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Parkett kaputt, mit Gesundheitsrisiko

Dies ist eine Diskussion zu Parkett kaputt, mit Gesundheitsrisiko innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 30.04.2012, 08:54
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Parkett kaputt, mit Gesundheitsrisiko

Hallo zusammen!

folgender fiktiver Fall:

Mieter M bewohnt eine Wohnung, die 2009 teilsaniert (teilweise Fußböden, Heizungsanlage, Sanitärbereich, etc) wurde. Im Wohnzimmer jedoch wurde der Fußboden, der aus vor ca. 50 Jahre altem Echtholzparkett besteht, nicht erneuert.
Bei diesem hat sich im Laufe der Zeit der Untergrund, zersetzt o. ä.
Eine Parkettdiele ist eingekracht und Mieter M ist dabei gestürzt ohne sich jedoch größere Verletzungen zuzuziehen.
M hat Vermieter VM umgehend über den Schaden informiert. VM hat den Schaden zwar von eiem Handwerker reparieren lassen, nach dessen Aussage die Reparatur nur "Flickschusterei" sei und das nicht lange halten wird.
Nun hat M jedoch das Problem, dass an anderer Stelle nun eben ein anderes Brett gebrochen ist und fast wieder gestürzt ist.
Da dem M bekannt ist, dass VM nur äußerst ungerne - aufgrund der durch den nicht vollständig bekannten Untergrund noch unbekannten Kosten - einen vollständigen neuen Fußboden verlegen lassen will, hat M nun Ansgt, dass die Parkettdielen nach und nach alle durchbrechen, was im Zweifel ja auch einen gesundheitlichen Schaden herbeiführen kann, und die bisherige Wohnqualität auch deutlich nachgelassen hat.

Welche Möglichkeiten hat M jetzt?
Darf er die Miete kürzen? Wenn ja, um wieviel Prozent?
Welche Fristen müssen eingehalten werden?

Vielen Dank schon mal für eine mögliche Hilfestellung bei diesem Fallbeispiel.
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  #2 (permalink)  
Alt 30.04.2012, 11:08
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AW: Parkett kaputt, mit Gesundheitsrisiko

Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, da eine Mietminderung per Gesetz eintritt (§ 536 BGB). Die Mietminderung wird von der Bruttomiete berechnet und direkt mit der Mietzahlung verrechnet.
Der Mieter ist für Höhe und Dauer beweispflichtig.

Feste Minderungssätze gibt es nicht, da es sich grundsätzlich um Einzelfallbeurteilungen und um Einzelfallurteile handelt.

Ein Beispielurteil:

Lose Stäbe, Fugen und Höhenunterschiede am Parkettboden - Mietminderung 6%
Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2002, Az. 63 S 54/00
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  #3 (permalink)  
Alt 30.04.2012, 11:13
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AW: Parkett kaputt, mit Gesundheitsrisiko

Mietminderung aus Angst vor Schäden gibt es wohl nicht, da müssten schon richtige Beschädigungen her.

Nicht ernst gemeint:
Vielleicht könnte der fiktive Mieter einen übergewichtigen Freund zu einer Übungsstunde Rock'n'Roll einladen?
Casa likes this.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.04.2012, 11:38
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AW: Parkett kaputt, mit Gesundheitsrisiko

Zitat:
Zitat von Ron-Wide Beitrag anzeigen
Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, da eine Mietminderung per Gesetz eintritt (§ 536 BGB). Die Mietminderung wird von der Bruttomiete berechnet und direkt mit der Mietzahlung verrechnet.
Der Mieter ist für Höhe und Dauer beweispflichtig.

Feste Minderungssätze gibt es nicht, da es sich grundsätzlich um Einzelfallbeurteilungen und um Einzelfallurteile handelt.

Ein Beispielurteil:

Lose Stäbe, Fugen und Höhenunterschiede am Parkettboden - Mietminderung 6%
Gericht: Landgericht Berlin, Urteil vom 15.03.2002, Az. 63 S 54/00
Vielen Dank!
Also würde der fiktive Mieter im Zweifelsfall um eine fachanwaltliche Beratung nicht drumrumkommen, nehme ich an.

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Mietminderung aus Angst vor Schäden gibt es wohl nicht, da müssten schon richtige Beschädigungen her.
Es sind ja bereits 2 Schäden aufgetreten, davon einer repariert.
Der fiktive Mieter kann sich in diesem Zimmer jedoch kaum noch bewegen, ohne Angst zu haben, sich die Knochen zu brechen.
Ergo kann er dieses Zimmer nicht mehr wirklich nutzen.

Zitat:
Zitat von 772 Beitrag anzeigen
Nicht ernst gemeint:
Vielleicht könnte der fiktive Mieter einen übergewichtigen Freund zu einer Übungsstunde Rock'n'Roll einladen?
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  #5 (permalink)  
Alt 30.04.2012, 19:51
772 772 ist gerade online
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AW: Parkett kaputt, mit Gesundheitsrisiko

Ja, vielleicht könnte man aus zwei "Durchbrüchen" und den Äußerungen des Handwerkers auf eine Nutzungseinschränkung schließen. Dann bräuchte man noch eine kompetente Aussage zu der Einschränkung, aber von wem? Ein Privatgutachten hat den Nachteil, dass es vor Gericht nichts nutzt und voll bezahlt werden muss. Gäbe es da eine amtliche Stelle, Bauaufsicht oder so?
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  #6 (permalink)  
Alt 30.04.2012, 20:06
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AW: Parkett kaputt, mit Gesundheitsrisiko

Also einen Gutachter kann sich der fiktive Mieter nicht leisten.

Er möchte auch erst mal nichts krasses unternehmen, nur Argumente in der Hand haben, falls der fiktive Vermieter nicht "spurt".
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