Dies ist eine Diskussion zu Parkett Absxchleifen Und Versiegeln Bei Auszug ??? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Parkett Absxchleifen Und Versiegeln Bei Auszug ??? Muss allerdings dazu sagen das ich diese Klausel im Mietvertrag stehen habe und sie auch damals mit unterschrieben habe.... Vielleicht gibt es ja ein Urteil das solche Vertragsklauseln unwirksam sind ...... |
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| AW: Parkett Absxchleifen Und Versiegeln Bei Auszug ??? Hallo, AG Leipzig, Urteil vom 13. 5. 2004 - 167 C 12622/03 · abgedruckt in NJW-RR 2004, 1378. Aus den Gründen: "Soweit die Kl. wegen der nach Auszug der Bekl. erfolgten Reparaturarbeiten des Parkettbodens eine Forderung in Höhe von 1127,20 Euro geltend macht, ist diese Forderung nicht berechtigt. Bei den von der Kl. in Rechnung gestellten Reparaturleistungen - Abziehen und Abschleifen des Parkettbodens sowie Anfertigung und Einbau eines neuen Parkettbodens - handelt es sich nicht um übliche Schönheitsreparaturen, sondern um eine typische Instandsetzungsmaßnahme, die regelmäßig den Vermieter trifft. Der Kl. steht ein Schadensersatzanspruch wegen positiver Vertragsverletzung (§ 280 BGB) oder aus anderem Grund nicht zu. Der Mieter ist zum Schadensersatz gegenüber seinem Vermieter nur dann verpflichtet, wenn er das Mietobjekt über den vereinbarten und mit dem Mietzins abgegoltenen üblichen vertragsgemäßen Gebrauch hinaus nutzt. (...)" Eine solche Klausel, wie Sie sie vorgetragen haben, wäre m.E. überraschend und daher nichtig, wenn sie in einem Formularmietvertrag steht. Zudem benachteiligt sie den Mieter unangemessen. Das wäre vergleichbar der Problematik der starren Renovierungsfristen. Was aber möglich wäre, wäre die Regelung etwa dergestalt: Der Mieter haftet für alle durch unsachgemäße, insbesondere nicht dem Vertragszweck entsprechende Benutzung der Mietsache entstandenen Schäden, soweit er diese schuldhaft verursacht hat. Als unsachgemäße Benutzung der Mietsache sind insbesondere die übermäßige Beanspruchung des Parkettfußbodens durch Pfennigabsätze o.ä. zu sehen. etc. pp. Gruß! Carsten
__________________ Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall. - SG Hildesheim - S 11 U 172/96. |
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| AW: Parkett Absxchleifen Und Versiegeln Bei Auszug ??? Danke für die Antwort .......es handelt sich in der Wohnung um eine Gesamtfläche von 50 qm Parkett die abgeschliffen und versiegelt werden müssten , dass sind bestimmt kosten über 1000 , es sind normale Abnutzungspuren auf dem Parkett erkennbar , sprich kleine Dellen an denen mal Gegenstände runtergefallen sind wie es wohl in jedem Haushalt mal vorkommt und ein Holzboden ist nunmal auch nicht aus Beton ........Eine Stelle im Parkett ist allerdings auch durch meine Schuld kaputt , aber es ist möglich diese zu ersetzen ohne direkt den ganzen boden abschleifen zu müssen und zu versiegeln......Leider habe ich keine Ahnung von Mietrecht ,allerdings habe ich grad das GEfühl das mein Vermieter die Wohnung für den Nachmieter gerne auf Kosten meiner Kaution komplett renovieren will....... |
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| AW: Parkett Absxchleifen Und Versiegeln Bei Auszug ??? Hallo magu, kämpfen Sie um Ihr Recht. Melden Sie eventuelle Forderungen Ihrer Haftpflichtversicherung; die übernimmt im Zweifelsfall auch die Rechtsverfolgung Ihrer Interessen. Allerdings muß ich Sie bitten, das nächste Mal den Sachverhalt allgemein gehalten zu formulieren. Konkrete Rechtsratschläge sind in diesem Forum insgesamt nicht erwünscht (siehe: Forenbenutzungsregeln). Gruß! Carsten
__________________ Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall. - SG Hildesheim - S 11 U 172/96. |
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| AW: Parkett Absxchleifen Und Versiegeln Bei Auszug ??? http://www.mieterverein-muenchen.de/...eparaturen.htm Dem entnehme ich: 1. Die Generalverpflichtung beim Auszug zu renovieren ist unwirksam, da sie den tatsächlichen Zustand der Wohnung nicht berücksichtigt. 2. Die Erneuerung (abschleifen) von Parkett ist keine "Schönheitsreparatur" die auf den Mieter übertragbar wäre. Eine solche Klausel im Mietvertrag ist unwirksam. Sachbeschädigungen durch unsachgemäßen Gebrauch sind natürlich anders zu händeln. ------------------------------------------------------------ Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! Geändert von snibchi (25.10.2006 um 17:03 Uhr). |
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| AW: Parkett Absxchleifen Und Versiegeln Bei Auszug ??? Hallo snibchi, vielen Dank für Ihren Link - der dort aufgeführte Beitrag erklärt das gesamte Thema noch einmal sehr anschaulich und auch für den Nicht-Juristen verständlich. In der Tat ist es so, daß zahlreiche alte Formularmietverträge Klauseln enthalten, die durch die neuere Rechtsprechung obsolet geworden sind. Dazu zählen etwa starre Renovierungsfristen etc. Aber Vorsicht: Bestätigt der Mieter in einem separaten Schreiben, daß er für die Renovierung der Mietsache über den Kreis von Schönheitsreparaturen hinaus aufkommen will, so ist eine solche Vereinbarung generell zulässig und wirksam. Gruß! Carsten
__________________ Arbeitnehmer, die vier Stunden nach Beendigung eines Lehrgangstages in der Hotelbar vom Hocker fallen, haben keine Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Es handelt sich nicht um einen Arbeitsunfall. - SG Hildesheim - S 11 U 172/96. |
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