Dies ist eine Diskussion zu Quadratmeter innerhalb des Forums Mietrecht
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| Es betrifft in diesem Fall eine Wohnung in Landshut/Niederbayern. Kann die Frau verlangen, dass der Mann auch noch in die Wohnung mit einzieht? Wann könnte man von Überbelegung sprechen? |
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| AW: Quadratmeter Überbelegung sieht aber anders aus. Google mal mit dem Stichwort, dass wird m² Mindestgrößen ergeben, die zusammengerechnet unter 80 m² liegen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Quadratmeter 5 Kinder a' 6 m² = 30 m² 2 Erwachsene a' 10m² = 20 m² Gesamter Wohnflächenbedarf = 50 m² - nein, keine Überbelegung! |
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| AW: Quadratmeter "Keine erlaubnisbedürftige Untervermietung liegt vor, wenn der Mieter den Ehepartner, den Lebenspartner oder sonstige Familienangehörige zum Zwecke einer gemeinschaftlichen Haushaltsführung in die Wohnung aufnimmt. Dieser Personenkreis darf ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters aufgenommen werden, sofern keine Überbelegung der Wohnung vorliegt. " http://www.ivmieterschutz.de/mietrec...termieter.html "Für die Feststellung der Überbelegung gibt es keine allgemein gültigen Kriterien. In erster Linie ist das Verhältnis der Anzahl der Zimmer und der Größe der Räume zu der Anzahl der Bewohner maßgebend. Als Faustregel kann insoweit gelten, dass keine Überbelegung vorliegt, wenn auf jede erwachsene Person oder auf je zwei Kinder bis zum 13. Lebensjahr ein Raum von jeweils ca. 12 qm entfällt (AG Nürnberg, WuM 1991, 690)." http://www.spyro-networks.com/darf-d...-einzieht.html In dem fiktiven Fall 7 Personen bei 96 qm also 13,7 qm. Damit wäre nach dieser faustregel keine Überbelegung vorhanden. |
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| AW: Quadratmeter Der Vermieterschutz schreibt das sogar noch anders: "(1) Wohnungen dürfen nur überlassen und benutzt werden, wenn für jede mindestens sechs Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 10 m2 und für jede noch nicht sechs Jahre alte Person eine Wohnfläche von mindestens 6m2 vorhanden ist." http://www.vermieterschutz-trier.de/?p=293 Das heistt in diesem fiktiven Fall haben wir 2 Erwachsene also 20 qm Zwillige unter 6 Jahren also 12 qm bleibt für die anderen 3 Kinder 64 qm übrig Von Überbelegung kann also keine Rede sein. Geändert von Enzian (19.02.2012 um 20:44 Uhr). Grund: Fehler |
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| AW: Quadratmeter Zitat:
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| AW: Quadratmeter Die Frau kann verlangen, dass der Mann einzieht, und wenn er das möchte, darf er das auch. |
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| AW: Quadratmeter Danke für die prompte Antwort. |
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| AW: Quadratmeter Zitat:
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| AW: Quadratmeter Zitat:
Muß die Frau auch fragen, wenn sie ihr neugeborenes in der Wohnung aufnehmen will ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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