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Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B

Dies ist eine Diskussion zu Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B innerhalb des Forums Mietrecht

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  • 1 Post By schielu

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Alt 22.01.2012, 15:30
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Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B

Permanente Lärmbelästigung

Hallo Zusammen,
was würde man Mieter A raten?

Zu Beginn eines Jahres zieht über Mieter A eine Mieterin B mit 2 Kleinstkindern ein. Mit dem Einzug beginnt die permanente Lärmbelästigung durch die Familie der Mieterin B. Sie trampeln von früh bis spät durch die Wohnung, so dass Mieter A jeden Schritt nicht nur hört sondern auch spürt -> Wohnzimmerlampe wackelt, Decke und Fußboden vibrieren. Bei der Besichtigung der Wohnung von Mieterin B stellt sich heraus, dass das Laminat fehlerhaft verlegt ist und wie ein riesiges Trampolin wirkt. Das Laminat wird durch die Mieterin B ausgebaut.

In den folgenden Monaten wird die Lärmbelästigung für Mieter A extrem. In einem Gespräch mit dem Vermieter bietet dieser Mieter A zwei andere Wohnungen an, um das Problem zu lösen.

Mieter A schreibt ein Lärmprotokoll. Die Fakten sind rennen, trampeln, springen, (an)brüllen, schreien, kreischen gegen die Wände und Heizkörper schlagen, treten, Möbel/schwere Gegenstände durch die Wohnung ziehen, schieben, werfen sowie anheben/fallen lassen. Diese Aktivitäten beginnen ab ca. 7:00Uhr und beziehen sich auf die gesamte Familie der Mieterin B. Die Effekte in der Wohnung von Mieter A sind permanenter Krach sowie Vibrationen von Decke und Fußboden. Zeitweise trägt Mieter A Kopfhörer mit Musik, da der Lärm sonst nicht auszuhalten ist oder verlässt für mehrere Stunden die Wohnung.

Daraufhin gibt es Gespräche zwischen der Mieterin B und dem Vermieter und Mieterin B erhält zwei Abmahnungen. Die Situation verbessert sich nur geringfügig. Als Mieter A bei dem Vermieter nachfragt, wird Ihm erklärt, dass für die Mieterin B eine neue Wohnung gesucht wird.

Mieter A holt sich telefonischen Rat bei einem Anwalt des Mieterbundes. Dieser rät Mieter A zu einer Mietkürzung (15%), wenn der Vermieter die Angelegenheit (weiter) verzögert.

Mieter A teilt dem Vermieter mit das die Miete gekürzt wird, da aus seiner Sicht ein erheblicher Mangel besteht. Der Vermieter erklärt Mieter A, das man eine Wohnung für Mieterin B hat und der Auszug so gut wie sicher ist. Mieter A verzichtet auf die Mietkürzung.

In einem späteren Gespräch zwischen Mieter A und Mieterin B, sagt Mieterin B, das Sie keine Wohnung erhält. Sie teilt Mieter A mit, dass Sie einen Teppich Belag in Ihre Wohnung legen wird. Leider stellt Mieter A fest, dass diese Aktion keinen positiven Effekt hat, da offensichtlich die dämpfende Wirkung des Teppichs durch die Verstärkung der oben beschriebenen Aktivitäten kompensiert wird.

Ende Oktober teilt Mieter A dem Vermieter telefonisch mit, dass ab November die Miete gekürzt wird. Der Vermieter antwortet, dass Mieterin B gerade hier ist, wegen einer Wohnung, welche sie ab Dezember beziehen kann. Mieter A verzichtet wiederum auf die Mietkürzung.

Mitte November erklärt Mieterin B dem Mieter A, das Sie auch diese Wohnung nicht bekommt. Daraufhin teilt Mieter B dem Vermieter schriftlich mit, dass ab Dezember die Miete für November + Dezember um 15% gekürzt wird. Als Antwort bekommt Mieter A einen Brief, indem das Verhalten der Familie der Mieterin B als rechtlich einwandfrei dargestellt wird, da es sich hier um die Geräusche spielender Kinder handelt und nicht um Lärm im eigentlichen Sinne.

Ab Januar des folgenden Jahres steigert die Familie der Mieterin B oben benannte Aktivitäten, versucht dabei die Ruhezeiten von 13:00 – 15:00Uhr und 07:00 - 18:00 einzuhalten. Allerdings testet die Mieterin B diese Zeiten aus:
- oben beschriebene Aktivitäten zwischen 13:15 – 14:10 und 18:40 – 19:30 Uhr
- Renovierungsarbeiten (Reinigen, Abkratzen, Streichen von Wänden, Scheuerleisten) ab 20:40 – 22:00 Uhr
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Alt 22.01.2012, 15:44
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AW: Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B

Zitat:
Als Antwort bekommt Mieter A einen Brief, indem das Verhalten der Familie der Mieterin B als rechtlich einwandfrei dargestellt wird, da es sich hier um die Geräusche spielender Kinder handelt und nicht um Lärm im eigentlichen Sinne.
davon würde ich auch ausgehen.

kleinstkindern sind natülrich nicht in der lage ruhezeiten pünktlich einzuhalten.

Zitat:
- Renovierungsarbeiten (Reinigen, Abkratzen, Streichen von Wänden, Scheuerleisten) ab 20:40 – 22:00 Uhr
dagegen ist nichts zu sagen. abgesehen ist mir schleierhaft, was beim "streichen der wände" besonderen lärm verursachen könnte.

mieter a muss aufpassen, dass er mit der mietkürzung kein eigentor schießt. denn er ist für die rechtmäßigkiet der kürzung beweispflichtig. sobald er 2 monatsmieten im rückstand ist, riskiert er eine fristlose kündigung.
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:39
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AW: Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B

Zitat:
Renovierungsarbeiten (Reinigen, Abkratzen, Streichen von Wänden, Scheuerleisten) ab 20:40 – 22:00 Uhr
Wie dünn müssen Wände denn sein, dass man das Streichen von Wänden hören kann???
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 18:50
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AW: Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B

es wirkt ein bisschen, als hat das bischen mit gras wachsen hören zu tun.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 12:13
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AW: Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B

Der Schallschutz des Hauses muss den Normen seines Baujahres entsprechen. Kinderlärm muss der Mieter hinnehmen. Er hat aber die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.
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