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Nicht zustandekommen Mietvertrag - Ansprüche Vormieters

Dies ist eine Diskussion zu Nicht zustandekommen Mietvertrag - Ansprüche Vormieters innerhalb des Forums Mietrecht

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Alt 16.01.2012, 20:59
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Unhappy Nicht zustandekommen Mietvertrag - Ansprüche Vormieters

Angenommen Person A will eine Wohnung mieten. A einigt sich mit dem Vormieter (Person B), im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Mietvertrages die Hälfte der Monatsmiete zu übernehmen obwohl der Vertrag offiziell erst im Folgemonat beginnen würde, darf dafür dann früher die Wohnräume betreten. B übergibt ein Paar Schlüssel und will das Geld bereits haben, A weigert sich zu zahlen --> zahlt erst, wenn Mietvertrag unterschrieben. Nun kann A doch nicht die Wohnung übernehmen und hat Schlüssel per Post an B zurückgeschickt. B ruft Person A an und fordert die Zahlung der halben Monatsmiete. Hat B Anspruch auf die Zahlung? (A hat derweilen noch nichts unterschrieben gehabt)
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 01:19
772 772 ist offline
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AW: Nicht zustandekommen Mietvertrag - Ansprüche Vormieters

Zitat:
im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Mietvertrages
ist im Beispiel nicht gegeben => kein Anspruch von B.
Auch ohne diese Vereinbarung sehe ich keinen Anspruch, weil es ja sonnenklar ist, dass A nur dann ein Interesse hat, in dem fraglichen halben Monat in die Wohnung zu gelangen, wenn er den Mietvertrag bekäme.
moriarty and schielu like this.
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  #3 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 17:35
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AW: Nicht zustandekommen Mietvertrag - Ansprüche Vormieters

Zitat:
B ruft Person A an und fordert die Zahlung der halben Monatsmiete.
Tz, tz, tz!
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mündlicher vertrag, vormieter

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