Dies ist eine Diskussion zu Noch mal Hausordnung innerhalb des Forums Mietrecht
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| Noch mal Hausordnung Vermieter V schließt mit MIeter M einen Mietvertag, in diesen Vertrag ist keine Klausel oder ähnliches enthalten wie zb einer Hausordnung oder säubern des Treppenhauses . dennoch existiert eine geduldete Hausordnung am Schwarzen Brett am Eingang nach der "regelmäßig" gesäubert wird. Nun entschließt sich Mr V die Hausordnung einfach abzuändern mit den allerdings Mr M nicht zufrieden ist. FRage in wie weit ist der Mieter M überhaupt verpflicht zu säübern da im MIetvertrag nix enthalten ist ? |
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| AW: Noch mal Hausordnung Ist die Säuberung des Hausflures nicht Gegenstand des Mietvertrages, braucht der Mieter diese nicht zu leisten.
__________________ ------------------------------------------------------------ et situs vilate inis et avernit! Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar! Sie sind meine persönliche Meinung, sonst nichts! |
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| AW: Noch mal Hausordnung Ein Vermieter kann die Hausordnung abändern, wenn es die Situation erlaubt. Und diese ändern sich in einem Mietshaus oft durch Ein- und Auszüge, andere Personenkonstellationen etc. Mir scheint es sich hier um einen Putzplan zu handeln. |
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| AW: Noch mal Hausordnung Zitat:
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| AW: Noch mal Hausordnung Zitat:
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| AW: Noch mal Hausordnung klar handelt es sich um den putzplan...aber wie gesagt im MV ist nix entahlten |
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| AW: Noch mal Hausordnung Zitat:
Es ist darüber hinaus eine Selbstverständlichkeit, dass jeder Bewohner sich an der Treppenhausreinigung beteiligt, wenn es einen Putzplan gibt. |
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| AW: Noch mal Hausordnung Zur einseitigen Abänderung einer bestehenden Hausordnung ist der Vermieter nur dann berechtigt, wenn dies zur ordnungsgemäßen Verwaltung und Bewirtschaftung notwendig ist und nicht willkürlich geschieht. Einer Zustimmung der Mehrheit der Mieter bedarf es nicht (AG Hamburg, Urteil v. 7.8.1979, 46 C 8/79, WuM 1981, 183). Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat jeder Mieter die Treppen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu seiner Wohnung führen. |
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