Dies ist eine Diskussion zu Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? innerhalb des Forums Mietrecht
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| Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? folgender Fall: Mieter erhält neue Gastherme (alte defekt), es existiert ebenfalls ein entsprechender Gasanschluß für Gasherd. Wochen später erhält Mieter eine Rechnung der Heizungsinstallationsfirma über den Austausch eines neues Gasanschlusses für den Herd. Mieter weigert sich, den Rechnungsbetrag zu zahlen (keinen entsprechenden Auftrag erteilt, vom Monteur auf die Notwendigkeit des Austausches nicht hingewiesen worden). Heizungsfirma rechtfertigt sich damit, dass der Austausch des Gasanschlusses notwendig gewesen sei, da der alte den Sicherheitsvorschriften nicht mehr entsprach. Mieter fordert die Vorlage des Auftrags und teilt im Schreiben mit, dass Vermieter für die Kosten einzustehen hat. Heizungsfirma schreibt zurück, dass Vermieter mitgeteilt hat, in der Wohnung würde kein Gasanschluß, sondern ein Stromanschluß für Elektroherd existieren. Außerdem würde Heizungsfirma bei Nichtzahlug den Gasanschluß des Mieters kappen. Vermieter lehnt die Übernahme der Kosten ab. Wer muss die entstandenen Kosten zahlen? Vielen Dank für eure Meinungen. |
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| AW: Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? Dem Thread kann ich nicht entnehmen, ob tatsächlich ein Gasherd betrieben wurde. In Ermangelung eines Auftrages bleibt die Heizungsfirma auf ihren Kosten sitzen. Selbst wenn der alte Gasanschlusses nicht den aktuellen Sicherheitsbestimmungen entspricht (was zu beweisen wäre), hätte die Firma das Einverständnis zum Austausch einholen müssen. Im Zweifel hätte die Firma dann aus Sicherheitsgründen das Gas abstellen können. Eine Zwangsmaßnahme zur Rechnungsbegleichung durch abstellen des Gasanschlusses steht der Firma nicht zu.
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| AW: Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? Hier handelt es sich ganz klar um eine Instandhaltung- und Instandsetzungsmaßnahme, die der Vermieter zu erbringen hat. Wer hat denn den Auftrag erteilt? Ein Installateur kann/darf sowieso keinen Gasanschluss abstellen! |
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| AW: Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? Hallo snibchi, Hallo schielu, vielen Dank für eure Meinungen. In der Mieter-Wohnung existiert seit Beginn des MV (ca 40 Jahre) ein Gasanschluss für einen Gasherd. Seit Beginn des MV wird mit einem Gasherd gekocht. Ein Anschluss für einen Elektroherd existiert nicht und hat auch nie existiert. Einen Auftrag über die ausgeführten Gasanschluss-Austausch-Arbeiten hat der Mieter nicht erteilt. Es ist davon auszugehen, dass auch der Vermieter einen Auftrag nicht erteilt hat. Trotz Aufforderung des Mieters, den Auftrag in Kopie zuzusenden, ist dies nicht geschehen. Es wurde auch in keinster Weise darauf eingegangen. |
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| AW: Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? Es bleibt immer noch die Frage offen, wer den Auftrag zum Austausch der Therme erteilt hat! |
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| AW: Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? Den Auftrag für die neue Gastherme hat der Vermieter in Auftrag gegeben. |
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| AW: Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? Zitat:
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| AW: Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? Es ist doch aber davon auszugehen, dass Gastherme und Gasanschluss zwei völlig verschiedene auszuführende Arbeiten sind und daher auch jeweils der Auftrag dafür erteilt werden muss? Vermieter ist offensichtlich kostenmäßig auch für den Gasanschluss zuständig. Wenn der aber keinen Auftrag zum Austausch eines solchen erteilt hat? |
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| AW: Neuer Gasanschluß - Wer muss zahlen? Zitat:
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