
16.01.2012, 20:59
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Nicht zustandekommen Mietvertrag - Ansprüche Vormieters Angenommen Person A will eine Wohnung mieten. A einigt sich mit dem Vormieter (Person B), im Falle des erfolgreichen Abschlusses des Mietvertrages die Hälfte der Monatsmiete zu übernehmen obwohl der Vertrag offiziell erst im Folgemonat beginnen würde, darf dafür dann früher die Wohnräume betreten. B übergibt ein Paar Schlüssel und will das Geld bereits haben, A weigert sich zu zahlen --> zahlt erst, wenn Mietvertrag unterschrieben. Nun kann A doch nicht die Wohnung übernehmen und hat Schlüssel per Post an B zurückgeschickt. B ruft Person A an und fordert die Zahlung der halben Monatsmiete. Hat B Anspruch auf die Zahlung? (A hat derweilen noch nichts unterschrieben gehabt) |