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Notunterküfte

Dies ist eine Diskussion zu Notunterküfte innerhalb des Forums Mietrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 01:21
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Notunterküfte

Mal angenommen es gibt da eine Person die in einer Notunterkunft mit seiner Lebensgefährtin lebt.
Die aber zwei getrennte Wohnbereiche haben, dürfen die nicht mit einander Nächtigen? oder muss Sie oder Er in der Abendstunde zu ihren eingeweisten Zimmer zurück?

Darf das Amt von der Notunterkunft nach 22 Uhr die Zimmer ohne Ankündigung und ohne das eine Person laut etc ist einfach so betreten ?

Darf da durch die Nachtruhe gestört werden?

Unter denn anderen Mitbewohner der Unterkunft gibt es keinerlei Probleme, das man sagen kann es ist unzumutbar.

Bedanke mich schon mal im voraus bei Euch

The Nightmare
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 14:27
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AW: Notunterküfte

M.E. kann man überall gemeinsam nächtigen, solange es sich nicht um ein Krankenhaus oder Schülerheim handelt.
Auch bei erwachsenen Menschen in Notunterkünften sollte die Privatsphäre geschützt sein.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 15:44
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AW: Notunterküfte

möglicherweise besteht für die Notunterkunft - was man auch immer darunter verstehen mag - eine entsprechende Hausordnung
__________________
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2008, 22:42
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AW: Notunterküfte

Es gibt Hausordnungen, die das eindeutig und rechtlich einwandfrei regeln.
(Man denke nur mal an die Männerwohnheimen)
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  #5 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 14:03
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AW: Notunterküfte

Es sind keine Wohnheime sonder Container Wohnungen wo jeder ein Zimmer bekommt,und da auch noch Geld dafür hin legen muss.

Wohnheime bekommt man essen etc. Was hier bei der Anlage nicht der Fall da stellt.
Hier ist man auf sich alleine gestellt, und muss selber schauen nach seinen Persönlichen Sachen.
(Ob das Geld oder Essen, Möbel etc ist)
Briefe werden von einem Herr X an die Zimmer verteilt. Womit man ja leben kann, nur komme ich da mal zu einem Fall.

Herr X kommt in der Abendstunde so ca 22:30Uhr manchmal auch noch später. und Donnert an die Zimmer Tür um denn Brief dem Herr Y zu geben. Herrn M und Herrn J bekommen die so an die Tür geheftet, ohne ein Donnern zu erwarten.

Öffnet dann Herr Y die Zimmertür, kommt die erste Frage von Herr X (Wo ist Frau H?) und das fast jeden Tag... Herr X verschafft sich auch Zutritt zu denn Zimmer mit einem zweit Schlüsse. Darf er das?
Wenn einer nicht da ist wird dann mal geschaut... *Geht das nicht so weit das es Hausfriedensbruch ist?
Herr Y Zahlt ja sein Geld für das Zimmer!

Danke nochmals für das Helfen von Herrn Y

Gruss Nightmare
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  #6 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 14:08
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AW: Notunterküfte

@ Nightmare
nochmal der Hinweis "HAUSORDNUNG"!!!
Y sollte nach der Hausordnung fragen; üblicherweise ist eine solche zumindest in der Verwaltung aushängig und / oder wird den Nutzern derartiger Unterkünfte i.a.R auch direkt ausgehändigt.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 04.12.2008, 22:12
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AW: Notunterküfte

In der Hausordnung steht nur das Bekannte wie auch Gäste nicht nächtigen dürfen.

Aber kann aus der Ordnung nicht heraus lesen das Die Mitbewohner untereinander da nicht Nächtigen dürfen.
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