Dies ist eine Diskussion zu Pflichten des Vermieters innerhalb des Forums Mietrecht
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| Pflichten des Vermieters wie wäre die Sachlage, wenn man ein Haus mietet, was ziemlich verwohnt ist... Es handelt sich hierbei um ein recht neues Haus, was allerdings in den letzten Jahre von einer Einzelperson bewohnt wurde, die nichts mehr daran getan hat. Das Haus wurde per Räumungsklage geräumt. Das Haus ist insgesamt schmutzig und auch die Außenanlagen geben absolut nichts her. Die geforderte Miete ist verhältnismäßig sehr günstig. X hat großes Interesse an dem Haus. Welche Pflichten hat der Vermieter denn zu erfüllen? Wenn man z.B. an Bodenbeläge, Tapeten, Außenanlagen etc denkt? Wo ist das geregelt? Danke |
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| AW: Pflichten des Vermieters Zitat:
Der Mieter übernimmt in dem Zustand was sich ja offensichtlich bei der Miete niederschlägt. |
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| AW: Pflichten des Vermieters § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB sagt: Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Über den Mietvertrag könnte der Mieter jetzt Einzelheiten aushandeln. |
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| AW: Pflichten des Vermieters Ich dachte, dass es da wegen dem BGB Urteil genaue Regelungen gibt. Könnte man den Vermieter dazu bewegen die Wohnung in weiß zu übergeben und mit annehmbaren Bodenbelägen? Im genannten Beispiel wäre es ja so, dass der neue Mieter alles zu beseitigen hat und alles wieder neu zu gestalten hat... Oder? |
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| AW: Pflichten des Vermieters Zitat:
Man könnte mit dem Vermieter z.B. einen Mieterlass für eine gewisse Zeit aushandeln und selbst renovieren. Man könnte aber auch von der Anmietung absehen. |
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| AW: Pflichten des Vermieters Wie bereits beschrieben : "Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen..." Wenn der Fußboden z.B. für den vertragsgemäßen Gebrauch geeignet ist, Dir aber nicht gefällt oder aber die Farbe der Wände Missfallen hervorruft, ist das nicht Sache des Vermieters. Ich würde einfach mal mit dem potentiellen VM reden und versuchen hier eine einvernehmliche Lösung zu finden. Gruß, Stefan |
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| AW: Pflichten des Vermieters Lass Dein BGB noch bei Dir im Schrank. Hätte der Gesetzgeber ausreichend Hirn, bräuchten wir hier nicht um die Auslegung von 10tausenden von Paragraphen diskutieren. Das BGB regelt ja sogar das Recht zur Toilette zu gehen, ohne das der Nachbar auf Lärmbelästigung klagen kann. Gruß, Stefan |
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| AW: Pflichten des Vermieters Im vorliegenden Fall hat man sich nun geeinigt, dass der Vermieter eine Reinigungsfirma mit einer Grundreinigung beauftragt. Das Wohnzimmer wird vom Vermieter mit Laminat renoviert. Bodenbeläge in zwei weiteren Räumen sind von seiten des Vermieter noch in Ordnung und werden auf Kosten des Mieter ausgetauscht. Die Bodenbeläge in anderen Räumen sind okay. Sämtliche Tapezierarbeiten übernimmt der Mieter. Der Vermieter wird in geraumer Zeit auch eine neue Hecke anplanzen. Ich denke, man hat sich gut geeinigt... Vielen Danke für die Beiträge!!! |
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| AW: Pflichten des Vermieters Zitat:
BRAVO!!! |
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