Dies ist eine Diskussion zu Privatrechtliche Einigung innerhalb des Forums Mietrecht
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| AW: Privatrechtliche Einigung Hallo! Den Fall verstehe ich so, als wollten Sie eine Wohnung "an den Mann" bringen, die nicht ganz "kosher" ist. Davor kann ich nur warnen! Nichts was man auch verfasst, hat bestand, wenn sich herausstellt, daß eine Täuschung vorlag - damit werden in 99% der Fälle Vereinbarungen "sittenwidrig". ABER: Wenn zum Beispiel der neue Mieter kommt und man geht mit ihm das Protokoll durch und weist ihn auf ALLE MÖGLICHEN Mängel hin, die dann auch im Protokoll auftauchen und man lässt den Nachmieter dieses Protokoll auch unterschreiben und gibt ihm eine Kopie davon, dann hatte er Kenntnis von etwaigen Mängeln und kann dem Vermieter damit auch nicht mehr "auf die Pelle" rücken. Wenn Sie die Wohnung abgeben und der Nachmieter nimmt diese so hin (mit besagtem Protokoll), dann ist dagegen auch nichts einzuwenden. Alle Angaben, wie immer, ohne Gewähr! Diese Ausführungen stellen KEINE Rechtsberatung dar, sondern lediglich eine persönliche Meinung. Viele Grüße, Peter M.
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| AW: Privatrechtliche Einigung Nein, die Wohnung ist schon "koscher" . Es wäre (alles natürlich rein hypotetisch) nur so, dass sie nicht frisch geweisst wäre. Es wäre Strukturputz an den Wänden und die Farben zögen sich von rostbraun über orange und gelb. Der Nachmieter hätte die Wohnung auch so gesehen und würde sie auch so haben wollen. Der Vermieter würde jedoch sicher gehen wollen, dass der Nachmieter keine Ansprüche erhebt, weil er die Wohnung nicht im geweissten Zustand übergeben bekommen hat, sie aber so (es sei denn auch er fände einen Nachmieter) abzugeben hätte. Ich würde mich als Vormieter natürlich ebenfalls darüber versichern wollen, dass man nicht auf mich zurückgreifen könnte, obwohl er sich mit diesem Zustand zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe einverstanden erklärt hätte.In diesem Falle würde es also reichen, ihn ein Schriftstück unterzeichnen zu lassen, wie ich es oben beschrieben habe?! |
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| AW: Privatrechtliche Einigung Hallo! Wenn der Nachmieter sich damit einverstanden erklärt (Übernahmeprotokoll durchgehen, schriftlichen Zusatz anfügen der in Richtung "Ich bin damit einverstanden, die Wohnung (insbes. die Wände) im derzeitigen Zustand vom Vormieter zu übernehmen" (o.ä.) und beides Unterschreiben lassen. Damit wäre die Sache dann wirklich sicher aus der Welt geschafft - wichtig ist eben, daß das Protokoll diesen Zusatz enthält, da diese Protokolle ein wichtiger Bestandteil bei der Übernahme einer Wohnung sind und auch mit zum Vertrag gehören, da durch solche Protokolle die Kenntnis des Nachmieters nachvollziehbar wird. Eines aber noch am Rande: man ist ohnehin nicht dazu verpflichtet die Abnutzung, bei normaler Nutzung des Wohnraumes, auszubessern - je nach Vertrag. Aber ich denke mit dem besagten Schriftstück ist das schon eine Wasserdichte Angelegenheit. Mit freundlichem Gruß, Peter M.
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| AW: Privatrechtliche Einigung Naja, hauptsächlich gehts ja darum, dass sowas wie Strukturputz normalerweise bei Mietsachenebgabe hätte entfernt werden müssen.... Der Nachmieter fand das aber hübsch so und so wollte sich der Vermieter und natürlich auch ich mich bloß zusätzlich absichern. Danke schön für deine rein private Einschätzung ![]() lieben Gruss |
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