Dies ist eine Diskussion zu NK Abrechnung unrichtig? innerhalb des Forums Mietrecht
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| NK Abrechnung unrichtig? Heizung: Nk Abrechnung beinhaltet auch HZ. Bei Neumieter ( Einzug April, Abrechnung der HZ 31.12.) am Jahresende auf NK Abrechnung eine einmalige Gebühr für das Ablesen der HZ, wegen Nutzerwechsel, trotz Urteil des BGH vom 14.11.2007 Aktenzeichen: VIII ZR 19/07 WoM 2008, 85 ZGS 2008, 5. Dieser Betrag ist nicht ausdrücklich im Mietvertrag als Kosten für den Mieter ausgewiesen. Wer zahlt desen einmaligen Verwaltungsaufwand? Altmieter, Neumieter oder Vermieter? Treppenreinigung: Alle Hausflurreinigungen der 4 MH übt eine Mitmieterin der Siedlung aus und wird den übrigen Mietern in den NK mit in Rechnung gestellt. Ist die Mieterin mit dieser Tätigkeit wie ein Minijob auf bis 400 mit entsprechender Berufsgenossenschaftanmeldung anzumelden? Welche Unterlageneinsicht ist möglich bei der Überprüfung der NK durch jeweilige Mieter? Rechnung der Reinigungskraft oder Anmeldungsnachweis auf 400 Baasis. NK Gartenpflege: Der Vermieter selbst, bzw. dessen ca. 9 jähriger Sohn mäht regelmäßig die Rasenfläche des Grundstücks. Auf welcher Basis sind diese Kosten auf die Mieter als NK umzulegen? Welche Belege sind zur Einsicht der Mieter zulässig?
__________________ Gibt mit hier Verfasstem nur Fallbeispiel und Meinung wieder ohne Rechtsverbindlichkeit. Mögliche Realität und Menschenschicksäler wären rein zufällig!Laien suchen hierdurch Anregung für weitere Diskussionsgundlagen zur Aktivierung kognitiver Mobilität. __________________ |
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| AW: NK Abrechnung unrichtig? zu 1) Vermieter zahlt, da Verwaltungskosten nicht auf Mieter umgelegt werden können, außer, es besteht eine gesonderte Abrede zwischen den Parteien. zu 2) ja, ist anzumelden, da pauschale Abgaben anfallen (näheres sagt die Minijobzentrale) Einsicht in sämtliche Unterlagen, aus denen sich in Rechnung gestellte Kosten ergeben, ist zulässig. zu 3.) Inwieweit entstehen Kosten, wenn der Vermieter den Rasen selbst mäht? |
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| AW: NK Abrechnung unrichtig? Zitat:
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