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Parkplätze anders angeordnet

Dies ist eine Diskussion zu Parkplätze anders angeordnet innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 20:33
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Parkplätze anders angeordnet

Liebe Forianer,

zuerst möchte ich allen ein gutes neues Jahr wünschen.

Leider habe ich wieder einen fiktiven Fall:

Angenommen, es besteht eine Wohnung mit Terrasse. Direkt vor der Terrasse befinden sich drei Parkplätze von denen zwei der Terrassen-Wohnung zugehörig sind (West-Ausrichtung). Direkt im Anschluss befinden sich zwei abschließbare Garagen, die der VM als Eigenbedarf nutzt. Der Parkplatz grenzt ohne Umzäunung an der Nordseite an einen öffentlichen Weg an.

An der Nordseite des Hauses befindet sich auch ein schmaler Streifen zum Grundstück gehörend, der parallel ohne Umzäunung an den öffentlichen Weg grenzt.

Jetzt ordnet der fiktive VM dem M an, dass er seine 2 Fahrzeuge an der Nordseite des Hauses parken soll, obwohl die Fahrzeuge dann zwangsläufig zum Teil auf dem öffentlichen Weg stehen (ca. 50cm). Der öffentliche Weg hätte anschließend eine "Restbreite" von 2,10 Meter. Vorher war dieser Parkplatz nur von einem Auto genutzt wurden, der dann vor der Terrasse von Mieter M parken soll.

VM würde als Begründung angeben, dass eine der Garagen künftig vermietet wird.

Kann Mieter M die Anordnung anfechten bzw. ablehnen? Oder bestünde Seitens des Vermieters VM ein Anspruch auf Schadensersatz für die künftig nicht vermietbare Garage?

Vielen Dank für die Antworten.

Ich weiß, es ist schwierig sich die fiktiven Begebenheiten vorzustellen. Ich habe mir für dieses Szenario eine Skizze ausgedacht, die den fiktiven Rahmenbedingungen in Etwa entsprechen könnte...
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Alt 01.01.2012, 20:45
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AW: Parkplätze anders angeordnet

was steht denn im mietvertrag über diese stellplätze?
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Alt 01.01.2012, 21:02
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AW: Parkplätze anders angeordnet

Also in diesem Fall würde nur im Mietvertag stehen "2 Stellplätze".

Mündlich wurde vereinbart, dass die Parkplätze vor der Terrasse zu nutzen sind (was ja auch sinnvoll wäre).

Nach einem Jahr plötzlich, die andere "Anordnung"
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  #4 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 23:04
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AW: Parkplätze anders angeordnet

Nach meinem Verständnis sind die zwei zunächst zugewiesenen Parkplätze vermietet. Der Mieter müsste einer Änderung zu seinen Ungunsten nicht zustimmen.
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  #5 (permalink)  
Alt 01.01.2012, 23:20
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AW: Parkplätze anders angeordnet

dem schließe ich mich an. zumindest unter der vorgabe, dass die neu zugeweisenen plätze zum teil auf einen weg ragen und nicht kplt. auf dem grundstück des vermieters liegen. das muss sicher nicht hingenommen werden.
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  #6 (permalink)  
Alt 02.01.2012, 08:40
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AW: Parkplätze anders angeordnet

Super, vielen Dank
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Alt 02.01.2012, 10:39
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AW: Parkplätze anders angeordnet

M.E. hat der V keine bestimmten Abstellplätze vermietet. Deshalb kann er auch eine solche Änderung vornehmen. Garagen benötigen eine Zufahrtsmöglichkaeit.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
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Alt 02.01.2012, 10:42
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AW: Parkplätze anders angeordnet

Man muss dazu erwähnen (sorry, dass es jetzt erst kommt), dass V keine Fahrzeuge in den Garagen hat, sondern einfach nur Gerümpel. Deswegen hat V auch M die Parkplätze vor der Garage (& Terrasse) zugeteilt. Allerdings wurde M mitgeteilt, dass die Garagen nicht zu vermieten sind (M hatte bei Einzug extra danach gefragt)

Für die ursprüngliche Zuteilung der Parkplätze gibt es auch Zeugen.
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Alt 02.01.2012, 12:24
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AW: Parkplätze anders angeordnet

Wie ist das zu verstehen?

Verhindern die geparkten Fahrzeuge die Zufahrt zu den Garagen? Im TE hieß es, die Garagen seien daneben...
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Alt 02.01.2012, 12:38
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AW: Parkplätze anders angeordnet

Ja gut, ich habe "direkt im Anschluss" geschrieben. Aber grundsätzlich versperren die Parkplätze die Zufahrt zu den verschließbaren Garagen. Was aber laut V kein Problem darstellte, weil diese nicht vermietet werden sind und als Abstellraum für V dienen.

Nach einem Jahr sollten die Plätze frei gemacht werden, weil die Garagen doch vermietet werden sollen. Für M wäre dies aber ein Problem, da nun ein Teil eines Fahrzeugs in einen ohnehin schmalen öffentlichen Weg ragen würde.

Noch als Hintergrund, warum dieses Thema für einen Mieter interessant ist:

Die Aufforderung des Stellplatzwechsels erfolgte eine Woche nach Androhung von M an V, Anzeige wegen Hausfriedensbruch zu erstatten, da V nahezu täglich rund 6-8 Stunden (Mo-Sa) auf den Parkplätzen und (gleichzeitig aufgrund der baulichen Gegebenheiten) vor der Terrasse von M herumlungert.
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