Dies ist eine Diskussion zu Pacht nach Hauiskauf innerhalb des Forums Mietrecht
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| Pacht nach Hauiskauf ich hätte da mal einen Fall: Folgender Sachverhalt mal angenommen: Jemand hat ein Haus gekauft mit einem ca 5000 qm Grundstück, von denen ca 2500 qm als Landwirtschaftliche Nutzfläche genutzt wird. Nach Aussage des Verkäufers besteht kein Pachtvertrag (wurde auch im notariellen Kaufvertrag so festgehalten). Nur ist das Problem, dass der Landwirt der das Feld bewirtschaftet noch angesäht hat. Da ihm dies vom damaligen "Nocheigentümer" gestattet worden ist, obwohl die Parteien zum damaligen Zeitpunkt schon über den Kaufpreis usw. einig waren. Da der neue Besitzer das Feld jedoch aus gewerblichen Gründen benötigt dachten diese daran, dem Landwirt aus ihrer Sicht kulanterweise das Saatgut mit 100,00 zu ersetzten, jetzt möchte dieser jedoch von eine Zahlung für den Ernteausfall, mit den Worten " Verkauf bicht Pacht nicht..." Jetzt die Fragen: Besteht ein Pachtvertrag ( Gewohnheitsrecht da Nutzung des Feldes ca. 3 Jahre )? Hat der Landwirt einen Anspruch auf Ernteausfall und wenn ja, wer muss dafür aufkommen??? Was denkt Ihr darüber? Vielen lieben Dank engupa |
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| AW: Pacht nach Hauiskauf es muss dem landwirt schriftlich mitgeteilt sein,dass die bewirtschaftung unzulässig ist und kein pachtvertrag besteht,als er ackerte und bestellte, und zwar unverzüglich. wurde bisher alles nur mündlich vereinbart, wird es schwierig mit den aussagen.was ist glaubwürdig. Wenn man zulässt,dass der Landwirt ,ein Feld bestellt, und nicht protestiert,hat man sozusagen mündliche pachtverlängerung zugestimmt, jahr um jahr.. aber ich würde mit bauernverband mich beraten oder anfrage bei landwirtschaftsgericht machen, welcher anwalt auf landwirtschaftrechts spezialisiert ist.. eine beratung im preis vorher vereinabren..dann weiss man es genauer.. herzlicher gruß |
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