen alles auf einmal ??

4:Person A Vater hat Person A ja an dem einen Morgen angepackt das er die Streifen am Arm hatte und das Bett so weit von der Wand weg war Fazit:Jemand muss sehr gut gezogen haben.

5.Kann Person A sein Vater auch dafür anzeigen das er versucht hat alles so zu drehen das es nach seinem Wille geht (Züchtigung) kann Person A ihn denn dafür anzeigen??

Also sind das eig genug Gründe um von der arge hilfe erwarten zu können oder kann Person A auch drauf hoffen das er eine eigene wohnung bekommt oder wenigstens Betreutes wohnen??? Oder wenn jetzt sein Kollege die Wohnung bekommt kann man das Regeln das Person A mit dem eine WG gründen kann das sie zu 2 da Wohnen geht das vill und wenn ja was muss man dafür machen würde mich auf eine Antwort von euch freuen

Und wenn ihr vill noch Persönliche Tipps was er besser machen könnte oder was er anders machen könnte dann sagt es ihm eure Tipps sind bei ihm herzlich willkommen.
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Alt 04.06.2009, 06:24
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AW: Recht für eine andere wohnung !!

Mit Strafanzeigen gegen den eigenen Vater ist nichts geholfen. Der Schaden, der dabei angerichtet wird, kann noch nach Jahrzehnten auf den Sohn zurückwirken.

A sollte die Situation gründlich überdenken und dabei auch die Möglichkeit eigenen Fehlverhaltens mit einbeziehen. Langfristig gesehen sollte A versuchen, selbstständig zu werden und zu versuchen, ohne die Hilfe der Eltern oder des Staates sein Leben zu gestalten.
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Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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Alt 04.06.2009, 06:28
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AW: Recht für eine andere wohnung !!

Ja der will ja so schnell wie möglich da weg aber der vater steht der ganze sache im weg und der hat kb was der machen soll das der trotz des Vaters ausziehen kann
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Alt 04.06.2009, 07:02
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AW: Recht für eine andere wohnung !!

Diese Anfrage ist mir zu komplex und auch zu einseitig. In einem öffentlichen Forum wird es m.E. keine vernünftige Antwort für diesen speziellen Fall geben können.

Ich stimme Remby zu!

Nach der Schilderung der Situation wäre Person A dringend zu empfehlen sich selbst sofort an das Jugendamt zu wenden.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.06.2009, 07:03
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AW: Recht für eine andere wohnung !!

Ein Tipp das hatte der heute vor
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Alt 04.06.2009, 15:39
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AW: Recht für eine andere wohnung !!

Was hat das mit Mietrecht zu tun?
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