Dies ist eine Diskussion zu Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B innerhalb des Forums Mietrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B Hallo Zusammen, was würde man Mieter A raten? Zu Beginn eines Jahres zieht über Mieter A eine Mieterin B mit 2 Kleinstkindern ein. Mit dem Einzug beginnt die permanente Lärmbelästigung durch die Familie der Mieterin B. Sie trampeln von früh bis spät durch die Wohnung, so dass Mieter A jeden Schritt nicht nur hört sondern auch spürt -> Wohnzimmerlampe wackelt, Decke und Fußboden vibrieren. Bei der Besichtigung der Wohnung von Mieterin B stellt sich heraus, dass das Laminat fehlerhaft verlegt ist und wie ein riesiges Trampolin wirkt. Das Laminat wird durch die Mieterin B ausgebaut. In den folgenden Monaten wird die Lärmbelästigung für Mieter A extrem. In einem Gespräch mit dem Vermieter bietet dieser Mieter A zwei andere Wohnungen an, um das Problem zu lösen. Mieter A schreibt ein Lärmprotokoll. Die Fakten sind rennen, trampeln, springen, (an)brüllen, schreien, kreischen gegen die Wände und Heizkörper schlagen, treten, Möbel/schwere Gegenstände durch die Wohnung ziehen, schieben, werfen sowie anheben/fallen lassen. Diese Aktivitäten beginnen ab ca. 7:00Uhr und beziehen sich auf die gesamte Familie der Mieterin B. Die Effekte in der Wohnung von Mieter A sind permanenter Krach sowie Vibrationen von Decke und Fußboden. Zeitweise trägt Mieter A Kopfhörer mit Musik, da der Lärm sonst nicht auszuhalten ist oder verlässt für mehrere Stunden die Wohnung. Daraufhin gibt es Gespräche zwischen der Mieterin B und dem Vermieter und Mieterin B erhält zwei Abmahnungen. Die Situation verbessert sich nur geringfügig. Als Mieter A bei dem Vermieter nachfragt, wird Ihm erklärt, dass für die Mieterin B eine neue Wohnung gesucht wird. Mieter A holt sich telefonischen Rat bei einem Anwalt des Mieterbundes. Dieser rät Mieter A zu einer Mietkürzung (15%), wenn der Vermieter die Angelegenheit (weiter) verzögert. Mieter A teilt dem Vermieter mit das die Miete gekürzt wird, da aus seiner Sicht ein erheblicher Mangel besteht. Der Vermieter erklärt Mieter A, das man eine Wohnung für Mieterin B hat und der Auszug so gut wie sicher ist. Mieter A verzichtet auf die Mietkürzung. In einem späteren Gespräch zwischen Mieter A und Mieterin B, sagt Mieterin B, das Sie keine Wohnung erhält. Sie teilt Mieter A mit, dass Sie einen Teppich Belag in Ihre Wohnung legen wird. Leider stellt Mieter A fest, dass diese Aktion keinen positiven Effekt hat, da offensichtlich die dämpfende Wirkung des Teppichs durch die Verstärkung der oben beschriebenen Aktivitäten kompensiert wird. Ende Oktober teilt Mieter A dem Vermieter telefonisch mit, dass ab November die Miete gekürzt wird. Der Vermieter antwortet, dass Mieterin B gerade hier ist, wegen einer Wohnung, welche sie ab Dezember beziehen kann. Mieter A verzichtet wiederum auf die Mietkürzung. Mitte November erklärt Mieterin B dem Mieter A, das Sie auch diese Wohnung nicht bekommt. Daraufhin teilt Mieter B dem Vermieter schriftlich mit, dass ab Dezember die Miete für November + Dezember um 15% gekürzt wird. Als Antwort bekommt Mieter A einen Brief, indem das Verhalten der Familie der Mieterin B als rechtlich einwandfrei dargestellt wird, da es sich hier um die Geräusche spielender Kinder handelt und nicht um Lärm im eigentlichen Sinne. Ab Januar des folgenden Jahres steigert die Familie der Mieterin B oben benannte Aktivitäten, versucht dabei die Ruhezeiten von 13:00 – 15:00Uhr und 07:00 - 18:00 einzuhalten. Allerdings testet die Mieterin B diese Zeiten aus: - oben beschriebene Aktivitäten zwischen 13:15 – 14:10 und 18:40 – 19:30 Uhr - Renovierungsarbeiten (Reinigen, Abkratzen, Streichen von Wänden, Scheuerleisten) ab 20:40 – 22:00 Uhr |
| |||
| AW: Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B Zitat:
kleinstkindern sind natülrich nicht in der lage ruhezeiten pünktlich einzuhalten. Zitat:
mieter a muss aufpassen, dass er mit der mietkürzung kein eigentor schießt. denn er ist für die rechtmäßigkiet der kürzung beweispflichtig. sobald er 2 monatsmieten im rückstand ist, riskiert er eine fristlose kündigung. |
| |||
| AW: Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B Zitat:
|
| |||
| AW: Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B es wirkt ein bisschen, als hat das bischen mit gras wachsen hören zu tun. |
| |||
| AW: Permanente Lärmbelästigung durch Mieterin B Der Schallschutz des Hauses muss den Normen seines Baujahres entsprechen. Kinderlärm muss der Mieter hinnehmen. Er hat aber die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Permanente Lärmbelästigung durch Nachbarin | Nachbarrecht | 13.03.2011 11:41 |
| Zerstörung des sozialen, ... Umfeldes durch permanente postalische Rückläufer | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 13.09.2010 13:42 |
| Lärmbelästigung durch Hundegebell | Nachbarrecht | 12.05.2009 13:51 |
| Lärmbelästigung durch Bar | Nachbarrecht | 24.01.2009 13:26 |
| Lärmbelästigung durch Modellautos?? | Nachbarrecht | 25.05.2006 17:36 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios