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Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

Dies ist eine Diskussion zu Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung? innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 14:46
Boardneuling
 
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Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

Schönen guten Tag liebe Leser,
Es gibt folgendes problem, WG XY wohnt in einer Zweier-WG seit mittlerweile 7 Monate.
Aufgrund Mietreduzierenden Gründen hat die Mutter eines MitbewohnerX sich vorgestern bei deren Vermieter gemeldet um Rückzahlungen bzw. Minderungen auszuhandeln wie MitbewohnerY heute erfahren hat.

Jedoch hat sie folgendes zu hören bekommen "Ein oder mehrere Nachbarn hätten sich wegen zu hoher Lautstärke und unangenehmer Gerüche im Treppenhaus beschwert, ausserdem sei die Miete seit september nicht bezahlt worden, deswegen habe er eine Räumungsklage beim Amtsgerich eingereicht, die mittlerweile gerichtlich durch ist und nächsten Mittwoch soll eine Räumungsfirma kommt sofern WG-Bewohner selber nicht die Wohnung frei gemacht haben."

Dazu folgende Fakten, Miete ist bis zum dezember defintiv immer bezahlt worden und diesen Monat wird sie noch hoffentlich bis nächste Woche vom Arbeitsamt überwiesen (kam leider etwas in schriftkram verzug).
Offen ist "evtl." laut MitbewohnerX noch seine Mietkaution, er will morgen zum Arbeitsamt gehn und das klären lassen ob sie wirklich nicht, hingegen deren Ankündigung, bezahlt wurde oder doch.
Zu den sozialen Beschwerde Punkte, gehn die WG-Teilnehmer mit großer Sicherheit aus, dass die von nur einem Mieter im Haus gebracht wurden mit dem sie seit 2 Monate auf dem Kriegsfuss stehn, der aber selber viel Lärm macht um sie zu ärgern.
Da in diesem Haus vorwiegend ältere Menschen ( ab 35 bis 70) wohnen, kann man nicht ausschließen,dass man tatsächlich 1,2 mal im Monat negativ aufgefallen sind. Jedoch bleibt dies fraglich da keine Beschwerde in irgend einer Form eingingen.
Ausserdem kam KEINE einzige schriftliche Beschwerde, Mahnung oder Fristsetzung in Bezug auf die vom Vermieter genannte Punkte und Maßnahmen. Hätte die besagte Mutter da nicht angerufen, würde man immernoch nichts davon wissen.


Frage;
ist eine Kündigung oder gar eine Räumungsklage hinter unseren Rücken zulässig?
Insbesondere zum Punkt Räumungsklage, müssen die WG Bewohner nicht neben einer Frist nicht auch eine amtliche Benachrichtigung bekommen?
Man selber hat es heute den anschließenden Tag nicht geschafft den Vermieter zu kontaktieren, welche Anlaufstelle sollte man aufsuchen falls er gezielt mit linken Tricks versucht die Bewohner raus zu werfen warum auch immer (Immherin sind die andren Hausbewohner wesentlich länger Mieter im Hause und haben vielleicht mehr einfluss?) Amtsgericht, eigenen Anwalt, Mieterbund , usw.?

Ich hoffe nun , nach einigen korrekturen, wirklich das gesetz den Forenbedingungen hier, aus den ich nicht 100 % schlau geworden bin , hier alles korrekt formuliert wurde.

Falls der Thread indiskutabel sein sollte, bitte ich möglichst nur um einen Tip welche Anlaufstelle man aufsuchen muss um mir klarheit zu verschaffen, dass man nächsten Mittwoch nicht auf der Straße steht
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 14:57
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AW: Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 15:06
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AW: Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

so besser ? xD
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 15:19
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AW: Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

Zitat:
Zitat von Deidara
ist eine Kündigung oder gar eine Räumungsklage hinter unseren Rücken zulässig?
Voraussetzung für eine Räumungsklage ist die Kündigung. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Den Beweis des Zugangs obliegt dem Vermieter.
Zitat:
Zitat von Deidara
Insbesondere zum Punkt Räumungsklage, müssen die WG Bewohner nicht neben einer Frist nicht auch eine amtliche Benachrichtigung bekommen?
Richtig. Die Räumungsklage wird amtlich zugestellt.
Sollte dennoch eine Kündigung zugegangen sein, kommt es auf die dort enthaltene Begründung an, ob sie wirksam ist oder nicht.
In jedem Fall hätte der Kündigung eine beweisbare Abmahnung voraus gehen müssen.
Ist auszuschließen, dass weder Abmahnung, Kündigung und Räumungsklage eingegangen sind, kann man sich entspannt zurück lehnen.
Einen Abmahngrund und/oder Kündigungsgrund wegen nicht geleisteten Mietzins kann man abwenden durch vollständige Befriedigung des Vermieters durch Zahlung, oder durch Abgabe einer Übernahmeerklärung einer zuständigen Behörde (Sozialamt, z.B.).
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 15:40
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AW: Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

Folgendes,
Vermieter konnte erreicht werden und teilt den WG-Bewohner X mit dass eine fristlose Kündigung im November abgegeben wurde , angeblich unter Zeugen in Briefkasten geworfen.

Die Briefkasten wurden erst im Laufe November aufgestellt für die WG BEwohner, es ist jetzt von Mieter Seite nicht ganz klar ob da irgendwas schief gelaufen ist mit der Briefannahme oder die Kästne zu dem Zeitpunkt noch garnicht hangen.
Tatsache ist der Brief wurde nicht augenschelich zur kenntnis genommen und beide WG teilnehmer haben wirklich nichts provozieren wollen oder Briefe absichtlich ungelesen weggeworfen.
Laut Vermieter ist gerichtlich die Räumungsklage abgegesegent worden.
Was kann man tun ?
nur eine Woche zeit, wie und wo kann man sowas noch anfechten?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 15:55
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AW: Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

Letzte frage,
Müssen die beim Amtsgericht auskufnt geben über das räumungsverfahren?
kann mitbewohner X oder Y im notfalls irgendwas bei einem rechtsanwalt bewirken, aufschiebung oder gar anfechtung und klärung des verfahren?
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  #7 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 16:05
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AW: Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

Zitat:
Zitat von Deidara
nur eine Woche zeit, wie und wo kann man sowas noch anfechten?
Die Zwangsräumung wegen Zahlungsverzugs kann einmalig in zwei Jahren abgewendet werden, wenn nach Zustellung der Räumungsklage bis spätestens zum Ende des Folgemonats der gesamte rückständige Mietzins gezahlt wird, oder eine Behörde die Übernahme bescheinigt.
Der örtliche Mieterschutzbund könnte helfen, ein RA natürlich auch.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 16:50
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AW: Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

Zitat:
Zitat von Deidara
,
...teilt den WG-Bewohner X mit dass eine fristlose Kündigung im November abgegeben wurde , angeblich unter Zeugen in Briefkasten geworfen.
Dies könnte zutreffen.weggeworfen.
Zitat:
Zitat von Deidara
Laut Vermieter ist gerichtlich die Räumungsklage abgegesegent
Dies ist rechtlich unmöglich, weil dem Beklagten die Klage vermiitels PZU zugestellt und aufgefordert wird, sich zu verteidigen, bzw. zu erwidern.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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  #9 (permalink)  
Alt 23.01.2008, 20:26
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AW: Räumungsklage ausführbar ohne Benachrichtigung?

Vieln vielen dank für eure Antworten, MitbewohnerY ist ein stein von herzen gefallen *ausrichten tu *
Ich kann euch vergewissern dass beide Mitbewohner per arrbeitsamt maßnahmen monatelang schon pflichtbewusst arbeiten in nem IT unternehmen und alles andre im Sinn hatten Ärger oder zahlungsrückstände bei dem Vermieter zur verursachen.
Morgen wird mit ein wenig glück geklärt wie es zu dieser situation kam, mietvertrag wird unter solchen umständen von mieterseite aus definitiv gekündigt, jedoch kann man in einer knappen woche schlecht neue wohnung finden und umziehn...
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