Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Nutzung Kellerraum

Dies ist eine Diskussion zu Nutzung Kellerraum innerhalb des Forums Mietrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 11:48
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Jun 2007
Beiträge: 74
Keine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Mimi125 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Nutzung Kellerraum

Folgender fiktiver Fall:

Eine Mieterin wohnt seit 6 Jahren in einer Wohnung. Diese wohnung hat keinen Waschmaschinenanschluss. Deshalb darf sie eine Ecke eines Kellerraums nutzen, wo ein Wasserhahn und ein Abfluss ist. Irgenwann treten Schwierigkeiten auf, weil die Mieterin der letzten Nebenkostenabrechnung widerspricht und diese auch nicht bezahlt, solange die Sachlage nicht geklärt ist. Der Vermieter schreibt der Mieterindaraufhin irgendwann einen Brief, in dem er die Erlaubnis zur Nutzung dieser Kellerraumecke widerruft und die Mieterin auffordert, innerhalb von 3 Tagen ihre Waschmaschine und ihren Trockner zu entfernen, ansonsten wird es kostenpflichtig entsorgt. Das macht die Mieterin jedoch nicht und irgendwann stehen ihre Waschmaschine und der Trockner im Kellergang und der Raum ist abgesperrt.die Mieterin beschwert sich und der Vermieter sagt, dass er nicht verpflichtet ist, in ihrer Wohnung einen Waschmaschinenanschluss zu installieren, da man jede Waschmaschine mit einem entsprechenden Adapter an jeden Wasserhahn anschließen kann und das Abwasser in eine Toilette oder die Badewanne fließen lassen kann.Im Mietvertrag steht leider nichts über den Kellerraum.Was kann die Mieterin nun tun?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 16:30
772 772 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2010
Ort: Bayern
Beiträge: 4.212
100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)100% positive Bewertungen (4212 Beiträge, 239 Bewertungen)  
AW: Nutzung Kellerraum

Wenn der Stellplatz für die Waschmaschine nicht im Mietvertrag erwähnt ist oder nachweisbar als Nebenbedingung mündlich ausgehandelt wurde, dann wird die fiktive Mieterin ihre Geräte schnellstens in ihre Wohnung bringen müssen. Technisch stimmt die Aussage des Vermieters zum Anschluss, und es gibt ja auch Waschsalons zum Ausweichen.

Geändert von 772 (23.01.2012 um 15:24 Uhr). Grund: Typo
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 12:59
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2008
Beiträge: 11.699
98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)98% positive Bewertungen (11699 Beiträge, 500 Bewertungen)  
AW: Nutzung Kellerraum

M.E. gilt die jahrelange "Übung" des einstmals zugewiesenen Platzes als Vereinbarung (analog zu einem Auto-Abstellplatz). Das jetzige Verhalten des Vermieters "riecht" stark nach Schikane.
__________________
Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain)
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 13:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.674
98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2674 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Nutzung Kellerraum

@schielu,

die jahrelange kostenlose Übung könnte aber auch eine leihweise Überlassung sein, die frist- und grundlos beendet werden kann.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Kellerraum räumen? Immobilienrecht 01.06.2010 10:41
Kellerraum räumen? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 31.05.2010 19:03
Kellerraum = Geschäftsraum? Strafrecht - Examensvorbereitung 17.09.2009 14:15
Kellerraum zugestellt Mietrecht 29.08.2009 11:48
beheizbarer Kellerraum Mietrecht 04.05.2009 13:38





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Mietrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN