Dies ist eine Diskussion zu Plötzliche Mieterhöhung ohne Begründung: Rechtens? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Plötzliche Mieterhöhung ohne Begründung: Rechtens? ... hiermit kündige ich Ihnen den bisherigen Mietzins von 460.- EUR und erhöhe ihn auf 520.- EUR zum 1.10.2007. Die Nutzung des Hobbyraums im Keller gestehe ich Ihnen hiermit offiziell zu. Die Wohnung stelle man sich so vor: Mietvertrag seit: 01.10.2004 Kaltmiete: 460.- EUR Größe: 87qm Zusätzlich steht im Keller der o.a. Hobbyraum zur Verfügung, welcher ca. 15qm groß ist. Dieser sei beim Einzug für 20 EUR zusätzlich im Monat angeboten. Dieses seiabgelehnt, da dieser Raum nicht gebraucht wird. Der Raum sei auch nie genutzt worden. Wie kann es sein, dass ohne Begründung die Miete um 60 EUR erhöht wird, und einem damit inbegriffen praktisch der Hobbyraum im Keller "aufgezwungen" wird? Der Mietspiegel ist unbekannt. Die Wohnung ist aber schon preislich für die Gegend recht hoch. Geändert von picotto (30.08.2007 um 16:21 Uhr). |
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| AW: Plötzliche Mieterhöhung ohne Begründung: Rechtens? Bitte Forenregeln beachten und fiktive Fälle ohne Ich-Bezug formulieren.
__________________ ... aber ich bin nun mal kein Jurist, gebe nie Ratschläge sondern sag hier nur meine Meinung! |
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| AW: Plötzliche Mieterhöhung ohne Begründung: Rechtens? Der Vermieter kann die Miete nicht ohne Begründung erhöhen. Eine Mieterhöhung muss formal korrekt sein, d.h. es kann normalerweise nur unter Angabe des regionalen Mietspiegels oder der Angabe von 3 vergleichbaren Wohnungen, die teurer sind, erhöht werden. Eine Erhöhung durch einen zusätzlich zu Verfügung gestellten Raum wäre als Vereinbarung in Ordnung, aber nur wenn der Mieter diesen Raum auch nutzt. Der Mieterhöhung wäre also zu widersprechen. |
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| AW: Plötzliche Mieterhöhung ohne Begründung: Rechtens? Wir sind hier 6 Parteien im Haus. Jede Wohnung hat einen anderen Eigentümer, alle Wohnungen sind vermietet. Wie sähe es z.B. aus, wenn unser Vermieter drei Wohnungen in diesem Haus aufzählen kann, von denen die Mieten höher sind als die von uns gezahlten 460 EUR? Wäre das ein rechtlich einwandfreier Vergleich mit drei ähnlichen Wohnungen? |
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| AW: Plötzliche Mieterhöhung ohne Begründung: Rechtens? Das wäre es wenn die Wohnungen in Größe und Ausstattung der Mietwohnung um die es geht, entsprechen. Vorraussetzung aber ist, dass die Miete ein Jahr lang nicht erhöht wurde, also gleich blieb. Fakt aber ist, dass der VM diese Wohnungen in seinem Mieterhöungsschreiben aufzählen m u s s. Tut er das nicht, so braucht der Mieter keine erhöhte Miete zahlen. |
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| AW: Plötzliche Mieterhöhung ohne Begründung: Rechtens? Wie sähe es mit dieser Vergleichswohnung aus: - 4 Zimmer (anstatt 3) - Terrasse und Garten - 1 zusätzlicher Kellerraum - +3qm mehr Wohnfläche Die Kaltmiete für diese Wohnung sei 595 EUR. Was meint ihr: Rechtfertigen die o.a Punkte eine höhere Miete von 135 EUR im Gegensatz zu den 460 EUR der anderen Wohnung, oder müsste man sich bei einem Vergleich mit dieser Wohnung darauf einstellen, dass die Miete erhöht werden kann? Geändert von picotto (31.08.2007 um 19:51 Uhr). |
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| AW: Plötzliche Mieterhöhung ohne Begründung: Rechtens? Zitat:
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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