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Ohne Mülltonne weniger Miete - Nachfrage zum urteil

Dies ist eine Diskussion zu Ohne Mülltonne weniger Miete - Nachfrage zum urteil innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 29.11.2007, 19:01
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Ohne Mülltonne weniger Miete - Nachfrage zum urteil

also hier mal das urteil:
http://www.juraforum.de/forum/t3306/s.html


dazu hat a nun ein paar fiktive nachfragen.

- was ist wenn die vom vermieter gestellte mülltonne unmitteilbar nach entleerung der müllabfuhr (ja meisstens morgends während man auf der arbeit ist) entwendet wird.
wer hat den ersatz zu zahlen, mieter oder vermieter ?

- wenn in der stadt ein mülltrennungssystem besteht, hausmüll, lvp, papier, glas
reicht es wenn der vermieter nur die Hausmülltonne stellt, oder ist er verpflichtet zusätzliche tonnen/bzw behälter für die anderen müllsorten bereitzustellen ?
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Alt 30.11.2007, 17:18
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AW: Ohne Mülltonne weniger Miete - Nachfrage zum urteil

1) Ersatz hat der Vermieter zu leisten. Vorher würde ich aber mal in der Nachbarschaft nachschauen ob nicht hier jemand plötzlich eine Tonne mehr hat. Bewährt hat sich, auf Tonnen unverwechselbare Aufkleber zu kleben.

2) Ein Vermieter sollte sich an der Mülltrennung beteiligen, denn schließlich kann es auch Mieter geben, die das machen möchten. Normalerweise ist das von der Stadt aber vorgegeben. Ob es verpflichtend ist vermag ich nicht zu sagen. Wird das in einer Stadt aber so gemacht, so können die Müllfahrer Tonnen, die nicht richtig befüllt sind, auch mal ungeleert stehen lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 30.11.2007, 22:18
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AW: Ohne Mülltonne weniger Miete - Nachfrage zum urteil

hallo,

erstmal danke, dass du dich der sache angenommen hast


müsste A denn dafür sorge tragen, dass die tonne umgehend nach der entleerung wieder ins haus gestellt wird, oder könnte das reinholen der tonne auch wie üblich erst gegen abend erfolgen, nachdem man von der arbeit gekommen ist ?

A hat angst, dass man ihm zb im wiederholungsfalle evtl unterstellen könnte die entwendung der tonne zu begünstigen wenn diese mal bis abend draussen steht (bzw dann nichtmehr da steht und er zb im rahmen der fahrlässigkeit den schaden doch zahlen müsste.

oder müsste der vermieter selbst dann für ersatz sorgen wenn die tonne zb erst um 15:00 geklaut wird, weil man sie halt vorher noch NICHT reinholen konnte weil man auf der arbeit war und dies aber ein allgemein übliches handeln ist ?

beläuft sich die ersatzpflicht des vermieters auch auf die Müll-Jahres-Plakette ?
(also dieser Aufkleber, der jährlich ca 70 euro kostet und ohne den die tonne nicht geleert wird)
denn wenn mülltonne weg, ist die darauf klebende plakette ja logischerweise auch weg und ersatz muss her.




PS: die mülltonne war nimma wieder gesehen, auch nicht in der nachbarschaft..

wäre ja auch schön blöde einfach nachbars tonne für sein eigen zu erklären. angeblich existieren hier sogar art gangs die mit hängern die tonnen einsammeln.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2007, 11:40
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AW: Ohne Mülltonne weniger Miete - Nachfrage zum urteil

Niemand ist verpflichtet den ganzen Tag zu Hause zu bleiben um Tonnen vor Diebstahl zu schützen. Das wäre ein ziemlich abwegiger Gedanke.
Kenne leider keinen Tonnenklau, nur Nachbarn, die aus Versehen mal die falsche Tonne greifen (gerne die saubere).
Müll-Jahres-Plaketten kenne ich auch nicht.
Normalerweise, so ist jedenfalls in unserem Kreis, werden kaputte oder fehlende Tonnen von der Stadt umsonst ausgetauscht. Schließlich zahlt man Müllgebühren dafür. Hier hilft nur, sich bei der Stadt/Kreis beim Amt für Abfallwirtschaft zu erkundigen.
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