Dies ist eine Diskussion zu Nutzung Kellerraum innerhalb des Forums Mietrecht
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| Nutzung Kellerraum Eine Mieterin wohnt seit 6 Jahren in einer Wohnung. Diese wohnung hat keinen Waschmaschinenanschluss. Deshalb darf sie eine Ecke eines Kellerraums nutzen, wo ein Wasserhahn und ein Abfluss ist. Irgenwann treten Schwierigkeiten auf, weil die Mieterin der letzten Nebenkostenabrechnung widerspricht und diese auch nicht bezahlt, solange die Sachlage nicht geklärt ist. Der Vermieter schreibt der Mieterindaraufhin irgendwann einen Brief, in dem er die Erlaubnis zur Nutzung dieser Kellerraumecke widerruft und die Mieterin auffordert, innerhalb von 3 Tagen ihre Waschmaschine und ihren Trockner zu entfernen, ansonsten wird es kostenpflichtig entsorgt. Das macht die Mieterin jedoch nicht und irgendwann stehen ihre Waschmaschine und der Trockner im Kellergang und der Raum ist abgesperrt.die Mieterin beschwert sich und der Vermieter sagt, dass er nicht verpflichtet ist, in ihrer Wohnung einen Waschmaschinenanschluss zu installieren, da man jede Waschmaschine mit einem entsprechenden Adapter an jeden Wasserhahn anschließen kann und das Abwasser in eine Toilette oder die Badewanne fließen lassen kann.Im Mietvertrag steht leider nichts über den Kellerraum.Was kann die Mieterin nun tun? |
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| AW: Nutzung Kellerraum Wenn der Stellplatz für die Waschmaschine nicht im Mietvertrag erwähnt ist oder nachweisbar als Nebenbedingung mündlich ausgehandelt wurde, dann wird die fiktive Mieterin ihre Geräte schnellstens in ihre Wohnung bringen müssen. Technisch stimmt die Aussage des Vermieters zum Anschluss, und es gibt ja auch Waschsalons zum Ausweichen. Geändert von 772 (23.01.2012 um 15:24 Uhr). Grund: Typo |
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| AW: Nutzung Kellerraum M.E. gilt die jahrelange "Übung" des einstmals zugewiesenen Platzes als Vereinbarung (analog zu einem Auto-Abstellplatz). Das jetzige Verhalten des Vermieters "riecht" stark nach Schikane.
__________________ Das Recht auf Dummheit gehört zur Garantie der freien Entfaltung der Persönlichkeit. (Mark Twain) |
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| AW: Nutzung Kellerraum @schielu, die jahrelange kostenlose Übung könnte aber auch eine leihweise Überlassung sein, die frist- und grundlos beendet werden kann.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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