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Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet

Dies ist eine Diskussion zu Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.07.2009, 17:44
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Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet

Hallo ,

gesetzt den Fall, ein Vermieter sagt (nur mündlich) bei der Wohnungsübergabe einer ziemlich heruntergekommen Altbauwohnung, dass die neuen Mieter renovieren können, was sie wollen, er aber nichts dafür zahlt. Die Mieter lassen sich darauf ein und schleifen alle Parkettböden (fast fachmännisch) und den Terracottaboden in der Küche ab. Auf diesem befindet sich zum Einzugszeitpunkt ein völlig unansehnlicher Linoleumboden, ca 25 Jahre alt, unter dem die Vormieter (die dort 30 Jahre wohnten) Estrich zum Begradigen auf die Terracottafliesen aufgebracht haben. Das Abschleifen dieses Bodens ist höchst anspruchsvoll und erfolgt nicht fachmännisch, es verbleiben deutlich sichtbare Schleifspuren in den nicht mit Möbeln bestellten Flächen. Die weiteren Flächen werden nicht geschliffen. Bei Auszug wird die Wohnung bei Tageslicht von dem Vermieterehepaar, den alten und den neuen Mietern begangen und ein Übergabeprotokoll erstellt. Dieses lautet "in ordentlichem Zustand nach Augenschein übernommen". Die neuen Mieter besprechen mit dem Vermieter, die restlichen Flächen zu schleifen. 2 Monate nach der Wohnungsübergabe fordert der Vermieter von den alten Mietern Schadenersatz wegen nicht fachmännischen Schleifens und Beschädigens des Terracottabodens.
1. Kann ein solch offensichtlicher Schaden nachträglich beanstandet werden? Lt. allem, was hier zu lesen ist, hätte es im Übergabeprotokoll stehen müssen.
2. Liegt der Fall anders, wenn der Vermieter unterstellt, der Boden sei, evtl. vorsätzlich, beschädigt worden? Gibt es da einen anderen Schadenersatzanspruch als den, den er mit dem Übergabeprotoll eigentlich aufgegeben hat?
Vielen Dank.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.07.2009, 20:59
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AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet

Zitat:
Zitat von fley
1. Kann ein solch offensichtlicher Schaden nachträglich beanstandet werden? Lt. allem, was hier zu lesen ist, hätte es im Übergabeprotokoll stehen müssen.
2. Liegt der Fall anders, wenn der Vermieter unterstellt, der Boden sei, evtl. vorsätzlich, beschädigt worden? Gibt es da einen anderen Schadenersatzanspruch als den, den er mit dem Übergabeprotoll eigentlich aufgegeben hat?
Vielen Dank.
1. Läßt sich der Mieter auf eine solche Aktion ein und beschädigt dabei das Eigentum des Vermieters, haftet der Mieter für sein Verursachen. Es spielt nur versicherungstechnisch eine Rolle, ob Vorsatz hier vor liegt. Im Resultat haftet der Mieter, wenn die Haftung nicht vertraglich ausgeschlossen wurde.
2. Wurde ein Protokoll erstellt in dem die Mietsache als einwandfrei übergeben dokumentiert wurde, liegt es am Vermieter Tatsachen darzulegen, welche diesen Gesinnungswechsel im Nachhinein begründen.
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2009, 12:40
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AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet

Wer hat denn wann die Böden "geschliffen"? (Alte Mieter, neue...)
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2009, 19:43
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AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet

Das Übergabeprotokoll gilt, punktum.

was darin nicht festgehalten wurde kann auch nicht nachgefordert werden.

Hatte einen ähnlichen fall im Bekanntenkreis und diese Aussage stammt von einem Anwalt.

Da die Übergabe bei Tageslicht war und es um einen ganzen Boden geht kann man auch kaum von einem versteckten Mangel reden.

Das ist nun allein Sache des Vermieters!. Die Mieter können sich also zurücklehnen und müssen sich nicht mit Sorgen quälen.... es gibt hier keine Ansprüche des Vermieters mehr.

http://www.immobilienscout24.de/de/u...gdmbdl0175.jsp

2. absatz letzte sätze.....

Alles Gute!
__________________
PS ich gebe nur weiter was ich zu wissen meine und muss nicht recht haben ;-)
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Alt 09.07.2009, 12:32
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AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet

Die alten Mieter haben die Böden im Rahmen der Renovierung in den ersten Monaten nach Einzug selbst geschliffen, also vor ca. 3 Jahren.
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  #6 (permalink)  
Alt 09.07.2009, 16:18
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AW: Offensichtlicher Mangel nachträglich beanstandet

[QUOTE]
Zitat:
Zitat von lillielefaye
Das Übergabeprotokoll gilt, punktum.
was darin nicht festgehalten wurde kann auch nicht nachgefordert werden.
Da die Übergabe bei Tageslicht war und es um einen ganzen Boden geht kann man auch kaum von einem versteckten Mangel reden.
Anzumerken ist folgendes:

Es ist angesichtes dieses
Zitat:
gesetzt den Fall, ein Vermieter sagt (nur mündlich) bei der Wohnungsübergabe einer ziemlich heruntergekommen Altbauwohnung, dass die neuen Mieter renovieren können, was sie wollen, er aber nichts dafür zahlt. Die Mieter lassen sich darauf ein und schleifen alle Parkettböden (fast fachmännisch) und den Terracottaboden in der Küche ab. Auf diesem befindet sich zum Einzugszeitpunkt ein völlig unansehnlicher Linoleumboden, ca 25 Jahre alt, unter dem die Vormieter (die dort 30 Jahre wohnten) Estrich zum Begradigen auf die Terracottafliesen aufgebracht haben. Das Abschleifen dieses Bodens ist höchst anspruchsvoll und erfolgt nicht fachmännisch...
Zustandes sehr zweifelhaft, ob ein Schaden vorliegt.

Darüber hinaus ist diese
Zitat:
dass die neuen Mieter renovieren können, was sie wollen, er aber nichts dafür zahlt...
Gestattung des Vermieters durchaus als Einwilligung in zumindest fahrlässige Schlechtleistungen, zu denen auch die nicht fachmännische Ausführung dieser Arbeiten gehört, zu verstehen.

Deshalb dürfte eine Schedensersatz auch aus diesem Grunde nicht un Betracht kommen.
__________________
Gruß
Dr. Kamphausen
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