Dies ist eine Diskussion zu Räumung ohne Räumungsklage innerhalb des Forums Mietrecht
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| Räumung ohne Räumungsklage Stuation: Ich war 4 Monate im Mietrückstand (was ich aber durch meinen Aufenthalt in indien nicht wußte) erst im Januar erfuhr ich das mein Vermieter ohne Räumungsklage die Wohnung mitte Dezember ausgeräumt hat. Er hat sich den Schlüssel von meinen Bekannten im Haus geben lassen, welcher die Aufgabe hatte immer nach der Wohnung zu schauen. Jetzt verweigert er die Rückgabe meiner Sachen, teilweise hat er Sachen auch weggeworfen und er behauptet das bestimmte Sachen gar nicht in der Wohnung waren. Verhandlung ist bald. Ich wollte mal wissen welche Möglichkeiten ich habe? Die Klage beruht erstmal auf zurückgabe der Sachen von meinen jetzigen Mann mit dem ich vorher in Lebensgemeinschaft gelebt habe. der Mietvertrag lief nur auf mich. Der Vermieter verlangt Miete und Nebenkosten bis Februar (Ab da war Neuvermietung) aber auch Renovierungskosten, Einlagerung von Gegenständen, Ausräumungskosten, und so weiter. Muß ich denn Nebenkosten auch dann noch tragen ab den Zeitpunkt wo er den Schlüssel hat?Miete ist klar für mich bis Mitte Dezember - oder? Vermieterpfandrecht nennt er die Zurückbehaltung der Sachen. Zumal ich ja nicht mal beweisen kann was die Sachen gekostet haben weil er ja auch meine ganzen Unterlagen und Belege zurückbehält????? |
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| Ich kann Ihnen nur dringend raten, einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen. Diese Angelegenheit ist zu wichtig, um mit Tips aus einem Rechtsforum weiterzukommen. Viel Glück RATom |
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