Dies ist eine Diskussion zu Raumtemperatur zu niedrig - Heizung - Lüftung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Raumtemperatur zu niedrig - Heizung - Lüftung Der Mieter der Dachgeschoßwohnung mit offenem Giebel eines repräsentativen 2001er Dreiparteienneubaus liebt es gerne gemütlich warm. Die individuelle Wohlfühltemperatur liegt so bei 23 °C. Der Vermieter bestimmt nach Gutsherrenart die Maximaltemperatur auf 19-21 °C und regelt die potente Gaszentraltherme entsprechend herunter. Außerdem ist er der Meinung, daß während üblicher Abwesenheitszeiten seiner "Untergebenen" auch tagsüber (von 9:30 -11:30 und 13:30 bis 16:30) der Warmwasservorlauf der Heizung per Zeituhr ausgeschaltet wird. Das Mietverhältnis ist vergiftet und zivilprozeßgeprüft. Die Argumente des Mieters: Möchte seine Raumtemperatur selber bestimmen und hätte es gerne 2-4 °C wärmer. Ist Frischluftfan und hat gerne ein Fenster oder die Balkontür offen oder gekippt. Natürlich nicht, wenn draußen ordentlich Minusgrade vorherrschen. Der Boden ist saukalt (keine Fußbodenheizung), da der Mieter im OG vermutlich mit 200,- Euronen Heizkosten im Jahr auskommt. Die Heizkosten sind egal und werden aufgrund der Geschoßuhr exakt gemessen und für jeden Mieter separat berechnet. Der Mieter würde gerne die erhöhten Kosten für höhere Wärmezufuhr in Kauf nehmen. Alle Heizkörperventile sind ganz offen, die Heizkörper jedoch meist lauwarm bis kühl. Es wird einfach zu wenig Heizleistung geliefert um die Raumtemperatur selber zu regeln. Die Argumente des Vermieters: Die verfügbare Raumtemperatur ist mit 19 °C bis 21 °C ausreichend und entspricht der gesetzlichen Grundlage. Die Fenster und Türen sind geschlossen zu halten. Lüften hat nur in Form von Stoßlüften zu erfolgen. Die niedrige Temperatur hilft Energie- und Heizkosten sparen. Die anderen Mieter haben nichts dagegen eingewandt. Zur Wärmedämmung des Gebäudes: Die Dämmung dürfte nicht besonders sein. Bei ordentlicher Sonneneinstrahlung sind noch am später Abend öfters 32 °C meßbar. Der Mieter sieht dies jedoch positiv ![]() Wie ist so eine Konstellation zu beurteilen ? |
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| AW: Raumtemperatur zu niedrig - Heizung - Lüftung Die Heizungsanlage muß so eingestellt sein, dass in der Zeit von 6 Uhr 23 Uhr eine Zimmertemperatur von mindestens 20°C, in Bad und Toilette von 21°C erreichbar ist. Nachts müssen Temperaturen von wenigstens 18°C möglich sein. Ist dies nicht gewährleistet, liegt ein Mangel an der Mietsache vor und der Mietzins kann entsprechend gemindert werden. Siehe: http://www.hanhoerster.de/html/mietm...ng_heizung.htm
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Raumtemperatur zu niedrig - Heizung - Lüftung MUC-SZB schrieb: "Die Dämmung dürfte nicht besonders sein. Bei ordentlicher Sonneneinstrahlung sind noch am später Abend öfters 32 °C meßbar." Na dann ist es doch pudelig warm, oder ;-) |
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