Dies ist eine Diskussion zu Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet innerhalb des Forums Mietrecht
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| Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet gesetzt den Fall, ein Vermieter sagt (nur mündlich) bei der Wohnungsübergabe einer ziemlich heruntergekommen Altbauwohnung, dass die neuen Mieter renovieren können, was sie wollen, er aber nichts dafür zahlt. Die Mieter lassen sich darauf ein und schleifen alle Parkettböden (fast fachmännisch) und den Terracottaboden in der Küche ab. Auf diesem befindet sich zum Einzugszeitpunkt ein völlig unansehnlicher Linoleumboden, ca 25 Jahre alt, unter dem die Vormieter (die dort 30 Jahre wohnten) Estrich zum Begradigen auf die Terracottafliesen aufgebracht haben. Das Abschleifen dieses Bodens ist höchst anspruchsvoll und erfolgt nicht fachmännisch, es verbleiben deutlich sichtbare Schleifspuren in den nicht mit Möbeln bestellten Flächen. Die weiteren Flächen werden nicht geschliffen. Bei Auszug wird die Wohnung bei Tageslicht von dem Vermieterehepaar, den alten und den neuen Mietern begangen und ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses lautet "in ordentlichem Zustand nach Augenschein übernommen". Die neuen Mieter besprechen mit dem Vermieter, die restlichen Flächen zu schleifen. 2 Monate nach der Wohnungsübergabe fordert der Vermieter von den alten Mietern Schadenersatz wegen nicht fachmännischen Schleifens und Beschädigens des Terracottabodens. 1. Kann ein solch offensichtlicher Schaden nachträglich beanstandet werden? Lt. allem, was hier zu lesen ist, hätte es im Übergabeprotokoll stehen müssen. 2. Liegt der Fall anders, wenn der Vermieter unterstellt, der Boden sei, evtl. vorsätzlich, beschädigt worden? Gibt es da einen anderen Schadenersatzanspruch als den, den er mit dem Übergabeprotoll eigentlich aufgegeben hat? Vielen Dank. |
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| AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet Zitat:
2. Wurde ein Protokoll erstellt in dem die Mietsache als einwandfrei übergeben dokumentiert wurde, liegt es am Vermieter Tatsachen darzulegen, welche diesen Gesinnungswechsel im Nachhinein begründen.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet Wer hat denn wann die Böden "geschliffen"? (Alte Mieter, neue...) |
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| AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet Das Übergabeprotokoll gilt, punktum. was darin nicht festgehalten wurde kann auch nicht nachgefordert werden. Hatte einen ähnlichen fall im Bekanntenkreis und diese Aussage stammt von einem Anwalt. Da die Übergabe bei Tageslicht war und es um einen ganzen Boden geht kann man auch kaum von einem versteckten Mangel reden. Das ist nun allein Sache des Vermieters!. Die Mieter können sich also zurücklehnen und müssen sich nicht mit Sorgen quälen.... es gibt hier keine Ansprüche des Vermieters mehr. http://www.immobilienscout24.de/de/u...gdmbdl0175.jsp 2. absatz letzte sätze..... Alles Gute!
__________________ PS ich gebe nur weiter was ich zu wissen meine und muss nicht recht haben ;-) |
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| AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet Die alten Mieter haben die Böden im Rahmen der Renovierung in den ersten Monaten nach Einzug selbst geschliffen, also vor ca. 3 Jahren. |
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| AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet [QUOTE] Zitat:
Es ist angesichtes dieses Zitat:
Darüber hinaus ist diese Zitat:
Deshalb dürfte eine Schedensersatz auch aus diesem Grunde nicht un Betracht kommen.
__________________ Gruß Dr. Kamphausen |
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