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Quadratmeter

Dies ist eine Diskussion zu Quadratmeter innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 19:36
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Post Quadratmeter

Mal angenommen, eine Frau mit 3 Kindern wohnt in einer 96 Quadratmeter großen Wohnung. Des Weiteren nehmen wir an, es kommen noch Zwillinge hinzu. Ferner möchte diese Frau, dass der Vater dieser Zwillinge ebenso noch in der Wohnung wohnt.
Es betrifft in diesem Fall eine Wohnung in Landshut/Niederbayern.
Kann die Frau verlangen, dass der Mann auch noch in die Wohnung mit einzieht? Wann könnte man von Überbelegung sprechen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 19:47
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AW: Quadratmeter

Überbelegung sieht aber anders aus.

Google mal mit dem Stichwort, dass wird m² Mindestgrößen ergeben, die zusammengerechnet unter 80 m² liegen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird.

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 19:51
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AW: Quadratmeter

5 Kinder a' 6 m² = 30 m²
2 Erwachsene a' 10m² = 20 m²

Gesamter Wohnflächenbedarf = 50 m² - nein, keine Überbelegung!
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  #4 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 19:52
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AW: Quadratmeter

"Keine erlaubnisbedürftige Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter den Ehepartner, den Lebenspartner oder sonstige Familienangehörige zum Zwecke einer gemeinschaftlichen Haushaltsführung in die Wohnung aufnimmt. Dieser Personenkreis darf ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters aufgenommen werden, sofern keine Überbelegung der Wohnung vorliegt. "

http://www.ivmieterschutz.de/mietrec...termieter.html

"Für die Feststellung der Überbelegung gibt es keine allgemein gültigen Kriterien. In erster Linie ist das Verhältnis der Anzahl der Zimmer und der Größe der Räume zu der Anzahl der Bewohner maßgebend.
Als Faustregel kann insoweit gelten, dass keine Überbelegung vorliegt, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils ca. 12 qm entfällt (AG Nürnberg, WuM 1991, 690)."
http://www.spyro-networks.com/darf-d...-einzieht.html

In dem fiktiven Fall 7 Personen bei 96 qm also 13,7 qm.
Damit wäre nach dieser faustregel keine Überbelegung vorhanden.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 19:56
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AW: Quadratmeter

Der Vermieterschutz schreibt das sogar noch anders:
"(1) Wohnungen dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede mindestens sechs Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 10 m2 und für jede noch nicht sechs Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 6m2 vorhanden ist."
http://www.vermieterschutz-trier.de/?p=293

Das heistt in diesem fiktiven Fall haben wir
2 Erwachsene also 20 qm
Zwillige unter 6 Jahren also 12 qm
bleibt für die anderen 3 Kinder 64 qm übrig

Von Überbelegung kann also keine Rede sein.

Geändert von Enzian (19.02.2012 um 20:44 Uhr). Grund: Fehler
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  #6 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 21:33
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AW: Quadratmeter

Zitat:
Zitat von Enzian Beitrag anzeigen
Der Vermieterschutz schreibt das sogar noch anders:
"(1) Wohnungen dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede mindestens sechs Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 10 m2 und für jede noch nicht sechs Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 6m2 vorhanden ist."
http://www.vermieterschutz-trier.de/?p=293

Das heistt in diesem fiktiven Fall haben wir
2 Erwachsene also 20 qm
Zwillige unter 6 Jahren also 12 qm
bleibt für die anderen 3 Kinder 64 qm übrig

Von Überbelegung kann also keine Rede sein.
Danke für die Antwort. Kann die Frau in dem Fall verlangen, dass der Mann einzieht?
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  #7 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 21:40
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Zitat:
Zitat von Sonnenklar Beitrag anzeigen
Kann die Frau in dem Fall verlangen, dass der Mann einzieht?
Die Frau kann verlangen, dass der Mann einzieht, und wenn er das möchte, darf er das auch.
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  #8 (permalink)  
Alt 19.02.2012, 21:43
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Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
Die Frau kann verlangen, dass der Mann einzieht, und wenn er das möchte, darf er das auch.
Danke für die prompte Antwort.
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  #9 (permalink)  
Alt 20.02.2012, 06:49
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Zitat:
Zitat von Kerzenlicht Beitrag anzeigen
Die Frau kann verlangen, dass der Mann einzieht, und wenn er das möchte, darf er das auch.
Ich würde das Wort "verlangen" ändern in "Zustimmung durch den Vermieter", denn der ist immer noch zu fragen. In diesem Fall müsste er die Zustimmung allerdings erteilen - so die Rechtsprechung!
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  #10 (permalink)  
Alt 20.02.2012, 10:08
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AW: Quadratmeter

Zitat:
denn der ist immer noch zu fragen.
Nöö, sehe ich nicht so. Die Aufnahme melden, aber vorher fragen, wonach ?
Muß die Frau auch fragen, wenn sie ihr neugeborenes in der Wohnung aufnehmen will ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3
Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird.

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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