Dies ist eine Diskussion zu Partner zahlt in der Restlaufzeit seinen Mietbeitrag nicht innerhalb des Forums Mietrecht
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| Partner zahlt in der Restlaufzeit seinen Mietbeitrag nicht Mein Beispiel wäre Folgendes: Zwei Menschen leben in einer Mitwohnung und haben zusammen den Mietvertag unterschrieben. Nun entschließt sich A die Wohnung sofort zu verlassen und sie kündigen die Wohnung. Partei B weigert sich die Miete in der verbleibenden Kündigungsfrist zu zahlen und verweist A darauf, das die Mietschuld ja von der Kaution gezahlt werden könne. Partei A würde in diesem Fall Verlust machen und ist sich unsicher, ob die Wohnung in zumutbaren Zustand übergeben wird, was die Kaution nichtig machen würde. Frage: Ist das rechtlich durchsetzbar? Hat Partei A seine Pflichten erfüllt, indem die halbe Mietschuld an den Vermieter gezahlt wurde? Oder kann Partei A zum Zahlen verpflichtet werden, wenn die beiden Parteien verklagt werden? Welche Möglichkeiten gibt es gegen Partei B vorzugehen?? (Hoffe das sind keine konkreten Rechtsfragen) DANKE EUCH SCHON MAL FÜR EURE HILFE!!! (auch wenns nur ein Verweis auf einen anderen Threath ist) |
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| AW: Partner zahlt in der Restlaufzeit seinen Mietbeitrag nicht Die Verrechnung des Mieters von Restmieten mit Kaution ist nicht rechtens! |
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| AW: Partner zahlt in der Restlaufzeit seinen Mietbeitrag nicht Zustimmung zum Beitrag von Schielu! Zudem würden sowohl A und B gesamtschuldnerisch haften. A kann die Kosten, welche von B zu tragen wären, ggf. im Zuge eines Mahnverfahrens beitreiben lassen. |
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| AW: Partner zahlt in der Restlaufzeit seinen Mietbeitrag nicht Danke Ihr beiden. Hab mir sowas schon gedacht, zumal A und B in Arbeitsverhältnissen stehen. Dann wäre ein zivilrechtliches Anzustreben?!?? Ist es ratsam dass A die gesamte Mietschuld begleicht um einen Prozess von Vermieterseite zu vermeiden? Oder sollte A es auf einen Prozess ankommen lassen, um in dem evtl. zivilrechlichen Vorgehen handhabe zu erlangen?? |
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| AW: Partner zahlt in der Restlaufzeit seinen Mietbeitrag nicht Es wäre A natürlich angeraten, die Mietschuld zu begleichen, wenn er denn kann... Welche "Handhabe" soll denn erlangt werden, wenn es bezüglich der Forderung seitens des Vermieters zur Klage kommt? Die Forderung des Vermieters ist offenbar berechtigt, oder? Er kann es dann sich quasi "aussuchen", bei wem er beitreibt - in der Regel wird er dies zunächst beim "Zahlungskräftigeren" versuchen. |
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| AW: Partner zahlt in der Restlaufzeit seinen Mietbeitrag nicht sorry wieder mal nen bischen unklar ausgedrückt. Klar ist das Vorgehen des Vermieters berechtigt. A zahlt seinen Teil der Mietschuld. B verweigert das. Zahlungskräftig sind beide, doch B ist nur nicht willig zu zahlen, könnte dann evtl. auch in dem Prozess Vermieter-Mieter schon zu lasten von B entschieden werden? Ist es ratsam das A den Teil von B übernimmt, in Hinsicht auf ein Mahnverfahren, was A dann gegen B einleitet? Oder sollte A nur seinen Teil der Mietschuld bezahlen um in dem Mahnverfahren auch gegen B vorgehen zu können? Danke für die schnelle Antwort. |
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| AW: Partner zahlt in der Restlaufzeit seinen Mietbeitrag nicht A könnte die gesamte Miete bezahlen und den Teil von B einklagen. Allerdings wenn er sich vorher mit dem Vermieter verständigt, könnte er erreichen, dass die Kaution an ihn ausgezahlt wird und er die Kaution aufteilt und den Mietbetrag von B aus dessen Kautionsanteil einbehält. |
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