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PKW-Stellplatz

Dies ist eine Diskussion zu PKW-Stellplatz innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 13:29
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PKW-Stellplatz

Hallo Forum,
grundsätzliche Frage:
Angenommen jemand mietet sich in ein Mehrparteienhaus ein.
Müßte der Vermieter grundsätzlich PKW-Stellplätze ausweisen?
Es sei im angenommenen Fall so, dass infolge der örtlichen Gegebenheiten keinerlei öffentliche Parkplätze vorhanden seien. Zudem sei es so, dass auf dem Grundstück des Mehrparteienhauses zwar Flächen vorhanden seien, auf denen PKWs abgestellt werden könnten, allerdings sei im Mietvertrag zu dem Thema nichts ausgesagt.
Oder könnte sich der Vermieter darauf zurückziehen, dass er nicht verpflichtet sei, Stellplätze zur Verfügung zu stellen, er es deshalb ablehne besagte Flächen als Abstellplätze zu sehen, und es daher Sache des Mieters sei, dafür zu sorgen, wo er seinen PKW abstellt.
Danke für jede Antwort
Gruß
Carola
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  #2 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 13:37
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AW: PKW-Stellplatz

Zivilrechtlich sehe ich KEINE solche Verpflichtung des Vermieters.
Öffentlich rechtlich könnte es Voraussetzung für eine Bauerlaubnis ein.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 13:40
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AW: PKW-Stellplatz

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Öffentlich rechtlich könnte es Voraussetzung für eine Bauerlaubnis ein.
Wird sich wohl um einen Altbau handeln, für den keine Stellplätze ausgewiesen werden mussten.

Dann schaut der Mieter in die Röhre - was er aber beim Besichtigungstermin schon hätte feststellen können....
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  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 14:07
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AW: PKW-Stellplatz

Man muss zwischen Altbau und Neubau unterscheiden. Zudem kann eine Stellplatzpflicht entstehen, wenn ein Altbau modernisiert/saniert wird.

Die Stellplatzpflicht ist geregelt in:
  • "Garagen- und Stellplatzverordnungen" der Länder (GaStellV)
  • Landesbauordnung (z.B. Bayern in Art 47 BayBO)
  • Kommunalen Stellplatzsatzungen (soweit vorhanden)

Da man aber gerade in dicht bebauten Altbaubereichen oft keine Stellplätze realisieren kann, lassen viele Kommunen auch die Stellplatzablöse zu oder fordern nicht den Nachweis von Stellplätzen.

Der hier beschriebene Vermieter muss keine Stellplätze ausweisen, wenn er dazu bauordnungsrechtlich nicht verpflichtet ist. Es ist hier dann auch zu prüfen, ob die besagte Hoffläche überhaupt technisch geeignet ist Stellplätze aufzunehmen (Anfahrbarkeit der Stellplätze, Rangierverkehr etc.).
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 16:11
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AW: PKW-Stellplatz

Selbst wenn der Vermieter baurechtlich Stellplätze ausgewiesen hätte, muss er sie nicht einem Mieter zur Verfügung stellen. Ohne ausdrückliche Miete eines solchen, gibt es keinen!
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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