Dies ist eine Diskussion zu Räumung oder nicht Räumung? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Räumung oder nicht Räumung? folgender Sachverhalt: Ca 1,5 Jahre nach der rechtskräftigen Verurteilung zur Räumung der Wohnung betreibt Vermieter X die Vollstreckung. Mieter Y hatte in dieser Zeit die rückständige und laufende Miete stets pünktlich gezahlt. Muss der Mieter die Wohnung räumen oder nicht? Danke |
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| AW: Räumung oder nicht Räumung? Wenn es sich um eine rechtskräftige Verurteilung handelt, wird der Mieter damals wohl nicht rechtzeitig die Aufrechnung erklärt haben, bzw. er bereits das zweite Mal innerhalb von zwei Jahren fristlos gekündigt worden sein. Wenn der Vermieter den Mieter trotzdem noch Monate lang dort wohnen lässt, bis er die Räumung tatsächlich veranlasst, scheint wohl eher damit zu tun zu haben, dass der Mieter nicht ausgezogen ist, obwohl die Verurteilung rechtskräftig war. Wäre nur die Frage, ob durch das stillschweigende wohnen lassen, eine Wiederaufnahme des Mietvertrages zustande kommt. Würde mich auch mal interessieren. |
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| AW: Räumung oder nicht Räumung? Wird die Räumungsklage infolge einer Kündigung wegen Zahlungsverzuges erhoben, kann der Mieter die Räumung abwenden, indem er den gesamten rückständigen Mietzins bis zum Ablauf eines Monats nach Zustellung der Räumungsklage an den Vermieter zur Zahlung bringt. Die ausgesprochene Kündigung des Vermieters wird damit unwirksam. Dies gilt aber nicht, wenn die Kündigung vor nicht länger als zwei Jahren bereits einmal durch Zahlung des rückständigen Mietzinses an den Vermieter nach Kündigung und Erhebung einer Räumungsklage abgewendet wurde. Liegen o.g. Sachverhalte nicht vor, gibt es kein Zurück.
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